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Malus-RegelungHoletschek fordert finanzielle Nachteile für Ungeimpfte

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Klaus Holetschek (CSU)

Berlin/Düsseldorf – Der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) schlägt vor, bei einem Verstoß gegen die geplante allgemeine Impfpflicht nicht nur Bußgelder zu erwägen, sondern auch finanzielle Nachteile in der Krankenversicherung. „Wir sollten zusätzlich auch prüfen, ob Malus-Regelungen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung möglich und sinnvoll wären“, sagte Holetschek dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). „Denn das Risiko für Ungeimpfte, an Corona schwer zu erkranken, ist deutlich erhöht“, betonte der Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz.

Holetschek nannte keine Präferenzen. In Frage kämen unter anderem höhere Krankenkassenbeiträge für Ungeimpfte, eine Beteiligung an den Behandlungskosten oder die Streichung des Krankengeldes.

KV für Kostenbeteiligung Ungeimpfter bei Krankenhausleistungen

Die beiden letztgenannten Möglichkeiten sind bereits gesetzlich geregelt, und zwar bei Folgebehandlungen aufgrund von Komplikationen bei Schönheitsoperationen, Tattoos oder Piercings. In diesen Fällen „hat die Krankenkasse die Versicherten in angemessener Höhe an den Kosten zu beteiligen und das Krankengeld für die Dauer dieser Behandlung ganz oder teilweise zu versagen oder zurückzufordern“, heißt es im Sozialgesetzbuch. Eine ähnliche Regelung besteht, sollte sich der Versicherte die Krankheit „vorsätzlich zugezogen“ haben.

Bereits Anfang Dezember hatte sich die Kassenärztliche Vereinigung Berlin (KV) für eine Kostenbeteiligung Ungeimpfter an Krankenhausleistungen ausgesprochen. Nach einer Auswertung des Wissenschaftlichen Dienstes der AOK kostet die Behandlung eines Corona-Patienten, der mit einer Ecmo-Maschine beatmet werden muss, im Schnitt 92.000 Euro – 34.200 Euro sind es bei künstlicher Beatmung ohne Ecmo. Im Schnitt rund 5.800 Euro müssen für Corona-Patienten aufgewendet werden, die nicht beatmet werden müssen.

Holetschek will Impfpflicht bereits im Januar

Holetschek fordert die Bundestagsparteien zudem auf, die Impfpflicht noch im Januar gesetzlich auf den Weg zu bringen. „Wir müssen die allgemeine Impfpflicht zeitnahe zum Wirksamwerden der einrichtungsbezogenen Impfpflicht starten“, sagte der CSU-Politiker mit Blick auf das Ende der Übergangsfrist am 15. März. Bis dahin müssen alle Beschäftigten in Gesundheits- und Pflegeeinrichtung eine vollständige Impfung nachweisen.

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„Ich weiß aus Gesprächen, dass sich viele Beschäftige in den Gesundheits- und Pflegeberufen durch die nur für sie geltende Impfpflicht stigmatisiert fühlen. Sie haben das Gefühl, allein für die Impflücken verantwortlich gemacht zu werden“, so der Minister. „Mit einer allgemeinen Impfpflicht sorgen wir für eine Gleichbehandlung und verhindern zudem, dass noch mehr Pflegekräfte ihren Beruf verlassen“, mahnte der CSU-Politiker.