Der 1. FC Köln und die KlauselnMark Uth oder das beinahe perfekte Geschäft
- FC-Leihgabe Mark Uth darf wegen einer Vertragsklausel am Samstag nicht gegen Schalke spielen.
- Die Klausel widerspricht grundsätzlich den Regelungen der Deutschen Fußball-Liga.
- Die Kölner hätten Uth per Option im Sommer für einen geringen Betrag verpflichten können.
Köln – Mark Uth war am vergangenen Samstag beim 5:0 über Hertha BSC auch in seinem fünften Einsatz für den 1. FC Köln an einem Treffer beteiligt; drei Tore und zwei Vorlagen sind der Leihgabe des FC Schalke 04 in der Rückrunde bislang gelungen. Der Spielmacher war das fehlende Teil im Puzzle des Kölner Trainers Markus Gisdol, der sein Spielsystem gern an torgefährlichen Mittelfeldspielern orientiert. Uth funktioniert herausragend in Gisdols Überfallfußball, doch der 28-Jährige hat eine weite Anreise in die Kölner Profimannschaft gehabt.
Langer Weg zu den FC-Profis
Dabei hätte der Weg deutlich kürzer sein können. Bereits in der Jugend spielte Uth für den 1. FC Köln, in der Zweitvertretung erzielte er in 41 Spielen 16 Tore und schaffte es sogar ein paarmal in den Spielkader der Profis. Doch zu einem Einsatz reichte es nie.
Über den SC Heerenveen und die TSG Hoffenheim kam Uth nach Schalke, und in diesem Winter ergab sich die Möglichkeit, den Spieler zunächst für die Rückrunde in seine Geburtsstadt zurückzuholen. Es waren harte Verhandlungen, und sieht man sich das Resultat an, hat Geschäftsführer Horst Heldt dem 1. FC Köln zu einem sagenhaften Geschäft verholfen: Zunächst handelte Heldt aus, dass Köln für Uth keine Leihgebühr zu zahlen hatte. Uth nahm zudem Gehaltseinbußen in Kauf, doch das genügte den Kölnern nicht: Man ließ die Schalker zudem Teile von Uths Salär weiter übernehmen. Die Rückrunde mit Uth wird den FC nur rund eine Million Euro kosten. Gerade angesichts der jüngsten Erfolge mit dem Spieler ein Schnäppchen.
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Allerdings wollten die Gelsenkirchener auch Rechte aus dem recht einseitigen Leihvertrag. Der 1. FC Köln sollte für den Fall, dass Uth eine bestimmte Zahl an Einsätzen absolviert, eine verpflichtende Kaufoption akzeptieren. Die Rede ist von einem Betrag im unteren einstelligen Millionenbereich. Doch auch das wollten die Kölner nicht. Dabei wäre es aus der heutigen Perspektive verlockend: Uth am Ende dieser Saison im Fall des Klassenerhalts für fünf Millionen Euro oder gar noch weniger? Eine überragende Aussicht, doch sahen sich die Kölner in diesem Winter offenbar nicht in der Lage, finanzielle Verpflichtungen für den nächsten Sommer einzugehen, schließlich hatten sie ihren Transferrahmen in dieser Saison bereits zweimal erweitert. So ist Uths Leihe derzeit zwar ein Erfolg. Langfristig droht den Kölnern aber ein finanzieller Kraftakt, sollten sie Uth über den Sommer hinaus beschäftigen wollen.
Eine Verpflichtung gingen die Kölner dann aber doch noch ein: Wenn sie schon nichts davon hatten, wollten die Schalker wenigstens sichergehen, dass ihnen Uth nicht auch noch ein paar Gegentreffer einschenkt. So verankerten sie eine Klausel in Uths Leihvertrag, die einen Einsatz gegen Schalke ausschließt. Aus Sicht der Schalker ist das nachvollziehbar, allerdings wäre eine solche Abmachung wohl schwierig durchzusetzen. In Paragraf 5a der Linzenzordnung Spieler der Deutschen Fußball-Liga (DFL) heißt es, ein Klub dürfe „keine Verträge eingehen, die dem anderen Klub/den anderen Klubs und umgekehrt oder einer Drittpartei die Möglichkeit einräumen, in Arbeitsverhältnissen oder Transfersachen seine Unabhängigkeit, seine Politik oder die Leistung seiner Teams zu beeinflussen“. Das ist etwas sperrig formuliert, bedeutet allerdings in Uths Fall, dass die Schalker weder Einfluss auf die Leistung der Kölner Mannschaft haben noch in ein fremdes Arbeitsverhältnis eingreifen dürfen, indem sie vorgeben, dass ein Spieler nicht gegen sie eingesetzt werden darf. „Allerdings stellt sich die Frage, wie groß die Einflussnahme auf den Spielbetrieb der Kölner wäre. Denn letztlich geht es um einen von 17 möglichen Rückrundeneinsätzen – und Uth ist nur einer von Elf Spielern der Mannschaft. Auch der Beschäftigungsanspruch von Mark Uth wird nur minimal berührt, da keine Einsatzgarantie bei Spielen herrscht“, sagt Kamil Niewiadomski, Experte für Arbeits- und Sportrecht bei der Kölner Kanzlei CBH.
Konkurrenten Schalke und Köln?
Aus Verbandssicht stellte sich die Frage, wie es um die „wettbewerbliche Situation“ beider Vereine bestellt wäre. Davie Selke etwa wechselte im Winter auf Leihbasis von einem Abstiegskandidaten zum nächsten; von Hertha BSC zu Werder Bremen. Dass der 1. FC Köln und Schalke 04 miteinander konkurrieren, wäre schwieriger zu argumentieren – obgleich nach den jüngsten Erfolgen in Köln erste Stimmen zu hören sind, die im Spiel zwischen dem FC und Schalke bereits eine Sechs-Punkte-Partie vermuten. Doch das wäre wohl etwas kühn. Uth selbst ist nicht glücklich mit der Klausel. Auf die Frage, ob er die Vertragsgestaltung nachvollziehen könne, sagte er im „Express“: „Nur schwer. Schalke wollte die Klausel aber unbedingt haben, sonst wäre der Transfer nicht zustande gekommen. Daher akzeptiere ich das so.“
Was wäre wenn?
Interessant wäre vor allem die zivilrechtliche Frage, was passierte, würden die Kölner Uth am Samstagabend gegen Schalke einfach aufstellen. Die Schalker hätten im Falle einer Niederlage Schwierigkeiten, darzustellen, worin ihr Schaden besteht: Ob die verlorenen drei Punkte gegen Köln am Saison-Ende etwa ursächlich für das Verpassen des internationalen Wettbewerbs gewesen sein könnten – und ob Köln nicht auch ohne Uth gewonnen hätte. Wahrscheinlicher wäre daher, dass für diesen Fall eine Vertragsstrafe vereinbart ist.
Wiedersehen im Sommer
Doch ist davon auszugehen, dass es die Kölner nicht darauf ankommen lassen würden. Schließlich legt man im Profifußball viel Wert auf Abmachungen zwischen Managern. Außerdem wird man sich im Sommer ja wahrscheinlich wiedersehen. Denn die Kölner werden, sollte die Rückrunde weiterlaufen wie bisher, Mark Uth gern weiterbeschäftigen wollen. Und da sie auf die verpflichtende Kaufoption verzichtet haben, werden sie die Atmosphäre zwischen beiden Vereinen nicht weiter belasten wollen.