Die Vorgaben bedeuteten de facto ein Verbot solcher Anlagen in der Schwarzen Kolonie, sagt der Antragsteller. Nun will er klagen.
DenkmalschutzWarum ein Troisdorfer seine beantragte Photovoltaikanlage nicht installieren darf
Seit 2003 wohnt Thorsten Schulz in der Langenstraße im Troisdorfer Stadtteil Friedrich-Wilhelms-Hütte. Fast ebenso lange pflegt er die Internetseite Langenstrasse.de, die sich nicht zuletzt für den Erhalt der einst als Werkssiedlung errichteten Schwarzen Kolonie stark macht. „Ich bin einer von denen, die sich seit vielen Jahren bemühen“, sagt der 60-Jährige.
Schwarze Dächer gaben der Siedlung ihren Namen
Viel Geld hätten er und seine Frau in ihr Haus gesteckt, um dessen historischen Charakter zu erhalten. Dass ihm aber jetzt unter Verweis auf den Denkmalschutz die Installation einer Photovoltaikanlage auf seinem Dach verwehrt wird, will er nicht akzeptieren.
Die schwarzen Dächer gaben der Siedlung einst ihren Namen. Gebaut zwischen 1912 und 1914, steht die Kolonie seit 1991 als Denkmalbereich unter Schutz. Auch einzelne Häuser sind als Einzeldenkmal geschützt. Anlagen zur Stromerzeugung auf dem Dach sind grundsätzlich nur unter bestimmten Auflagen erlaubt.
So dürfe das Dach nicht „fremdartig überformt“ werden, heißt es in der im Juni überarbeiteten städtischen Denkmalbereichssatzung. Es müsse „in seiner Kontur ablesbar" bleiben, vor allem aber müsse „eine ungleichmäßige Verteilung der Module vermieden“ werden, zitiert Thorsten Schulz aus dem Satzungstext. Der folge Wort für Wort dem novellierten Denkmalschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen.
„Die beantragte Anlage entspricht nicht der Satzung“, erklärt auf Anfrage der Redaktion Bettina Plugge, Sprecherin der Stadtverwaltung. Daher sei sie auch abgelehnt worden. Die Satzung verbiete aber nicht grundsätzlich die Installation von Photovoltaik auf den Dächern.
Unter den 196 Gebäuden in der ehemaligen Werkssiedlung seien die Dächer aufgrund der Lage und Ausrichtung unterschiedlich attraktiv für Solaranlagen. Die Satzung verbiete sie nicht grundsätzlich, sondern nehme Einfluss nur auf deren Position und Gestaltung. Es gebe „viele genehmigungsfähige Lösungen für die Eigentümer.“
Nicht zuletzt habe die Entscheidung „grundsätzliche Bedeutung für das Erscheinungsbild der gesamten Siedlung“, so noch einmal die Sprecherin: Sie entfalte Präzedenzwirkung, eine Genehmigung würde die eindeutig formulierte Satzung faktisch unwirksam machen.
Die Satzung berücksichtige nicht die Dachsituation in der Schwarzen Kolonie, beklagt Hausbesitzer Schulz: Fast kein Dach sei dort groß genug, ohne Schattenwurf durch Bäume oder in der geeigneten Richtung gelegen, um die Auflagen zu erfüllen. De facto verhindere die überarbeitete Satzung – die „eine ungleichmäßige Verteilung der Module“ untersagt – die Installation von Photovoltaik in der Siedlung. Die Situation sei zuvor sogar besser gewesen, sagt Schulz, weil im Einzelfall entschieden wurde.
Da helfe auch nicht, wenn im Ablehnungsbescheid auf die Option verwiesen werde, doch auf die Garage und das ebenfalls von der Straße nicht sichtbare Dach der Terrasse die Module montieren zu lassen. Zum einen sei die Garage statisch wohl nicht geeignet, sagt Thorsten Schulz, zum anderen komme er dann höchstens auf acht Module insgesamt. Und dann amortisiere sich die Anlage erst nach der auf 20 Jahre berechneten Lebenszeit der Module.
Vom Schreibtisch aus sei entschieden worden, erklärt Schulz, während er auf das Dach seines Hauses zeigt. Vor Ort nämlich hätte man gesehen, dass die einzelnen Photovoltaikflächen nie alle zu sehen wären, sagt er. In der Tat: Tritt man nach links, sind die rechts der Gaube geplanten Module verdeckt, tritt man nach rechts, ist die Dachsüdseite aus dem Blick. Flach seien die Module ohnehin und selbstverständlich rein schwarz.
Uwe Göllner, Ex-Bürgermeister und Hütter Urgestein, unterstützt Thorsten Schulz. „Es gibt anderslautende Urteile“, unter anderem vom Verwaltungsgericht in Düsseldorf. Das hatte unter anderem angeführt, dass Photovoltaik von einer Mehrheit der Bevölkerung nicht mehr als störend wahrgenommen werde, und der Klage auf Genehmigung einer PV-Anlage stattgegeben. Schon Ende September habe er das Technische Dezernat im Rathaus angeschrieben und gefragt, ob die Troisdorfer Satzung noch angemessen sei.
Troisdorfer hat vier Wochen Zeit, um gegen den Bescheid zu klagen
Bis heute habe er aber keine Antwort erhalten, so Göllner. Erstaunt ist der Sozialdemokrat nach eigenem Bekunden auch über die Eile im Rathaus: Für den November sei eine Grundsatzentscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster zu diesem Thema in Aussicht gestellt worden. „Ich habe gedacht, dass die Stadt mit einer Ablehnung des Antrags bis nach diesem Urteil warten würde.“
Beeilen muss sich aber nun Thorsten Schulz: Vier Wochen hat er Zeit, gegen den Bescheid zu klagen. Und die will er nutzen, einen Anwalt hat er schon beauftragt.