Mindestlohn unterschrittenFC Bayern muss hohe Summe zahlen – „Arbeitsumfang bei Weitem höher“
Das Hauptzollamt München hat gegen den deutschen Fußball-Rekordmeister FC Bayern einen Einziehungsbescheid in Höhe von rund 200.000 Euro erlassen.
Im Zeitraum zwischen November 2016 bis November 2021 habe der Klub „Arbeitskräfte auf 450 Euro Basis beschäftigt und entlohnt, obwohl deren tatsächlicher Beschäftigungsumfang bei Weitem höher war“, heißt es in einer Mitteilung des Hauptzollamtes München von Donnerstag. „Der Verein hat mit uns kooperiert, das Verfahren ist abgeschlossen“, sagte Pressesprecher Thomas Meister vom Hauptzollamt München: „Damit ist der Fall für uns abgeschlossen.“
FC Bayern entrichtete nicht den Mindestlohn
Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens hatte sich laut Mitteilung herausgestellt, „dass der Fußballverein in seinem von ihm betriebenen Nachwuchsleistungszentrum nicht den Mindestlohn entrichtet hat. Außerdem kam der Verein seinen Aufzeichnungsverpflichtungen hinsichtlich der geleisteten Arbeitsstunden nicht bzw. nicht richtig und vollständig nach.“
Zusätzlich zum sechsstelligen Betrag des Einziehungsbescheides würden vom FC Bayern die hinterzogenen Sozialversicherungsbeiträge und Säumniszuschläge in Höhe von rund 45.500 Euro nachgefordert. Das im November 2021 eingeleitete Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen die Bayern hinsichtlich etwaiger Mindestlohnunterschreitungen am FC Bayern Campus ist damit rechtskräftig abgeschlossen.
FC Bayern bekräftigt „keine Absicht“
Die FC Bayern München AG, heißt es in einer Mitteilung des Bayern-Vorstandes von Donnerstag, werde „die rechnerisch ermittelten Unterschreitungen an die Bundeskasse entrichten“. „Es lag nie in der Absicht der FC Bayern München AG, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern berechtigten Lohn vorzuenthalten“, teilte der Klub mit.
Bereits im Herbst 2020, und damit mehr als ein Jahr vor der Eröffnung der jetzt abgeschlossenen Untersuchung, hatte der FC Bayern laut aktueller Vereinsmitteilung am Campus strukturelle Vorkehrungen getroffen, um Mindestlohnunterschreitungen in Zukunft zu vermeiden. „Hierzu gehören etwa die Anpassungen der Stundenlöhne, entsprechende umfassende Handlungsanweisungen an die jeweils Verantwortlichen, sowie die Einführung eines engmaschigen Monitorings zur Beibehaltung der strukturellen Vorkehrungen.“
Seit Juli 2021 gebe es im Mannschaftsbereich bei den Jugendmannschaften keine geringfügigen Beschäftigten mehr. (red, sid)