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„Keine Bühne für Rammstein“Lindemann zieht Unterlassungsantrag gegen Petition zurück

Lesezeit 3 Minuten
Lindemann bei einem Rammstein-Konzert in Aarhus.

Rammstein-Frontmann Till Lindemann wird von mehreren Frauen vorgeworfen, sie nach seinen Konzerten sexuell missbraucht zu haben.

Knapp 78.000 Menschen hatten die Petition „Keine Bühne für Rammstein“ auf der Petitionsplattform Campact unterzeichnet.

Wie die Süddeutsche Zeitung (SZ) und der NDR in Berufung auf Till Lindemanns Anwalt Simon Bergmann berichten, hat der Rammstein-Sänger den Unterlassungsantrag gegen Campact zurückgezogen, mit dem er bestimmte Formulierungen in einer Petition auf der Kampagnenplattform unterbinden wollte.

Vor den drei Konzerten der Band in Berlin hatten knapp 78.000 Menschen die Petition „Keine Bühne für Rammstein“ auf der Petitionsplattform Campact unterzeichnet. Die Petition richtete sich unter anderem an die Berliner Innensenatorin Iris Spranger (SPD) und an Kultursenator Joe Chialo (CDU) und forderte, die Konzerte abzusagen.

Campact: „Lassen uns die Verwendung klarer Worte nicht verbieten“

In der Petition hieß es, Berlin dürfe nicht zum Ort für sexuellen Missbrauch werden. Weiter heißt es: „Der Rammstein-Sänger Till Lindemann soll junge Frauen bei Konzerten reihenweise und systematisch sexuell missbraucht haben“. Gegen diese und ähnliche Formulierungen wollte Till Lindemann vorgehen. Die Anwaltskanzlei Schertz-Bergmann, die Lindemann vertritt, hatte Campact eine entsprechende Unterlassungserklärung zukommen lassen. Die Kampagnenplattform weigerte sich allerdings, diese zu unterzeichnen.

„Wir halten es für unsere Pflicht, die mutigen Menschen zu unterstützen, die sich zu den Vorfällen bei Rammstein-Konzerten öffentlich geäußert haben und Konsequenzen fordern. Dazu gehört auch, sich die Verwendung klarer Worte nicht verbieten zu lassen“, hatte Campact-Geschäftsführer Felix Kolb gegenüber T-online gesagt.

Landgericht Berlin: „Zulässige Meinungsäußerung“

Der Süddeutschen Zeitung zufolge, stimmte das Landgericht Berlin mit der Argumentation von Campact überein: Der Begriff „sexueller Missbrauch“ dürfte vor dem Hintergrund der „unstreitigen sexuellen Kontakte des Antragstellers im Zusammenhang mit seinen Konzerten“ als zulässige Meinungsäußerung zu werten sein, zitiert die Zeitung aus einem Hinweis des Gerichts vom 27. Juli.

Wie die SZ berichtet, hatte zuvor bereits das Landgericht Hamburg in einem anderen Verfahren festgestellt, dass es um Lindemann ein System gegeben hat, in dem Frauen für After-Show-Partys mit reichlich Alkohol und Sex rekrutiert wurden. „Dass eine Band ein solches System unterhält, ist ein Vorgang von hohem öffentlichem Interesse, der besonders bemerkenswert ist“, so das Gericht in seiner Erklärung.

Campact: Rückzug ist wichtiges Signal

Lindemanns Anwalt Simon Bergmann habe den Unterlassungsantrag nun zurückgezogen, schreibt die SZ. Da die Konzerte „seit Langem vorbei“ seien, habe das erstrebte Verbot keine Relevanz mehr, schrieb er am 10. August zur Begründung ans Gericht.

Campact wiederum interpretiere Lindemanns Rückzug als Eingeständnis einer Niederlage. Es sei „ein wichtiges Signal“ für alle, die sich zu den Vorfällen bei Rammstein-Konzerten öffentlich geäußert hätten, sagte Felix Kolb Medienberichten zufolge – das ermutige hoffentlich auch Menschen in anderen Fällen, mit ihren Erfahrungen an die Öffentlichkeit zu gehen.

Mehrere Frauen werfen Lindemann sexuellen Missbrauch vor

Mehrere Frauen hatten in den vergangenen Wochen – teilweise anonym – Vorwürfe gegen Lindemann erhoben. Lindemann hatte Vorwürfe gegen ihn zurückgewiesen. Seine Interessen lässt er anwaltlich vertreten, wie die Berliner Rechtsanwälte Simon Bergmann und Christian Schertz am 8. Juni bekannt gaben. „In den sozialen Netzwerken, insbesondere auf Instagram, Twitter und bei Youtube, wurden von diversen Frauen schwerwiegende Vorwürfe zulasten unseres Mandanten erhoben“, hieß es in einer Mitteilung.

„So wurde wiederholt behauptet, Frauen seien bei Konzerten von Rammstein mithilfe von K.-o.-Tropfen beziehungsweise Alkohol betäubt worden, um unserem Mandanten zu ermöglichen, sexuelle Handlungen an ihnen vornehmen zu können. Diese Vorwürfe sind ausnahmslos unwahr.“ Es gilt die Unschuldsvermutung. (rnd)