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Lidl-Urteil zur Hype-SchokoladeWo Dubai draufsteht, muss nicht zwingend Dubai drin sein

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Aldi Süd kassierte vor Gericht eine Niederlage im Streit um Dubai-Schokolade, Lidl nicht.

Aldi Süd kassierte vor Gericht eine Niederlage im Streit um Dubai-Schokolade, Lidl nicht.

Aldi Süd ist der Verkauf seiner Dubai-Schokolade noch kürzlich verboten worden. In einem anderen Rechtsstreit um ein Produkt von Lidl kommen Richter jedoch zu einem anderen Ergebnis.

Der Hype um Dubai-Schokolade beschäftigt nun sogar die deutschen Gerichte. Erst vor rund einer Woche wurde dem Unternehmen Aldi Süd der Verkauf seiner Dubai-Schokolade verboten. Nun hat das Landgericht Frankfurt in einem ganz ähnlichen Fall entschieden. Das Urteil: Lidl darf seine Dubai-Schokolade weiterhin verkaufen. Das Gericht wies einen Unterlassungsantrag gegen das Unternehmen zurück.

Dieser hatte darauf abgezielt, dem Discounter den Verkauf des Produktes zu untersagen. Der Beschluss liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. Die „Lebensmittel Zeitung“ hatte zuvor darüber berichtet.

Dubai-Schokolade: Importeur klagt gegen Lidl

Geklagt hatte der Süßwarenimporteur Andreas Wilmers, der in Dubai hergestellte Schokolade der Marke Fex in Deutschland verkauft. Wenn Dubai-Schokolade draufsteht, müsse sie auch von dort kommen, moniert der Unternehmer. Andernfalls bestehe die Gefahr, dass Verbraucher irregeführt werden könnten. Wilmers war zuletzt auch gegen Aldi Süd vorgegangen. Das Landgericht Köln hatte dem Discounter daraufhin untersagt, seine Dubai-Schokolade weiterhin anzubieten.

Die Frankfurter Richter entschieden jedoch anders. Der Gebrauch des Zusatzes „Dubai“ habe sich zu einem Gattungsbegriff gewandelt, schreiben sie in ihrem Beschluss. Kunden würden bei der Lidl-Schokolade demnach nicht zwingend davon ausgehen, dass die Einzelbestandteile aus Dubai stammten oder das Gesamtprodukt dort hergestellt worden sei. Argumentiert wird auch mit der Aufmachung der Schokolade und der angegebenen Herkunftsbezeichnung: „mit Schokolade, Pistazien und Kadayif aus EU-/Nicht-EU“. 

Verkauf von Dubai-Schokolade: Kläger prüft Beschwerde gegen Entscheidung

In ihrer Begründung gehen die Richter auf den ähnlichen Fall von Aldi Süd ein. Das Landgericht Köln habe in seiner Entscheidung die Bezeichnung „Dubai Chocolate“ ausreichen lassen. Dem folge die Kammer „nicht in dieser Allgemeinheit“, heißt es im Beschluss

Die Lidl-Schokolade trage eine durchgehend in deutscher Sprache verfasste Aufschrift. Anders als bei Aldi Süd fehlten Gestaltungsmerkmale, die auf eine Herkunft aus Dubai hindeuteten. Die Lidl-Werbung weise zudem auf eine „Qualitäts-Eigenmarke“ hin. Dies wirke dem Eindruck entgegen, das Produkt stamme aus Dubai.

Die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt ist bislang nicht rechtskräftig. Süßwarenimporteur Wilmers kann Beschwerde dagegen einlegen. Dies werde noch geprüft, sagte er auf Nachfrage. (ksta/dpa)