Kommentar zum MordaufrufEin Hetzer wie Hildmann gehört vor Gericht
- Verschwörungstheoretiker Attila Hildmann hat in aller Öffentlichkeit zum Mord an Volker Beck aufgerufen.
- Die Justiz zeigt sich allerdings passiv, der Vorfall hat bisher keine Konsequenzen.
- Ein Kommentar
Die Szene ist unglaublich. Der seit längerem als Verschwörungstheoretiker bekannte Attila Hildmann steht am Samstag im Berliner Lustgarten, im Herzen der Hauptstadt also. Er sagt, was er fast wortgleich bereits zuvor im Messenger-Dienst Telegram verbreitet hatte: “Wenn ich Reichskanzler wäre, dann würde ich die Todesstrafe für Volker Beck wieder einführen, indem man ihm die Eier zertretet auf einem öffentlichen Platz.”
Kurz darauf fragt Hildmann, wer denn dabei mitmachen wolle. Anschließend hört man Menschen zustimmend grölen.
Das Unglaubliche ist nicht allein, dass hier öffentlich zur Lynchjustiz gegen den ehemaligen Grünen-Politiker aufgerufen wird. Noch unglaublicher ist, dass dem nichts folgt.
Nichts.
Die Versammlung mit überdies scharfen antisemitischen Äußerungen wird nicht aufgelöst. Und die Ermittler in Brandenburg, wo Hildmann wohnt, zweifeln an der Strafbarkeit – weil der Urheber den Konjunktiv bemühe (“Wenn ich Reichskanzler wäre”). Sicher, es stapeln sich längst die Anzeigen, von Beck selbst wie von anderen, weil Hildmann permanent Hass verbreitet. Doch das war es dann auch.
Justiz bleibt passiv
Wie kann das sein? Die erste mögliche Antwort lautet: Die Justiz lässt zu viel Spielraum, obwohl sie andere Möglichkeiten hätte.
Es wäre nicht das erste Mal. Die grüne Bundestagsabgeordnete Renate Künast und viele andere haben erlebt, dass offensichtliche Beleidigungen und Schlimmeres noch als hinnehmbar gewertet wurden. Künast verwendet viel Energie darauf, in kommenden Instanzen andere Urteile zu erkämpfen.
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Dabei müsste nach den rechtsextremistischen Gewalttaten von Kassel, Halle und Hanau doch allen klar sein, was passieren kann – dass den Worten Taten folgen. Dass es Tote gibt. So wird es ja auch mittlerweile von vielen Politikern formuliert.
Hildmann gehört vor Gericht
Die zweite mögliche Antwort lautet: Die Gesetze sind nicht streng genug. Das freilich erscheint zumal nach der jüngsten Verabschiedung des Gesetzes gegen Hasskriminalität im Netz kaum vorstellbar. Was sollte schlimmer sein als ein kaum mehr verklausulierter Aufruf zum Mord? Wenn es reichen sollte, ihn durch einen Konjunktiv zu bemänteln, dann wäre etwas grundlegend faul.
Hildmanns Aktivitäten im Lustgarten und digital müssen Konsequenzen haben. Der Mann gehört vor ein Gericht. Und Kundgebungen, bei denen er als Redner Auftritt, gehören verboten. Sofort! Denn der elementarste Auftrag des demokratischen Rechtsstaates ist es, sein Gewaltmonopol auszuüben und andere vor verbaler wie physischer Gewalt zu schützen. Ein Rechtsstaat, der dieser Aufgabe nicht nachkommt und Staatsbürger ihrer Angst überlässt, hat diesen Namen nicht mehr verdient.