GebührenerhöhungKlagen gegen Sparkasse nun möglich
Bonn – Im Streit um die Rückzahlung erhöhter oder neu eingeführter Gebühren hat das Bundesamt für Justiz (BfJ) das Klageregister für eine Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Köln-Bonn eröffnet.
Betroffene Kunden können somit ab sofort ihre Ansprüche anmelden und sich in das Register eintragen, wie das Bundesamt am Montag mitteilte. Die Klage gegen zu Unrecht erhobene Gebühren hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) beim Oberlandesgericht in Hamm eingereicht. Zur Registereröffnung können Verbraucher nun prüfen lassen, ob ihr Fall für die Musterklage geeignet ist. Der vzbv bietet dafür online einen sogenannten Klage-Check an.
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Ansprüche können laut BfJ bis zum Ende des letzten Tags vor dem Prozessbeginn beim Oberlandesgericht Hamm angemeldet werden. Wann der Prozess beginnt, ist allerdings noch nicht bekannt. Laut vzbv weist die Sparkasse Köln-Bonn, die zu den größten Sparkassen Deutschlands gehört, die Forderungen nach einer Erstattung von Gebühren mit der Begründung zurück, dass sie die letzten Preiserhöhungen vor mehr als drei Jahren vornahmen. (afp/tb)