Nach der Bluttat in Wipperfürth im April dieses Jahres empfiehlt ein neues Gutachten, den mutmaßlichen Täter in die geschlossene Psychiatrie einzuweisen.
79 MessersticheWipperfürther soll seine Frau im Eifersuchtswahn erstochen haben

Der Tatort in Wipperfürth
Copyright: Michael Lenzen
Aus einem „Eifersuchtswahn“ heraus hat ein Wipperfürther (64) im April seine Ehefrau (61) getötet. Das ist der Schluss, den am Donnerstag die forensische Psychiaterin in dem Unterbringungsverfahren vor dem Landgericht gegen den Beschuldigten feststellte.
Die Gutachterin empfahl dem Gericht, den Beschuldigten dauerhaft in einer Psychiatrie unterzubringen. Aufgrund seines wahnhaften Verhaltens sei er eine Gefahr für die Allgemeinheit, so die Sachverständige weiter.
Teile des Gehirns des Beschuldigten sind beschädigt
Die psychische Störung habe hirnorganische Gründe, führte die Sachverständige aus. Das habe eine Magnetresonanztomografie (MRT) im Juli ergeben. Demnach sind Teile des Gehirns des Beschuldigten aufgrund von abgestorbenen Gefäßen geschädigt.
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Am 4. April 2022 hatte der Mann seiner Ehefrau mit einem Messer mindestens 79 Schnitt- und Stichverletzungen zugefügt und sie so getötet. Dass die Tatmotivation ein Eifersuchtswahn gewesen sei, leitete die Gutachterin unter anderem vom Nach-Tatverhalten ab.
Demnach hatte der 64-Jährige teilnahmslos den Rettungsbemühungen der alarmierten Sanitäter zugesehen und seine Tat als „berechtigt“ gewertet: „Es geschieht ihr recht, sie hat mich belogen“, hatte demnach der 64-Jährige gesagt. Als die Rettungskräfte ihre Wiederbelebungsversuche einstellten, hatte der Beschuldigte schließlich gefragt, „ob sie endlich tot sei“.
Die Tat sei von „Enttäuschung, Wut und Zorn“ getragen gewesen, worauf die mit Wucht dem Opfer beigebrachten Verletzungen hindeuteten, so die forensische Psychiaterin. Der Beschuldigte habe auch schon in der Vergangenheit behauptet, seine Ehefrau habe ihn vergiften wollen, wie Zeugen ausgesagt hatten. Zur Sachverständigen hatte der Beschuldigte bei der ersten Begutachtung unmittelbar nach der Tat gesagt, seine Frau „mische Medikamente zusammen und gebe sie ihm zu trinken“.
Zudem hatte der 64-Jährige gegenüber seinen Söhnen und anderen Verwandten wiederholt behauptet, seine Frau gehe ihm fremd. Für die dauerhafte Unterbringung spricht aus Sicht der Gutachterin auch, dass die Familie mit dem 64-Jährigen gebrochen habe: „Er hätte keinen sozialen Empfangsraum.“ Auch sei eine Störung, wie die des 64-Jährigen, nur schwer medikamentös zu behandeln. Ein Urteil in dem Verfahren wird Ende des Monats erwartet.
Der Prozess
Seit dem 5. Oktober wird vor dem Landgericht Köln gegen den 64-jährigen Wipperfürther verhandelt. Er soll seine Frau in der gemeinsamen Wohnung erstochen haben. Bei dem Prozess geht es nicht um eine Haftstrafe, sondern um eine dauerhafte Unterbringung in einer geschlossenen Psychiatrie. Das Verfahren soll bis Ende des Monats laufen.