Was bedeuten Kinderrechte? Wo stehen sie? Und wie werden sie umgesetzt? Wir haben die wichtigsten Fakten gesammelt.
WeltkindertagWissenswertes über Kinderrechte
Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes („Kinderrechtskonvention“) wurde 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet, von 192 Staaten unterzeichnet und trat 1992 in Deutschland in Kraft. Es nimmt hierzulande den Rang eines einfachen Bundesgesetzes ein. Im Grundgesetz verankert sind die darin enthaltenen Kinderrechte bis heute nicht, obwohl es die Konvention so vorsieht.
Kinderrechte sollen dafür sorgen, dass allen jungen Menschen Schutz, Förderung und Beteiligung garantiert wird. Diese drei Überkategorien sind in den 54 Artikeln detailliert ausgearbeitet und von vier Grundprinzipien geprägt: Das Diskriminierungsverbot besagt, dass alle Kinder, die sich in Deutschland aufhalten, Schutz, Förderung, Bildung und Beteiligung erfahren müssen – egal, woher sie kommen, welcher Religion oder Weltanschauung sie anhängen.
Geschütztes und würdevolles Umfeld
Das Recht auf Leben und persönliche Entwicklung soll garantieren, dass jedes Kind in einem geschützten, gewaltlosen, würdevollen Rahmen aufwächst, in seiner Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit gefördert wird und die Chance erhält, aktiv am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben.
Das Kindeswohlprinzip verpflichtet Gerichte, Behörden, Einrichtungen der sozialen Fürsorge und Gesetzgebungsorgane bei allen Entscheidungen das Kindeswohl und die Interessen von Kindern als vorrangig zu berücksichtigen.
Die zehn wichtigsten Kinderrechte
Zu den zehn wichtigsten Kinderrechten der UN-Kinderrechtskonvention von 1989 (KRK) zählen das Recht auf:
1. Gleichheit/Gleichbehandlung Kein Kind darf benachteiligt werden - sei es wegen seines Geschlechts, seiner Herkunft, seiner Staatsbürgerschaft, seiner Sprache, Religion oder Hautfarbe, einer Behinderung oder wegen seiner politischen Ansichten (Artikel 2)
2. Gesundheit Jedes Kind hat das Recht auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit, medizinische Behandlung, ausreichende Ernährung, sauberes Trinkwasser, Schutz vor den Gefahren der Umweltverschmutzung und vor schädlichen Bräuchen und das Recht zu lernen, wie man gesund lebt. Die Staaten sollen zudem sicherstellen, dass Mütter vor und nach der Entbindung angemessene Gesundheitsversorgung erhalten (Artikel 24)
3. Bildung, Teilhabe und freie Meinungsäußerung Kinder haben das Recht zu lernen und eine Ausbildung zu machen, die ihren Bedürfnissen und Fähigkeiten entspricht. Sie haben das Recht bei allen Fragen, die sie betreffen, mitzubestimmen, sich alle Informationen zu beschaffen, die sie brauchen, und ihre eigene Meinung zu verbreiten. Diese Meinung muss dem Alter und der Reife des Kindes entsprechend berücksichtigt werden (Artikel 12)
4. Freizeit, Spiel und Erholung Jedes Kind hat das Recht auf Ruhe, Freizeit, Spiel, altersgemäße, aktive Erholung und freie Teilhabe am kulturellen und künstlerischen Leben (Art. 31)
5. elterliche Fürsorge Jedes Kind hat das Recht bei seinen Eltern zu leben und von beiden Elternteilen erzogen zu werden, es sei denn dies würde das Kindeswohl gefährden (Artikel 9 und 18). Die Eltern sind veranwortlich für das Kindeswohl. Die Staaten haben sie dabei aber zu unterstützen, zum Beispiel durch die Bereitstellung von Kinderbetreuung.
6. gewaltfreie Erziehung Jedes Kind hat das Recht vor körperlicher und seelischer Gewalt in jeglicher Form geschützt zu werden (Art. 19)
7. Schutz vor (wirtschaftlicher) Ausbeutung und Gewalt Jedes Kind hat das Recht auf Schutz vor sexuellem Missbrauch in allen Formen (Art. 34) und jeglicher Form der Ausbeutung (Art. 36)
8.angemessene Lebensbedingungen Jedes Kind hat ein Recht auf einen seiner körperlichen, geistigen, seelischen, sittlichen und sozialen Entwicklung angemessenen Lebensstandard. Dieses Recht soll eine soziale und finanzielle Absicherung der Kinder garantieren. Denn ein Kind kann sich nur dort gut entwickeln, wo es keine Einschränkungen im Bereich grundlegender menschlicher Bedürfnisse gibt. Fehlende finanzielle Mittel, die im schlimmsten Fall zur Armut führen, zählen genauso zu den zu vermeidenden Situationen wie fehlende soziale Bedürfnisse nach Spielmöglichkeiten, Sportgruppen und auch ärztlicher Versorgung.
9. Schutz im Krieg und auf der Flucht Jedes Kind hat das Recht auf Schutz vor Krieg (Art. 38) und auch Kinderflüchtlinge haben das Recht auf besonderen Schutz und Hilfe.
10. besondere Fürsorge und Förderung bei Behinderung Jedes Kind hat das Recht auf besondere Fürsorge, Betreuung und Förderung, falls es behindert ist (Art. 23). Zudem gelten auch alle anderen Rechte der KRK uneingeschränkt für Kinder mit Behinderung.
Kinder können, anders als alle anderen Grundrechtsträger, diese Rechte jedoch an vielen Stellen nicht selbst einfordern, können sich weder auf eine Interessensvertretung noch auf ein Verbandsklagerecht stützen. Daher ist es wichtig, dass Entscheidungsträger der drei Staatsgewalten ihre Rechte beachten. Aktuelle Rechtsgutachten beweisen aber, dass es ein enormes Umsetzungsdefizit gibt.
Deshalb fordern Expertengremien, dass Kinderrechte in der Verfassung verankert werden müssen. Eine Grundgesetzänderung würde schließlich dazu führen, dass Kinder als eigenständige Persönlichkeiten, mit eigenen Rechten geachtet und in der Gesellschaft beteiligt würden.