Berlin – Kleine Unternehmen und Selbstständige sollen infolge der Coronavirus-Krise Soforthilfen in Höhe von bis zu 15 000 Euro erhalten. Großunternehmen sollen notfalls auch durch Verstaatlichungen gerettet werden.
Dies geht aus Gesetzesentwürfen des Finanz- und Wirtschaftsministeriums hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegen und über die das „Handelsblatt” und die „Welt” zuvor berichteten. An diesem Montag sollen die Entwürfe vom Bundeskabinett und dann in derselben Woche von Bundesrat und Bundestag beschlossen werden.
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier sagte am Samstag in Berlin: „Wir lassen niemanden allein.” Finanzminister Olaf Scholz (SPD) sagte, es sei ein Nachtragshaushalt von 150 Milliarden Euro geplant - und ein Fonds zur Rettung der Realwirtschaft, eine Stärkung der Grundsicherung sowie die Ermöglichung von Investitionen ins Gesundheitswesen. Der Bund werde mehr Schulden machen. Dennoch seien die Maßnahmen mit einem guten Tilgungsplan solide finanziert. Wie weit die Hilfen für Unternehmen in Anspruch genommen würden, könne man noch nicht sagen.
Für Kleinunternehmen, Soloselbstständige und Angehörige der Freien Berufe soll es eine Einmalzahlung von 9000 Euro für drei Monate bei bis zu fünf Beschäftigten geben - bis zu 15 000 Euro bei bis zu zehn Beschäftigten.
Das Ziel sei ein Zuschuss insbesondere zu laufenden Miet- und Pachtkosten. Sofern der Vermieter die Miete reduziert, kann ein nicht ausgeschöpfter Zuschuss auch für zwei weitere Monate eingesetzt werden.
Die Voraussetzung sollen dem Entwurf zufolge wirtschaftliche Schwierigkeiten in Folge der Coronavirus-Krise sein. Eine Existenzbedrohung oder ein Liquiditätsengpass sollen eidesstattlich versichert werden müssen. Der Bund will dafür bis zu 50 Milliarden Euro bereitstellen und rechnet dabei mit einer maximalen Ausschöpfung von drei Millionen Selbstständigen und Kleinstunternehmen.
Die Mittel sollen durch die Länder verteilt werden. Mit dem Programm sollen die Länder Planungssicherheit bekommen - ein Nebeneinander von vielen verschiedenen Soforthilfen auf Ebene der Länder und des Bundes soll es nicht geben.
Altmaier sagte: „Es darf und wird keine Solidaritätslücke geben.” Die Soforthilfen für Soloselbstständige und Kleinstunternehmen müssten nicht zurückgezahlt werden. Daneben stünden Kredite zur Verfügung.
Der weiterhin geplante Rettungsfonds für Unternehmen, Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF), soll mit 400 Milliarden Euro ausgestattet werden, mit denen Schuldtitel und Verbindlichkeiten von Unternehmen übernommen werden können. 100 Milliarden Euro will Finanzminister Olaf Scholz (SPD) für Kreditermächtigungen für Beteiligungsmaßnahmen an den Firmen bereitstellen. Weitere 100 Milliarden Euro sollen für Sonderprogramme der staatlichen Bankengruppe KfW fließen können.
Geraten deutsche Firmen in eine existenzielle Schieflage, kann die Bundesregierung sie absichern - aber die Firma müsste dafür Kapitalanteile an den Bund abtreten. Wenn die Krise vorbei ist, sollen diese Beteiligungen wieder privatisiert werden. Finanzkonzerne allerdings fallen nicht unter diesen Rettungsschirm. Altmaier sagte: „Wir werden einen Ausverkauf deutscher Wirtschafts- und Industrieinteressen verhindern. Dabei darf es keine Tabus geben, denn auch die Realwirtschaft hat aktuell große Probleme.” Auch vorübergehende staatliche Beteiligungen und Übernahmen seien hierbei zwei mögliche Instrumente. „Auch das bereiten wir in der Bundesregierung vor, um es Montag zügig zu verabschieden.” (dpa)