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EnergiepreispauschaleKanzler und Kabinett haben Anspruch – Rentner nicht

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Kabinett Scholz

Olaf Scholz (M.), Robert Habeck (l.) und Christian Lindner im Mai vor dem Schloss Meseberg 

Hannover – Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und das Bundeskabinett haben Anspruch auf die Auszahlung der Energiepreispauschale von 300 Euro in diesem Jahr. Das hat das Bundesfinanzministerium auf Anfrage des niedersächsischen Bundestagsabgeordneten Fritz Güntzler (CDU) mitgeteilt.

Diesen Anspruch dürften demzufolge auch die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten sowie die Ministerinnen und Minister der Bundesländer haben.

Kanzler kann 300 Euro kassieren

Laut Finanzministerium können alle im Kalenderjahr 2022 aktiv erwerbstätigen Personen mit Einkünften aus dem Einkommensteuergesetz die 300 Euro erhalten. „Anspruchsberechtigt sind danach zum Beispiel Arbeitnehmer, die Arbeitslohn aus einem gegenwärtigen Dienstverhältnis beziehen“, heißt es in der Antwort, die dieser Zeitung vorliegt. Dazu zählten auch die Bundesministerinnen und -minister sowie der Bundeskanzler.

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Güntzler kritisierte die Regelung scharf. „Die von der Ampel beschlossene Energiepreispauschale geht in vielen Fällen an der aktuellen Lebensrealität in unserem Land vorbei.“ Während Rentnerinnen und Renter, Studierende sowie Eltern in Elternzeit bei der Energiepreispauschale leer ausgingen, erhielten der Bundeskanzler und sein Kabinett den vollen Kostenzuschuss von 300 Euro. „Das ist eine absolute Ungerechtigkeit.“

CDU spricht von „absoluter Ungerechtigkeit“

Die Energiepreispauschale schließe Menschen aus, die bei den aktuell hohen Kosten besonders auf Unterstützung angewiesen seien, sagte Güntzler. Viele von ihnen müssten jeden Euro zwei Mal umdrehen. „Wir brauchen zielgerichtete Maßnahmen, die den Menschen helfen, die es brauchen. Keine Verteilung mit der Gießkanne.“Ob der Kanzler und seine Minister die Energiepreispauschale tatsächlich verwenden, geht aus der Antwort nicht hervor. (RND)

Dieser Artikel ist zuerst in der „Hannoverschen Allgemeinen Zeitung“ erschienen.