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Urteil gefällt
Jens Lehmann akzeptiert Schuldspruch nach skurrilem Vorfall

Lesezeit 2 Minuten
Ex-Nationaltorhüter Jens Lehmann muss sich wegen Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch vor dem Amtsgericht Starnberg verantworten. Ein Alkohol-Eklat nach einem Wiesn-Besuch kommt noch hinzu.

Ex-Nationaltorhüter Jens Lehmann muss sich wegen Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch vor dem Amtsgericht Starnberg verantworten. Ein Alkohol-Eklat nach einem Wiesn-Besuch kommt noch hinzu.

Der Ex-Nationaltorhüter muss nach einem Vorfall am Starnberger See zahlen. Zudem soll der 54-Jährige vor wenige Tagen seinen Führerschein verloren haben.

Schlechter kann ein Timing kaum sein: Nur vier Tage vor dem Auftakt im Berufungsprozess gegen Jens Lehmann wegen eines skurrilen Kettensägen-Vorfalls am Starnberger See, musste der Ex-Nationaltorhüter offenbar seinen Führerschein abgeben.

Der ehemalige Fußball-Nationaltorwart Jens Lehmann (l) steht vor Beginn des Berufungsprozesses am Landgericht mit seinem Anwalt Florian Ufer im Gerichtssaal.

Der ehemalige Fußball-Nationaltorwart Jens Lehmann (l) steht vor Beginn des Berufungsprozesses am Landgericht mit seinem Anwalt Florian Ufer im Gerichtssaal.

Es besteht der Verdacht, der 54-Jährige sei nach einem Wiesn-Besuch am Montag (23. September/2024) betrunken mit seinem Auto gefahren. Zuerst hatte die „Bild“-Zeitung darüber berichtet.

Die Münchener Polizei gab an, Lehmann sei im Münchner Stadtteil Sendling angehalten worden. Er habe geschwankt und nach Alkohol gerochen, so die Beamten weiter. Angeblich soll Lehmann auch nicht mehr in der Lage gewesen sein, einen Alkoholtest zu absolvieren. Es kam stattdessen zu einem Bluttest.

„Kettensägen“-Prozess: Lehmann akzeptiert Schuldspruch und muss 135.000 Euro zahlen

Laut „Bild“ will sich Jens Lehmann zu den Vorwürfen nicht äußern. Stattdessen hat der Ex-Spitzentorhüter aber in einem anderen aufsehenerregenden Fall Stellung bezogen und seinen Schuldspruch akzeptiert. Er verständigte sich mit der Staatsanwaltschaft und dem Gericht darauf, seine Verurteilung wegen Sachbeschädigung und Betrugs anzunehmen.

Wenig später folgte das Urteil: Lehmann muss eine Geldstrafe von 135.000 Euro zahlen. Das Gericht verhängte 150 Tagessätze zu je 900 Euro wegen Sachbeschädigung und versuchten Betrugs. Die Zeugen, die in dem Verfahren aussagen sollten, wurden nicht mehr gehört

Dem früheren Fußball-Nationaltorwart war unter anderem vorgeworfen worden, mit einer Kettensäge einen Dachbalken in der Garage seines Nachbarn angesägt zu haben. Am 22. Dezember vergangenen Jahres war er vom Amtsgericht Starnberg wegen Sachbeschädigung, Beleidigung von Polizisten und versuchten Betrugs zu einer Geldstrafe von 210 Tagessätzen zu je 2000 Euro verurteilt worden - also insgesamt 420.000 Euro. Dagegen hatten Lehmann und die Staatsanwaltschaft, die im ersten Prozess sogar eine Freiheitsstrafe auf Bewährung gefordert hatte, Berufung eingelegt. (oke)