Zwei von drei privaten Vermietern geben die gestiegenen Energie- und Dienstleistungskosten in diesem Jahr an ihre Mieter weiter. Wie hoch die Forderungen ausfallen könnten und was das für die Nebenkosten 2025 heißt.
BetriebskostenabrechnungMehrheit der Vermieter plant Erhöhungen und Nachzahlungen
Für einige Mieter dürfte es zum Jahresende teuer werden, denn spätestens dann müssen Vermieter die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2023 vorlegen. Einer Umfrage des Immobilienportals Immoscout24 zufolge planen zwei von drei privaten Vermietern, die gestiegenen Energie- und Dienstleistungskosten weiterzugeben. Mehr als die Hälfte (53 Prozent) bleibt bei den Nachforderungen demnach unter 500 Euro. Zwölf Prozent stellen mehr als 500 Euro und vier Prozent sogar mehr als 1000 Euro in Rechnung. Immerhin ein Drittel wird zu viel geleistete Betriebskosten zurückzahlen.
Jeder Fünfte legt Widerspruch ein
„Bei der Kostenaufstellung müssen in diesem Jahr die Förderungen durch die Gas- und Energiepreisbremse einbezogen werden und auch deren Auslaufen antizipiert werden. Das macht die Betriebskostenabrechnung besonders komplex“, sagt Daniel Hendel, verantwortlich für das Produktmanagement bei Immoscout24. Die Weitergabe der erhöhten Kosten an die Mieter könnte Folgen haben: Schon jetzt macht laut Immoscout24 rund ein Fünftel der Mieter Gebrauch von ihrem Widerspruchsrecht bei der Betriebskostenabrechnung und versuchen so ihre Wohnkosten zu reduzieren. Mieter können innerhalb von zwölf Monaten nach Erhalt der Betriebskostenabrechnung Widerspruch einlegen, wenn die Abrechnung nicht korrekt sein sollte.
Im kommenden Jahr müssen Mieter zudem auch mit höheren Abschlägen für die Betriebskosten rechnen. Jeder zweite Privatvermieter wird laut der Immoscout24-Umfrage die höheren Nebenkosten auf die Kaltmiete aufschlagen. 19 Prozent erhöhen die Abschlagszahlungen für die Betriebskosten um 20 Prozent und mehr. Rund ein Drittel (35 Prozent) nehmen moderate Anpassungen um zehn Prozent vor. Immerhin fast die Hälfte (47 Prozent) hat nicht vor, die Nebenkosten zu erhöhen.
CO2-Steuer kein Anreiz für energetische Sanierung
Langfristig können jährliche Betriebskosten auch durch eine energetische Modernisierung der vermieteten Immobilie gesenkt werden, da weniger Energie für die Heizung und Warmwasser benötigt würde. Der Gesetzgeber hat im vergangenen Jahr sogar einen Anreiz geschaffen, damit Vermieter ihre in die Jahre gekommenen Gebäude energetisch sanieren: Sie dürfen die CO2-Steuer auf die Mieter umlegen, aber nur, wenn das Gebäude wenig Emission ausstößt.
Doch das Angebot zeigt nicht die gewünschte Wirkung, heißt es von Immoscout24: Nur 13 Prozent der privaten Vermieter haben demnach vor, ihre Immobilie aufgrund der CO2-Steuer zu sanieren. 87 Prozent hingegen sehen in der CO2-Kostenaufteilung keinen Anreiz für die Investition in eine energetische Sanierung.