Der Sportclub hatte den Antrag auf eine Wiederholung wegen einer falschen Schiedsrichter-Entscheidung gestellt.
FrauenfußballSportgericht weist Bayer-Einspruch zurück – Freiburg-Spiel soll wiederholt werden
Das DFB-Sportgericht hat den Einspruch von Bayer 04 gegen eine Wiederholung des Frauen-Bundesliga-Spiels beim SC Freiburg (3:2) zurückgewiesen. Das ist das Ergebnis einer mündlichen Verhandlung am DFB-Campus in Frankfurt am Dienstag. Ursprünglich hatte der Sportclub gegen die Spielwertung Einspruch eingelegt, weil man das eigene Team benachteiligt sah.
In der 88. Minute der Partie am 31. August im Dreisamstadion hatte Schiedsrichterin Theresa Hug auf Strafstoß für Leverkusen entschieden. Kristin Kögel schoss den Ball über das Tor, die Unparteiische ließ den Elfmeter jedoch wiederholen, da sich Torhüterin Rafaela Borggräfe zu früh von der Linie bewegt hatte. Den zweiten Versuch verwandelte Kögel zum 3:2-Endstand.
DFB-Sportgericht folgt der Auffassung des SC Freiburg
Diese Entscheidung zur Wiederholung des Strafstoßes bemängelten die Freiburger als einen Regelverstoß. Dieser Auffassung folgte das Sportgericht Mitte September per Einzelrichter und nun auch nach mündlicher Verhandlung.
Nach Fußball-Regel 14 Ziffer 2 ist, wenn die Torhüterin bei der Ausführung des Strafstoßes ein Vergehen begeht und der Ball – wie vorliegend – das Tor verfehlt, der Strafstoß nur dann zu wiederholen, wenn das Vergehen des Torhüters den Schützen eindeutig beeinträchtigt hat. Die Überzeugung des Sportgerichts, dass diese Regel im vorliegenden Sachverhalt missachtet wurde, habe sich im Rahmen der mündlichen Verhandlung bestätigt, so der DFB in einer Mitteilung. Angesichts des Zeitpunktes und des Spielstandes habe dieser Regelverstoß zudem die Spielwertung als verloren oder unentschieden mit hoher Wahrscheinlichkeit beeinflusst.
Bayer 04 hat nun eine Woche Zeit, vor dem DFB-Bundesgericht in Berufung zu gehen. Dieser Schritt werde derzeit geprüft, teilt Bayer 04 mit.