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Mehrjährige HaftstrafeDrogenkurier floh in Rheinbach mit Tempo 180 vor Polizei

Lesezeit 3 Minuten
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Das Landgericht in Bonn

Bonn/Rheinbach – Alles durfte passieren, bloß nicht in die Hände der Polizei zu geraten: Mit dieser Furcht im Nacken war ein 45-jähriger Drogenkurier am 25. April 2021 auf der A 61 unterwegs gewesen.

Nervös war er nicht nur wegen der illegalen Fracht, sondern weil vieles auf dieser Tour nicht koscher war: Das Autokennzeichen gestohlen, der Personalausweis eine Fälschung aus dem Internet, und da er seit 21 Jahren keinen Führerschein besitzt, war auch der tschechische „Lappen“ nicht echt.Aber der Vater von vier Kindern hatte an diesem Sonntagnachmittag keine Fortune: Nach einer dramatischen Verfolgungsfahrt und Fluchtversuchen wurde er gestoppt und kam als Drogenkurier auf die Anklagebank.

Das Landgericht hat den 45-Jährigen aus dem Kreis Aachen jetzt wegen Einfuhr von Drogen sowie Beihilfe zum Handel zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Wegen seiner langjährigen Kokainsucht hat das Gericht zudem seine Unterbringung in eine Entzugsklinik angeordnet.

Autobahnstreife stoppte den Kurier

Der Angeklagte sei, so hieß es im Urteil der 10. Großen Strafkammer, bei seiner angeblich allerersten Kurierfahrt von Kerkrade nach Euskirchen durchaus vom Pech verfolgt gewesen; der psychiatrische Gutachter hatte sogar von „schlechtem Karma“ gesprochen. Es sei „das Bauchgefühl“ der Autobahnstreife gewesen, als sie das Euskirchener Kennzeichen des Opels, der sie auf der A61 im Raum Rheinbach überholt hatte, überprüften und dabei entdeckten, dass es gestohlen war. Dabei sei der silberfarbene Pkw weder besonders auffällig gewesen, noch habe der Fahrer sich verkehrswidrig verhalten, hatten die Beamten von ihrer „Eingebung“ im Prozess berichtet.

Ein Unbeteiligter zwang den Drogenkurier zum Anhalten

Aber als sie den Opel vor der Raststätte „Am Lammstein“ stoppen wollten, das Blaulicht einschalteten, da hat der Fahrer aufs Gaspedal getreten. Mit 180 Sachen raste er davon, die Beamten jagten hinterher, bis sie von der Zentrale aufgefordert wurden, wegen Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer die Verfolgung einzustellen. Was sie auch machten – aber auch der Opel drosselte das Tempo.

Dann jedoch passierte etwas Unerwartetes: Ein Audi setzte sich nun vor den Opel des Angeklagten und zwang ihn bei Kilometer 164 auf den Seitenstreifen. Die beiden Beamten glaubten zunächst, es seien Kollegen in Zivil. Keineswegs. Aber wieso sich der unbeteiligte Audi-Fahrer eingeschaltet hat, ob er Polizeifunk gehört oder die Verfolgungsjagd beobachtet hatte, ist nicht bekannt. Sein Einsatz jedoch war hilfreich – und für den Drogenkurier, der nun zu Fuß zu flüchten versuchte, erneut unglücklich.

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Denn bei seiner Flucht kollidierte er auch noch mit einem Radfahrer, wurde verletzt und musste nach seiner Festnahme erst mal ins Krankenhaus. Im Gebüsch sicherten die Fahnder ein weggeworfenes Drogenpaket mit 455 Gramm Heroin, in seinem rechten Hosenbein das kleinere mit 70 Gramm Kokain.

Bei der Festnahme die Fahrt aus Holland gestanden

Im Prozess hatte der Angeklagte noch versucht, seine Grenzüberfahrt aus Holland zu verwischen und falsche Fährten zu legen, um nicht wegen der Drogeneinfuhr verurteilt zu werden. Aber bei seiner Festnahme hatte der „Unglücksrabe“ freimütig gestanden, dass er just aus Kerkrade komme. Und diese erste Aussage hat ihm die 10. Große Strafkammer des Landgerichts am Ende geglaubt.