Prozess in Bonn„Cum-Ex“-Geschäfte sind strafbar – Bewährungsstrafen für zwei Briten
Bonn – Im deutschlandweit ersten Strafprozess im Zusammenhang mit sogenannten Cum-Ex-Geschäften hat das Landgericht Bonn am Mittwoch Bewährungsstrafen gegen zwei Angeklagte verhängt.
Die beiden britischen Staatsangehörigen wurden wegen Steuerhinterziehung beziehungsweise Beihilfe zur Steuerhinterziehung zu Freiheitsstrafen von einem Jahr und zehn Monaten sowie einem Jahr verurteilt. Die Vollstreckung der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Zugleich kam das Gericht zu dem Schluss, dass die umstrittene Praxis als strafbar zu werten sei. Damit wurde dies erstmals gerichtlich festgestellt, wie ein Sprecher sagte.
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Mit Cum-Ex-Geschäften wird das Verschieben von Aktien rund um einen Dividenden-Stichtag herum bezeichnet, um sich so eine einmal gezahlte Kapitalertragssteuer mehrfach vom Fiskus erstatten zu lassen. Dadurch sind der öffentlichen Hand in der Vergangenheit Steuergelder in Milliardenhöhe entgangen. Die Bundesregierung schob der Praxis 2012 einen Riegel vor. Einige der Fälle von damals werden derzeit von Gerichten aufgearbeitet.
„Ein solcher Raubzug darf sich nicht wiederholen“
Der Finanzexperte Gerhard Schick begrüßte die Bonner Gerichtsentscheidung und betonte zugleich, dass der Prozess „nur einen kleinen Ausschnitt aus dem großen Skandal“ behandelt habe. Er erwarte nun, dass weitere Staatsanwaltschaften und Gerichte ähnlich engagiert die strafrechtliche Aufarbeitung vorantrieben und auch die Gelder zurückholten.
Dafür sollte sie die nötige personelle Ausstattung und Unterstützung erhalten, forderte der Vorstand der Bürgerbewegung Finanzwende und ehemalige Grünen-Bundestagsabgeordnete. „Ein solcher Raubzug darf sich nicht wiederholen“, mahnte Schick. „Politik, gesellschaftliche Akteure und Justiz müssen nun endlich alles dafür tun, denn von selbst werden einige Finanzakteure nie zur Einsicht kommen.“ (afp)