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Zeugin soll untersucht werdenAngeklagter soll in Troisdorf schwangere Geliebte gewürgt haben

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Das Amtsgericht in Siegburg

Das Amtsgericht in Siegburg

Mit einer sado-masochistischen Beziehung befasste sich das Amtsgericht. Der Mann soll bei seiner Geliebten in Troisdorf Grenzen verletzt haben.

Frank und frei berichtete ein 39-Jähriger vor dem Siegburger Amtsgericht über seine sado-masochistische Beziehung zu einer verheirateten Frau aus Troisdorf. Die Anklage wirft ihm vor, dass er seine frühere Geliebte zweimal bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt hat. Die Frau hatte erst Wochen später Anzeige erstattet.

Es war ein bizarrer Prozess. Das Pärchen mit der gemeinsamen Leidenschaft für Fesselspiele wirkte eher bieder, der Angeklagte und die Zeugin erzählten von Sommerfesten im Schrebergarten und Zoobesuchen mit den Kindern der Frau. Mittlerweile hat die 36-Jährige ein drittes Kind, Vater ist der Angeklagte. Das Baby trug sie vor dem Bauch, machte deshalb ihre Aussage stehend, leich hin- und herschuckelnd: „Es schläft gerade und wacht sonst auf.“

Sex-Treffen in Troisdorf nur ohne Kinder

Sie schilderte den Angeklagten, der in der sexuellen Beziehung den dominanten Part spielte, als sehr bestimmend und einengend. Er habe sie herumkommandiert, sie habe zwangsläufig viel für ihn getan: Der 39-jährige gelernte Kfz-Mechaniker aus dem Ruhrgebiet ist erblindet. Ihr sei es auch nach den beiden Übergriffen im Juli 2022 schwer gefallen, sich von ihm zu lösen, das hänge vor allem mit ihrer schweren Kindheit zusammen: „Das können gesunde Menschen nicht verstehen.“

Der Angeklagte stritt die Vorwürfe ab. Sie sei offenbar durch die Schwangerschaft psychisch instabil gewesen. Es habe zwar Streit gegeben, er habe sie aber nicht gewürgt. Und sich immer an die Vereinbarung gehalten, dass ihre speziellen Treffen nur dann stattfänden, wenn die Kinder nicht in der Wohnung waren. Der Ehemann habe von der Beziehung gewusst, man habe sogar eine Immobilie im Rhein-Sieg-Kreis gesucht mit einer Einliegerwohnung für ihn: „Er ist ja der Vater der beiden anderen Kinder.“

So stand Aussage gegen Aussage. Richter Herbert Prümper fragte die Zeugin, warum sie erst Wochen später Anzeiger erstattet habe. Die 36-Jährige schilderte, sie habe sich in einem Überlebensmodus befunden, nur noch funktioniert. „Ich habe außerdem nicht damit gerechnet, dass mir jemand glaubt. Aber dieser Prozess könnte andere Frauen schützen.“ Sie gehe davon aus, dass sie nicht das letzte Opfer des Angeklagten sei, mit dem sie auch in einen Sorgerechtsstreit verwickelt ist. „Dann steht das schonmal in den Akten.“

Die Zeugin soll nun gerichtspsychologisch untersucht werden, kündigte der Richter an. „Damit wir erkennen können, ob die Aussage wahr ist oder pathologisch.“ Der Prozess beginnt dann nochmal von vorn.