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In Siegburg vor GerichtSeniorin stürzt bei Streit zwischen Hundebesitzern

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Wie darf man sich rechtlich gegen einen aggressiven Hund zur Wehr setzen?

Troisdorf/Siegburg – Fit wie ein Turnschuh war eine Seniorin bis zu einem folgenschweren Gassigang auf einem Feldweg in Kriegsdorf. Zunächst ging ihr Hund auf einen anderen los, dann der andere Halter auf die 78-Jährige, so dass sie mit einem Oberschenkelbruch im Krankenhaus landete und ihren Kontrahenten auf Schmerzensgeld verklagte.

Wochen im Krankenhaus und in der Rehaklinik

Das war Anfang Januar 2020. Auch nach Wochen im Krankenhaus und in der Reha sei sie bis heute beeinträchtigt und müsse Reha-Sport betreiben, sagte die ältere Dame, die im Gerichtssaal ihr Leiden demonstrierte: Sie humpelte auffällig.

Der Angriff war unstrittig, auch dass der Mann den zehnjährigen Rüden der Seniorin am Kopf hochgezogen und einen Biss davongetragen hatte. Doch einen Schlag gegen die Schulter habe er ihr nicht versetzt, sagte der Beklagte, ihre anhaltenden Schmerzen stellte er in Frage. Das verlangte Schmerzensgeld von 4000 Euro sei zu hoch.

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Nach einer ersten Güteverhandlung im Juni 2021 und weiteren Zeugenanhörungen einigten die Parteien sich jetzt – auch, um Kostenrisiken zu minimieren. Richter Christian Wilhelm hatte ein Schmerzensgeld von 2500 bis 3000 Euro vorgeschlagen. Die Klägerin, die zunächst 3000 Euro forderte, und der Beklagte, der 2000 Euro zu zahlen bereit war, einigten sich auf ein Schmerzensgeld von 2500 Euro plus Übernahme der vorgerichtlichen Kosten durch den Beklagten.

Das war exakt die Summe, die der Richter bereits im ersten Termin nahegelegt hatte. Er zeigte sich dennoch zufrieden mit dem späten Vergleich: Die Parteien hätten sich auf diese Weise „viele weitere Prozesstage vom Hals geschafft“.

Strafrechtliche Folgen hat der Vorfall nicht: Das Amtsgericht hatte ein Strafverfahren gegen den Mann wegen vorsätzlicher Körperverletzung eingestellt.