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GerichtsurteilFlughafen Düsseldorf muss bei Sicherheit nachbessern

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Der Flughafen Düsseldorf muss bei den Sicherheitskontrollen nachbessern.

Düsseldorf – Der Flughafen Düsseldorf muss bei den Sicherheitskontrollen nachbessern und alle Kontrollspuren, die nicht genutzt werden, durch technische Maßnahmen so sichern, dass ein Umgehen der Kontrolle durch Passagiere verhindert wird.

Das hat das Oberverwaltungsgericht für das Land NRW am Mittwoch entschieden. Bisher werden ungenutzte Kontrollspuren am größten Airport des Landes nur durch Flatterbänder abgesperrt.

Flughafen als Betreiber verantwortlich

Nicht die Bundespolizei, sondern die Flughafen GmbH als Betreiberin sei dafür verantwortlich, heißt es in dem Urteil. Das NRW-Verkehrsministerium hatte der Betreiberin deshalb aufgegeben, baulich-technische Vorkehrungen zu treffen, die ein Umgehen der Sicherheitskontrolle an den nicht genutzten Kontrollspuren verhindern.

Bis zur endgültigen Mängelbehebung hat das Ministerium zudem eine personelle Sicherung durch den Flughafen angeordnet. Die dagegen gerichtete Klage des Flughafens hat das Oberverwaltungsgericht am Mittwoch abgewiesen.

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Zwar sei die Bundespolizei nach dem Luftsicherheitsgesetz für die Kontrolle der Fluggäste verantwortlich, bevor sie die Luftseite des Flughafens betreten. Die technische Ausstattung der Kontrollstellen sei aber Bestand der Eigensicherungspflichten, die dem Flughafenbetreiber zum Schutz des Flughafenbetriebs vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs gesetzlich auferlegt sind. Eine Revision gegen das Urteil ist nicht zugelassen.