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Vor GerichtVermieterin aus Troisdorf deckt Corona-Betrug auf – und wird selber angeklagt

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Das Amtsgericht in Siegburg.

Auf die Begleichung der Mietschulden wartet die Vermieterin immer noch.

Irrtümlich geöffnete Briefe: Eine Vermieterin deckte einen Corona-Betrug ihrer Mieterin auf – und landete selbst auf der Anklagebank.

Der Vorwurf: Verletzung des Briefgeheimnisses und Unterschlagung. Hintergrund ist ein langer Streit um ausbleibende Mietzahlungen einer Friseursalonbesitzerin.

Als rund 11.000 Euro aufgelaufen waren und die Schuldnerin keine Anstalten machte, ihren Verpflichtungen nachzukommen, ließ die 40-jährige Vermieterin die Schlösser in den Troisdorfer Räumlichkeiten austauschen.

Umschlag von neuer Mieterin irrtümlich geöffnet

Die Friseurin ward nicht mehr gesehen, doch danach trudelten weitere Schreiben ein, darunter von der Handwerkskammer, von der Krankenkasse, von Behörden und Institutionen. Der Laden war zu diesem Zeitpunkt längst wieder vermietet, an eine Kosmetikerin. Die öffnete irrtümlich einen großen Umschlag einer Steuerberaterin, darin zahlreiche Zahlungsbelege, Quittungen und Kontoauszüge der Friseurin.

Ich dachte, die Post sei für mich.
35-jährige Kosmetikerin

Als Adresse sei lediglich der Salon, den sie unter gleicher Bezeichnung weiterführte, angegeben gewesen, sagte die 35-Jährige im Zeugenstand. „Ich dachte, die Post sei für mich“, betonte sie. „Ich habe dieselbe Steuerberaterin.“ Sie übergab alle Unterlagen der Vermieterin. Diese sah einen Hinweis auf einen Corona-Subventionsbetrug, ging zur Polizei und erstattete Anzeige.

Auf der Wache riet man ihr, weitere Schreiben zu sammeln und ebenfalls im Kommissariat abzugeben. 19 ungeöffnete Briefe brachte die Vermieterin zum Kommissariat, was ein Verfahren gegen die Friseurin zur Folge hatte, wie Strafverteidiger Yannik Börtger berichtete. Diese hatte offensichtlich unberechtigterweise Corona-Sofortzahlungen beantragt und eingestrichen.

Einspruch gegen Strafbefehl – Verhandlung vor Amtsgericht

Die Vermieterin erhielt allerdings Monate später selbst Post von der Staatsanwaltschaft. Inhalt: ein Strafbefehl wegen Unterschlagung und Verletzung des Briefgeheimnisses, gegen den ihr Anwalt Einspruch einlegte. Deshalb fand überhaupt eine Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht statt. „Dass meine Mandantin überhaupt hier sitzt, ist nicht richtig“, sagte Börtger kopfschüttelnd. Nach der Zeugenaussage fiel denn auch die Anklage in sich zusammen.

Richter Hauke Rudat stellte das Verfahren ein, die Kosten – auch für den Strafverteidiger der Vermieterin – trägt die Landeskasse. Für einen Freispruch hätte noch die Friseurin gehört werden müssen, die aber derzeit in einer Reha weilt. Die Kosten für den zweiten Termin konnte das Gericht auf diese Weise vermeiden. Auf die Begleichung der Mietschulden wartet die Vermieterin indes immer noch.