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ProzessMänner aus Troisdorf zeigen Nazi-Gruß in Fußgängerzone und greifen Passanten an

Lesezeit 3 Minuten
Menschen laufen durch eine Fußgängerzone.

Die Fußgängerzone in der Innenstadt von Troisdorf (Archivbild)

Als zwei Männer - darunter ein ehemaliger FC-Ultra - in der Troisdorfer Fußgängerzone „Heil Hitler“ rufen, spricht sie ein Passant an. Die Situation eskaliert.

Sie riefen „Heil Hitler!“ und reckten den rechten Arm zum Nazi-Gruß, am helllichten Tag in der Troisdorfer Fußgängerzone. Als ein Passant einschritt, verfolgte das Duo den Mann und griff ihn an. Im Saal des Amtsgerichts folgte nun ein Handschlag: Einer der Täter bat den Geschädigten um Entschuldigung, der dies akzeptierte.

Der zweite Angeklagte war nicht da, sein Verfahren wurde abgetrennt. Sein Kumpel sei die treibende Kraft gewesen, sagte der 45-jährige Troisdorfer. Er habe sich anstacheln lassen, „im Suff halt“. Der Alko-Test ergab damals mehr als ein Promille.

Angeklagter war früher Hooligan beim 1.FC Köln

Er sei, im Gegensatz zu früher, nicht mehr „voll rechts“ und auch nicht mehr auf Schlägereien aus, wie einst als Ultra im Stadion beim FC. An diesem Nachmittag im Juni 2021 habe er in der Innenstadt nur ein Bierchen trinken wollen, sagte der ledige und kinderlose Angeklagte, der in einer städtischen Notunterkunft wohnt.

Als der Passant sie auf die Provokationen ansprach, beschimpften sie ihn unter anderem als „linke Zecke“. Sein Begleiter habe ihn angestachelt: „Den holen wir uns!“, sagte der Angeklagte. Sie verfolgten den 44-jährigen Koch bis zu einem Warenhaus. Dort hob der Angeklagte den Arm, als wollte er den Zeugen schlagen. Der aber zog dem Angreifer blitzschnell die Beine weg, half ihm aber wieder auf.

Der Kumpel hatte sich derweil mit einer großen Kerze bewaffnet, warf diese nach dem Koch und traf ihn am Oberschenkel. Dabei ging dessen Mobiltelefon zu Bruch ging. „Das Handy habe ich abgeschrieben“, sagte der angegriffene Mann im Zeugenstand. Richter Michael Krah lobte seine Zivilcourage. Der Koch habe als einziger eingegriffen. „Herzlichen Dank, das haben Sie gut gemacht!“ Zu diesem Zeitpunkt war die Fußgängerzone durchaus belebt.

Angeklagter ist vielfach vorbestraft

Wegen Verwendung von Symbolen verfassungsfeindlicher Organisationen und versuchter gefährlicher Körperverletzung wurde der vielfach vorbestrafte Frührentner zu 1650 Euro Geldstrafe (110 Tagessätze à 15 Euro) verurteilt. Diese wird er abstottern müssen, ebenso wie zwei alte Geldstrafen wegen Diebstahls von Bier und Zigaretten mit je zehn Euro monatlich. Der Dauerauftrag wird bei diesem Tempo knapp 14 Jahre laufen.

Der Angeklagte akzeptierte das Urteil und skizzierte sein Leben. Die Eltern hätten sich früh getrennt, er habe die Schule nach der siebten Klasse verlassen und sich mit Gelegenheitsjobs über Wasser gehalten. Der Mann wurde schon bald kriminell und kam in Haft. Sein älterer Bruder habe die Drogensucht überwunden, sagte der Angeklagte weiter, und habe „eine Wohnung, ein Auto, eine Frau“. Für sich selbst hege er noch Hoffnung: „Ich will aus der Notunterkunft in betreutes Wohnen wechseln. Da ist es ruhiger.“