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EinigungSo will die Bundesregierung Eltern im Corona-Lockdown entschädigen

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Eltern Kinderbetreuung dpa Symbol

Viele Eltern müssen ihre Kinder im Lockdown zuhause betreuen.

Berlin – Die Bundesregierung hat sich darauf verständigt, wie der im Ergebnispapier der letzten Ministerpräsidentenkonferenz angekündigte Corona-Sonderurlaub für Eltern umgesetzt werden soll. Das Kabinett hat bei seiner Sitzung an diesem Mittwoch eine entsprechende Formulierungshilfe beschlossen. Laut Kabinettsbeschluss, der dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vorliegt, soll die Entschädigungsregel in Paragraf 56 des Infektionsschutzgesetzes um einen Halbsatz ergänzt werden.

Eltern sollen künftig auch dann einen Anspruch auf Entschädigung bei Lohneinbußen wegen Kinderbetreuung haben, wenn in Schulen die Präsenzpflicht ausgesetzt wird. Die Neuregelung greife „damit auch Konstellationen des Distanzlernens im Rahmen der häuslichen Umgebung von Schülerinnen und Schülern oder von Hybridunterricht auf“, heißt es in dem Kabinettsbeschluss.

Bislang bestand der Entschädigungsanspruch nur bei einer behördlichen angeordneten Schließungen von Schulen und Kitas.

Kita-Eltern haben weniger Ansprüche

Ein Sprecher von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) stellte am Mittwoch klar, dass unter die erweiterte Entschädigungsregelung nur Eltern von Schulkindern fallen. Kita-Eltern haben wie bisher nur einen Entschädigungsanspruch, wenn die Kita auf behördliche Veranlassung geschlossen oder in Betriebsferien geschickt wird. Der Weg, Kinder aus Infektionsschutzgründen trotz geöffneter Kita von zu Hause zu betreuen, und dafür Entschädigung zu bekommen, bleibt Eltern also verwehrt. Warum Eltern von Kita- und Schulkindern in dieser Frage anders behandelt werden, konnte der Sprecher nicht sagen.

Unverändert bleibt die Höhe der Entschädigung. 67 Prozent des Netto-Verdienstausfalls werden erstattet, höchstens 2016 Euro im Monat. Anspruchsberechtigt sind Eltern von Kindern unter zwölf Jahren oder mit Behinderungen. Die Entschädigung wird für höchstens zehn Wochen pro Elternteil bezahlt, bei Alleinerziehenden für 20 Wochen. Die Auszahlung übernimmt der Arbeitgeber, der dann bei den Behörden eine Erstattung beantragen kann.

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Die nun gefundene Lösung ist ein Minimalkompromiss nach einem Streit in der Koalition. Die SPD hätte sich eine deutlich weitergehende Lösung vorstellen können, wie der Erste Parlamentarische Geschäftsführer, Carsten Schneider, dem RND sagte. „Wir hätten Eltern gerne einen echten Sonderurlaubsanspruch eingeräumt, mit vollem Lohnersatz durch den Arbeitgeber“, sagte Schneider. Der Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz, der in diesen Teilen im Kanzleramt erarbeitet worden sei, habe das auch ausdrücklich so vorgesehen, so Schneider weiter. „Der Vorschlag der Bundeskanzlerin wurde von der CDU/CSU-Fraktion abgelehnt“, beklagte er. „Es gibt deshalb jetzt eine Regelung, die hinter den Ankündigungen der MPK zurückbleibt.“

Aus der Opposition kam scharfe Kritik: „Drei Tage lang braucht die Bundesregierung für einen Halbsatz, der maximal eine Minimallösung ist. Vergessen wurden bei der Regelung etwa Eltern von Kitakindern, da es hier weder Präsenzpflicht noch Betriebsferien gibt“, sagte der familienpolitischen Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Grigorios Aggelidis, dem RND. „Eine Ergänzung für Eltern, die ihr Kind aufgrund behördlicher Appelle nicht in die Kita geben, obwohl sie dies könnten, wäre dringend notwendig“, forderte der FDP-Politiker. „Für die meisten Eltern in Deutschland ist ab heute der Spagat zwischen Familie und Beruf wieder Realität – und an den Lösungen durch die Bundesregierung hat sich nichts geändert“, kritisierte er. Es bleibe bei warmen Worte statt wirksamen Konzepten.