Aufhebung von Paragraf 219aJustizminster will Information zu Abtreibung ermöglichen
Berlin – Für Praxen soll es bald nicht mehr strafbar sein, auf ihrer Webseite, Informationen über Abtreibungen zur Verfügung zu stellen. Justizminister Marco Buschmann (FDP) hat die Aufhebung des Paragrafen §219a angekündigt. Damit solle ein „unhaltbarer Rechtszustand“ beendet werden.
Marco Buschmann will Paragraf 219a aufheben
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat die Aufhebung des Paragrafen 219a angekündigt. „Wir wollen damit einen unhaltbaren Rechtszustand beenden“, sagte er am Montag in Berlin. Damit soll Ärztinnen und Ärzte ermöglicht werden, auch auf ihren Internetseiten sachlich über Schwangerschaftsabbrüche aufklären zu können.
Buschmann habe dafür am Montag einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der die „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“ verbietet. Als „Werbung“ gelten schon ausführliche Informationen über verschiedene Methoden des Schwangerschaftsabbruchs sowie die damit jeweils verbundenen Risiken.
Ampel-Koalition ist für öffentliche Information
Das will die Ampel-Koalition nun ändern. Der Entwurf soll mit den anderen Ressorts der Bundesregierung bald abgestimmt werden. SPD, Grüne und FDP hatten sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf geeinigt, dass „Ärztinnen und Ärzte in Zukunft öffentliche Informationen über Schwangerschaftsabbrüche bereitstellen können sollen, ohne eine Strafverfolgung befürchten zu müssen“. Sie hielten darin außerdem fest: „Die Möglichkeit zu kostenfreien Schwangerschaftsabbrüchen gehören zu einer verlässlichen Gesundheitsversorgung.“
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Erst seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2019 dürfen Praxen, etwa auf ihrer Webseite, überhaupt darüber informieren, dass sie solche Eingriffe vornehmen. Weitere Auskünfte, beispielsweise über die Art der Abbrüche, blieben aber weiterhin untersagt.
Ärzte und Ärztinnen seien bedeutsame Informationsquelle
Dies sei allerdings unzureichend, heißt es in der Begründung des Referentenentwurfs aus Buschmanns Ministerium. Gerade Ärztinnen und Ärzte selbst seien als Informationsquellen von besonderer Bedeutung.
Indem ihnen verboten wird, sachliche Informationen über das öffentlich bereitzustellen, werde betroffenen Frauen zudem die oft unter großem Zeitdruck erfolgende Auswahl der Ärztin oder des Arztes für ein Beratungsgespräch oder den Schwangerschaftsabbruch selbst erschwert. Dies verletze Frauen in ihrem sexuellen Selbstbestimmungsrecht, heißt es im Entwurf.
(RND/jst/dpa/epd)