Kommentar zu schärferen TestregelnNicht die Fehler von 2020 wiederholen
Köln – Den vergangenen Sommer haben die Deutschen in bester Erinnerung. Nach dem harten Lockdown des Frühjahrs waren die Infektionsraten auf homöopathische Größenordnungen gesunken, der Kampf gegen das Corona-Virus schien gewonnen. Die Menschen gingen wieder aus, Familienfeste wurden nachgeholt und Millionen reisten in den Urlaub. Auch in der Politik folgte eine Zeit der Sorglosigkeit, die Warnungen vor einer Rückkehr des Virus waren vergessen.
Erst Anfang August schwante der Bundesregierung, welchen verheerenden Einfluss Reiserückkehrer auf das Infektionsgeschehen haben würden. Als klar wurde, dass diese oft zu Superspreadern wurden, verhängte die Regierung eilig neue Testpflichten. Doch die kamen zu spät: Die Basis für die zweite Welle im Herbst war da längst gelegt.
Alles besser gemacht?
In diesem Jahr glaubte die Politik, alles besser gemacht zu haben. Die Einreiseverordnung regelt in Abhängigkeit von der Infektionsgefahr im Reiseland die Schutzregeln, bis hin zu einer 14-tägigen Quarantäne ohne Möglichkeit zum Freitesten bei Einreisen aus Mutationsgebieten. Geimpfte und Genesene genießen Sonderrechte, schließlich spielen sie für die Verbreitung des Virus kaum noch eine Rolle.
So weit, so gut. Doch die Sache hat einen Haken: Solche strengen, nach dem Risiko differenzierten Vorschriften haben viele andere Staaten nicht. Sie sind zudem laxer bei ihren Einreiseregeln für Touristen. Dazu kommt ein vor Ort mitunter sehr lockerer Umgang mit den nach wie vor nötigen Hygiene- und Abstandsvorschriften. Kurz gesagt: Eine Reise ins Ausland birgt für Ungeimpfte immer ein höheres Risiko einer Ansteckung – egal, wie die Bundesregierung das Urlaubsland nun gerade konkret eingestuft hat.
Gefahren sollen minimiert werden
Bereits vor 14 Tagen hatte Gesundheitsminister Jens Spahn deshalb Pläne vorgelegt, um die Gefahren zu minimieren. Die Einreiseverordnung sollte bereits zu diesem Mittwoch so geändert werden, dass Ungeimpfte auch bei der Einreise aus Nicht-Risikogebieten generell einen negativen Corona-Test vorlegen müssen. Sicher, das hätte viele Reisende empfindlich getroffen, zumal Tests im Ausland oft nicht so leicht zu organisieren sind wie hierzulande.
Doch die Änderung ist dringend nötig – und anders als von SPD-Justizministerin Christine Lambrecht behauptet – auch verhältnismäßig. Erstens würde die Verschärfung ganz klar einen Beitrag dazu leisten, das Infektionsgeschehen zu dämpfen. Denn Virologen haben bereits darauf hingewiesen, dass Reiserückkehrer auch in diesem Sommer gehäuft dazu beitragen, Infektionen nach Deutschland zu tragen.
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Zweitens kann der Großteil der Bevölkerung eine umfassende Testverpflichtung sehr einfach umgehen, nämlich durch eine Impfung. Eine Verschärfung bedeutet im Übrigen auch keine Impfpflicht durch die Hintertür. Ein vorgeschriebener Corona-Test ist verglichen mit anderen Grundrechtseinschränkungen, die in früheren Phasen der Pandemie verhängt wurden, ein milder Eingriff. Niemand wird dadurch zu einer Impfung genötigt.
Die Justizministerin sollte daher ihren Widerstand gegen eine Neuregelung aufgeben. Darüber hinaus wäre es angebracht, die Vorschriften für ein Freitesten aus der Quarantäne nach dem Aufenthalt in einem Hochrisikogebiet zu überdenken. Zulässig sind dabei immer noch Antigen-Tests, die nachgewiesener Maßen unzuverlässig sind.
PCR-Test sollte Pflicht werden
Deshalb sollten in diesem Fall ein sicherer PCR-Test zur Verpflichtung gemacht werden – gern auch auf eigene Kosten des ungeimpften Reiserückkehrers. Angesichts der ins Stocken geratenen Immunisierungskampagne sind Impfanreize ohnehin sinnvoll. Bund und Länder müssen jetzt schnell handeln. Ansonsten wird wertvolle Zeit verspielt. Die Fehler des vergangenen Sommers dürfen sich nicht wiederholen.