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Zustimmung bei GebührenSparkasse Köln-Bonn kündigt 38.000 Kundinnen und Kunden

Lesezeit 4 Minuten
24.04.2021, Köln: Sparkasse Köln-Bonn am Rudolfplatz. Foto: Uwe Weiser

Die Sparkasse Köln-Bonn am Rudolfplatz. Die Sparkasse kündigt rund 38.000 Kunden die Konten

Für Kundinnen und Kunden gibt es zwei Möglichkeiten, die Kündigung noch abzuwenden. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Weil sie eine Erhöhung der Bankgebühren sowie Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch nach wiederholter Aufforderung nicht akzeptiert haben, hat die Sparkasse Köln-Bonn rund 38.000 Kundinnen und Kunden formal gekündigt. Die Betroffenen wurden am Dienstag, 17. Januar, schriftlich informiert, wie die Bank mitteilt.

Grund dafür sind neue rechtliche Erfordernisse bei Vertragsänderungen: Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte im April 2021 entschieden, dass Bankkunden Änderungen wie Gebührenerhöhungen aktiv zustimmen müssen. Zuvor hatten die Kreditinstitute in der Regel auf eine stillschweigende Zustimmung gesetzt und lediglich in Schreiben über die Erhöhung informiert.

Die Kündigungsschreiben der Sparkasse müssen nun nicht zwangsläufig mit einer tatsächlichen Kündigung enden. Die angeschriebenen Kundinnen können die neuen Bedingungen nachträglich akzeptieren.

Wie genau es nun weitergeht und wieso einige Kunden Geld von der Sparkasse zurückfordern – ein Überblick.

Was hatte der Bundesgerichtshof 2021 entschieden?

Der BGH entschied 2021, dass Änderungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank unwirksam sind, wenn sie nur auf einer stillschweigenden Zustimmung basieren (Az.: XI ZR 26/20). Kundinnen und Kunden müssten bei einer Gebührenerhöhung aktiv zustimmen. Ansonsten würden sie unangemessen benachteiligt. Das Gericht befasste sich damals konkret mit Gebührenänderungen bei der Postbank, das Urteil hatte aber Folgen für die gesamte deutsche Bankenbranche. Denn die schweigende Zustimmung war zuvor bei Banken üblich gewesen. Die Kreditinstitute mussten also neue Prozesse entwickeln, um künftig Zustimmungen einzuholen.

Wie reagierte die Sparkasse Köln-Bonn?

Die Sparkasse Köln-Bonn hatte nur wenige Tage vor dem BGH-Urteil angekündigt, ihre Kontomodelle umzustellen. Auch alle bestehenden Konten wären betroffen gewesen – für sie wären die Gebühren in der Regel gestiegen. Nach dem BGH-Urteil legte die Sparkasse diese Umstellung erst einmal auf Eis. Für neu eröffnete Konten galten aber bereits die neuen Konditionen.

Die Bank entwickelte daraufhin zunächst einmal ein neues Zustimmungsverfahren und begann ab Ende Dezember 2021, die Kundinnen und Kunden entsprechend anzuschreiben. „Mittlerweile haben wir annähernd zwei Millionen Schreiben an unsere Kundinnen und Kunden versendet“, so Martin König, Bereichsleiter bei der Sparkasse Köln-Bonn. Diese wurden sowohl digital als auch postalisch verschickt – und einzelne Kunden dabei häufig mehrfach kontaktiert, was die hohe Gesamtzahl der Sendungen erklärt. Bis dato hätten rund 95 Prozent der Bestandskunden und damit mehr als 580.000 Personen ihre Zustimmung erteilt. Die verbliebenen fünf Prozent stellen jenen Personenkreis, dem nun die Kündigung ausgesprochen wurde. Außerdem wurden 2022 fast 10.000 Konten zu den geänderten Konditionen eröffnet.

Wieso spricht die Sparkasse die Kündigungen aus?

„Nach eineinhalb Jahren aktiver Bemühungen wollen wir das Zustimmungsverfahren abschließen“, sagt Alexander Geisbüsch, Leiter des Produktmanagements bei der Sparkasse Köln-Bonn. Man wolle keine Kunden verlieren, doch „auf der anderen Seite können wir ohne Zustimmung die Geschäftsbeziehung zu unseren Kunden nicht dauerhaft aufrechterhalten“, so Geisbüsch. Beide Seiten benötigten eine rechtlich abgesicherte Grundlage für die Geschäftsbeziehung.

Die bevorzugte Lösung wäre laut Sparkasse gewesen, Kunden mitzuteilen, dass eine Weiternutzung des Kontos als Zustimmung zu den AGB und dem neuen Kontomodell gelte. Die zuständigen Landgerichte hätten aber deutlich gemacht, dass das nicht möglich sei. Daher wurden nun die entsprechenden Kündigungen verschickt. Verbraucherschützer betonen, dass für Kündigungen ein sachlicher Grund vorliegen muss. Das ist laut Sparkasse der Fall.

Was geschieht nun mit den betroffenen Kunden?

Die Sparkasse Köln-Bonn nennt zwei Wege, die Kündigung abzuwenden. Zum einen legt sie ein Rückantwortschreiben bei, mit denen die Betroffenen der Kontoumstellung noch bis zum 20. März zustimmen können.

Der zweite Weg: Sollten die Kunden ihr Konto nach dem 31. März noch aktiv gebrauchen, zum Beispiel um Geld abzuheben oder zu überweisen, wertet die Sparkasse dies ebenfalls als Zustimmung. Geschieht das bis zum 30. April nicht, wird das Konto geschlossen. Dieser Weg steht allerdings nur Kundinnen und Kunden offen, die den neuen Vertragsbedingungen nicht aktiv widersprochen haben.

Was sagen Verbraucherschützer?

Verbraucherschützer argumentieren, dass Kundinnen und Kunden eine Rückzahlung der Sparkasse zusteht: Die Gebührenerhöhungen aus den Jahren vor dem BGH-Urteil seien mit schweigender Zustimmung und damit unrechtmäßig erfolgt. Dementsprechend stünde den Kunden das zu viel bezahlte Geld zu.

Mittlerweile hat der Bundesverband der Verbraucherzentrale (VZBV)am Oberlandesgericht Köln eine Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Köln-Bonn eingereicht, die das gerichtlich klären soll. Laut Verbraucherschützern haben sich bislang rund 600 Menschen angeschlossen, die Anmeldung ist aber weiterhin möglich.

Dort soll vor allem geklärt werden, wie mit Gebührenerhöhungen umzugehen ist, die mehr als drei Jahre zurückliegen. Die Sparkasse hatte ihre Gebühren das letzte Mal Anfang 2018 erhöht. Sie argumentiert – wie andere Banken auch – mit der sogenannten Dreijahreslösung, die ursprünglich im Energierecht Anwendung fand. Ihr zufolge bestünden keine Ansprüche mehr. Verbraucherschützer hält diese Argumentation für „verfehlt“.