Zwei Monate nach dem Aufenthalt brachte die Hündin neun Welpen zur Welt.
Zivilprozess in BonnHündin aus Troisdorf kommt trächtig aus der Tierpension

Mit einem Vergleich endete das Zivilverfahren um den folgenschweren Aufenthalt in einer Hundepension vor dem Bonner Landgericht. (Symbolbild)
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Der Hündin Enza sollte es gut gehen, deswegen brachte ihr Besitzer das Tier während seiner Abwesenheit im November 2022 für vier Tage zur Pflege in eine Hundepension nach Reichshof im Oberbergischen Kreis. Doch als der Troisdorfer seine Enza, eine Mischung aus Boxer und Cane Corso, einer italienischen Hunderasse, wieder abholte, war das fruchtbare Malheur geschehen: Die Hündin war in der Pension gedeckt worden.
Bonner Richterin schlichtet Streit mit einem Vergleich
Zwei Monate später, im Januar 2023, brachte sie neun gesunde Welpen zur Welt. Das Geschehen im Hundezwinger und seine unübersehbaren Folgen landeten vor dem Bonner Landgericht. Wie Gerichtssprecherin Gerlind Keller bestätigte, wurde der Zivilstreit zwischen Hundehalter und Pensionsbesitzerin vor der 21. Zivilkammer jetzt mit einem Vergleich geschlichtet.
Immerhin hatte der unerwartete Nachwuchs das Leben im Troisdorfer Haushalt auf den Kopf gestellt. Für die Welpen wurde das Kinderzimmer der Tochter umgewidmet und ein Hunde-Parcours eingerichtet, doch bald schon übernahmen die Jungtiere die Regie im Haushalt, zerkratzten den Parkettboden, beschmierten die Wände und tollten derart im Garten herum, dass sie „ein Schlachtfeld“ hinterließen: der Rasen umgegraben, die Hecke zerstört, ein Kirschbaum unbarmherzig angenagt, Gartenschläuche und Elektroleitungen angeknabbert, der Fußweg durch Kot und Urin verdreckt. So jedenfalls schilderte es der Troisdorfer später dem Gericht.
Troisdorfer brachte Welpen in die Hundepension zurück
Im April 2023 hatte der Besitzer die Faxen dicke und brachte der Pensionsbesitzerin die Hündin samt Welpen zurück. Der Wurf sei ihre Schuld, sie könne die Jungen behalten, soll er gesagt haben. Ob ihn die Aktion später gereut hat, ist nicht bekannt, jedenfalls holte er Enza nach sieben Übernachtungen unter fremdem Dach wieder ab, die Kleinen ließ er da, von denen die Geschäftsfrau aus Reichshof eines weitervermittelte, die übrigen blieben bei ihr.
Monatelang schien nun alles in Ordnung: Nach sieben Monaten jedoch, im Dezember 2024, flatterte Enzas Besitzer eine Rechnung aus dem Oberbergischen ins Haus. Knapp 34 000 Euro wollte die Pensionsbetreiberin von ihm haben für die Unterbringung der Hunde sowie Arztkosten – unter anderem für Entwurmungen und Impfungen.
Damit hatte der Troisdorfer Hundehalter nicht gerechnet, machte aber flugs eine Gegenrechnung auf: In seiner Widerklage verlangte er mehr als 20.000 Euro, die er gebraucht habe, um in seinem Haus das Welpen-Chaos beseitigen zu können. Er sei allenfalls bereit, der Klägerin aus Reichshof drei Euro pro Tag an Hundefutterkosten zu erstatten.
Denn sie habe es zu verantworten, dass Enza in ihrer Pension gedeckt worden sei, und zwar durch den Rüden Sharky, mit dem die Hündin den Zwinger geteilt habe. Er habe bei der Aufnahme in der Hundepension darauf hingewiesen, dass sein Tier läufig gewesen sei, erklärte der Beklagte und legte das Gutachten eines Tierarztes vor, der mittels Ultraschalldiagnostik nachgewiesen habe, dass Enza genau in der Zeit gedeckt worden sei, als sie in Reichshof Logis gefunden hatte. Und noch eins: Die Welpen sähen Sharky verdächtig ähnlich.
Am Ende bekommt keine der Streitparteien Geld
Nichts da, bestritt die Klägerin, Sharky sei kastriert, könne mithin gar nicht der Vater der Welpen sein; zudem sei in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen klar festgehalten, dass sie für einen Deckakt nicht hafte. Ergänzend brachte ihr Prozessvertreter die Paragrafen 953 und 99 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ins Verfahren ein, wonach Erzeugnisse einer Sache (juristisch „Früchte“) auch nach der Trennung dem Eigentümer gehören. Der Troisdorfer sei also weiterhin Herrchen der in Verwahrung gegebenen Welpen und müsse die Kosten tragen.
Die Zivilrichterin aber vermochten diese Argumente nicht zu überzeugen. Sie sagte den Parteien in mündlicher Verhandlung, die Klägerin könne keine Ansprüche gegen den Hundehalter geltend machen, da sie mit ihm keinen Vertrag über eine Unterbringung der Welpen geschlossen habe. Der Beklagte wiederum habe Probleme, zu belegen, dass alle Schäden durch die Welpen entstanden seien. In einem Vergleich einigten sich die Parteien schließlich darauf, dass nunmehr keiner von beiden Geld bekomme und die übrigen Welpen aufgeteilt werden.