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Neuer Reformplan von SpahnEigenbeteiligung im Pflegeheim soll schrittweise sinken

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Der Eigenanteil an den Pflegeheim-Kosten soll begrenzt werden.

Berlin – Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat nach Kritik aus den eigenen Reihen und der Opposition sein Konzept zur Entlastung der Pflegeheimbewohner überarbeitet. Künftig soll gelten: Je länger ein Bewohner in einem Pflegeheim lebt, desto geringer ist sein Eigenanteil. Das geht aus dem Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums für die Pflegereform hervor, der dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vorliegt. Danach wird der Eigenanteil bei den Pflegekosten im zweiten Jahr im Heim um 25 Prozent reduziert, im dritten Jahr um 50 Prozent und ab dem vierten Jahr dauerhaft um 75 Prozent.

Eigenbeteiligung im Schnitt bei 2068 Euro

Die Eigenanteile für Pflegeheimbewohner sind in den vergangenen Jahren drastisch gestiegen. Derzeit müssen im bundesweiten Durchschnitt 2068 Euro im Monat aus der eigenen Tasche dazu gezahlt werden. Davon entfallen 831 Euro für die reinen Pflegekosten, der Rest auf Unterkunft und Verpflegung (779 Euro) sowie Erhalt und Modernisierung der Heime (458 Euro).

Bei Umsetzung des Gesetzentwurfs würden die Pflegekosten im zweiten Jahr um 208 auf 623 Euro sinken, im dritten Jahr um 416 auf 415 Euro und ab dem vierten Jahr um 624 auf 207 Euro.

Bislang hatte Spahn eine maximale Eigenbeteiligung bei den Pflegekosten von 700 Euro pro Monat für die Dauer von höchstens 36 Monate geplant.Der Hauptunterschied zu den bisherigen Plänen: Die Pflegeheimbewohner werden im zweiten und dritten Jahr im Heim deutlich stärker entlastet, dafür verbleibt danach aber dauerhaft eine Eigenbeteiligung. Dadurch entfällt auch die in der ersten Reformvariante gemachte Zusage, dass der selbst zu zahlende Anteil auch bei längeren Aufenthalten bei maximal 25.200 Euro gedeckelt ist.

Auch Belastung mit Investitionskosten soll sinken

Ansonsten bleibt Spahn weitgehend bei seinen ursprünglichen Plänen. Danach sollen die Bewohner auch bei den Investitionskosten für Erhalt und Modernisierung entlastet werden, und zwar durch einen Länderzuschuss von 100 Euro im Monat. Dadurch würde dieser Teil der Eigenbeteiliung von derzeit 458 auf 358 Euro sinken. Vorgesehen ist zudem ein neuer Personalschlüssel in den Heimen, der zu 20.000 zusätzliche Stellen führen soll.Auch für die Pflege zu Hause soll es Verbesserungen geben. So sollen ambulante Pflegesachleistung, Pflegegeld und Mittel für die Tagespflege in einem ersten Schritt deutlich angehoben und dann jährlich entsprechend der Inflationsrate dynamisiert werden.

Daneben sollen die Leistungen für zuhause Gepflegte flexibler kombiniert werden können. Aus dem Durcheinander diverser Ansprüche auf Kurzzeit- und Verhinderungspflege soll ein allgemeines „Entlastungsbudget“ mit einem Jahresbetrag von jährlich 3300 Euro werden. Zudem ist geplant, die staatliche Zulage für private Pflegeversicherungen zu erhöhen sowie den 2005 eingeführten Beitragszuschlag für Kinderlose um 0,1 Punkte auf dann 0,35 Prozent anzuheben.

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Verankert in dem Gesetzentwurf ist zudem, dass die Pflegeversicherung künftig nur mit Pflegediensten und -einrichtungen Verträge abschließen darf, die eine Entlohnung nach einem Tarifvertrag oder einer kirchlichen Arbeitsrechtsregelung zahlen. Gibt es das nicht, müsse ein Gehalt gewährleistet sein, das „die Höhe der Entlohnung eines räumlich, zeitlich, fachlich und persönlich anwendbaren Tarifvertrags nicht unterschreitet“. Andernfalls müsse zumindest eine „ortsübliche“ Entlohnung gezahlt werden.

Die Mehrausgaben werden in dem Gesetzentwurf mit 6,3 Milliarden Euro pro Jahr angegeben. Allein die Begrenzung der Eigenanteile schlagen dabei mit rund 2,5 Milliarden Euro zu Buche. Zur Deckung der Kosten soll der Bund einen dauerhaften Steuerzuschuss an die Pflegeversicherung von 5,1 Milliarden Euro zahlen. Die Ländern müssen sich nach dem Spahn-Entwurf mit rund einer Milliarde Euro beteiligen.