Beirat des WirtschaftsministeriumsWissenschaftler schlagen Rente mit 68 vor
Experten haben dem Bundeswirtschaftsministerium eine neue Rentenformel empfohlen. Sie würde ein Rentenalter von 68 Jahren ab dem Jahr 2042 bedeuten. Derzeit wird das Eintrittsalter, ab dem eine abschlagsfreie Rente gezahlt wird, bereits schrittweise von 65 auf 67 Jahre bis zum Jahr 2029 angehoben.
Basis ist ein Szenario, das der Wissenschaftliche Beirat des Ministeriums vorgelegt hat. Die Wissenschaftler, die vom Wirtschaftsminister in den Beirat berufen werden, dort aber unabhängig arbeiten, warnen vor „schockartig steigenden Finanzierungsproblemen“ in der Rentenversicherung ab dem Jahr 2025.
Höhere Lebenserwartung soll berücksichtigt werden
Zur Begründung verweisen die Forscher auf den demografischen Wandel: Die Menschen werden älter, gleichzeitig stehen nicht so viele junge Menschen zur Verfügung, um in die Rentenkasse einzuzahlen. Ein Lösungsansatz, den der Beirat vorschlägt: Das Renteneintrittsalter dürfe nicht unverändert bleiben, wenn die Menschen immer älter würden.
Stattdessen müssten die zusätzlichen Jahre nach einer klaren Regel zwischen mehr arbeiten und länger Rente beziehen aufgeteilt werden. „Das geschieht am besten durch eine dynamische Kopplung des Rentenalters an die Lebenserwartung, sodass das Verhältnis der in Arbeit und in Rente verbrachten Lebenszeit konstant bleibt“, sagte Axel Börsch-Supan, Direktor am Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik in München.
Steige die allgemeine Lebenserwartung um ein Jahr solle die Erwerbszeit um acht Monate und die Rentenzeit um vier Monate ansteigen. Bis 2042 wäre so die Rente ab 68 erreicht.
Flexibler Eintritt bei Abschlägen wäre möglich
Das derzeitige Rentenalter will die Kommission durch ein flexibleres „Renteneintrittsfenster“ ersetzen. Innerhalb dieses Fensters könnten Menschen ganz regulär in Rente gehen, müssten aber auch eine geringere Rente in Kauf nehmen als andere, die länger arbeiten. Gleichzeitig sollten Menschen die Möglichkeit erhalten, länger als bislang zu arbeiten – wenn sie dies wollen. Die Arbeitnehmer sollten dafür ein begrenztes Weiterbeschäftigungsrecht erhalten.
Der Beirat kritisiert in seinem Bericht, dass mit den Reformen der vergangenen Jahre, von Mütterrente über Rente ab 63 bis hin zur Grundrente, die Kosten weiter gestiegen seien.
Ein wesentlicher Eckpfeiler der Rentenpolitik der großen Koalition ist zudem die doppelte Haltelinie: Mit ihr hat die Bundesregierung die Rentenbeiträge bis 2025 bei höchstens 20 Prozent gedeckelt und das Rentenniveau bei mindestens 48 Prozent fixiert.
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Aus Sicht des Wissenschaftlichen Beirats kann eine doppelte Haltelinie in Deutschland ohne drastische Veränderungen nicht dauerhaft bestehen bleiben, da sonst die Steuerzuschüsse in die Rente sehr stark ansteigen müssten.
2019 seien knapp 26 Prozent des Bundeshaushalts in die Rentenversicherung geflossen. Dieser Anteil müsste laut Beirat bis zum Jahr 2040 auf über 44 Prozent und bis 2060 auf über 55 Prozent ansteigen – und das bereits, wenn der Beitragssatz unter 22 Prozent (statt bisher 20 Prozent) und das Sicherungsniveau über 48 Prozent gehalten werden solle. (RND)