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Handwerkskammer KölnStrafanzeige wegen teurem Weihnachtsessen

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Hans Peter Wollseifer ist der Präsident der Handwerkskammer zu Köln.

Hans Peter Wollseifer ist der Präsident der Handwerkskammer zu Köln.

Die kammerkritische Organisation Bffk erhebt schwere Vorwürfe gegen den Präsidenten der Kölner Handwerkskammer, Hans Peter Wollseifer.

Gegen den Präsidenten der Kölner Handwerkskammer (HWK) Hans Peter Wollseifer, ist Strafanzeige gestellt worden. Nach Informationen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ hat der Bundesverband für freie Kammern (Bffk) die Anzeige am Donnerstag bei der Staatsanwaltschaft Köln gestellt. Die kammerkritische Organisation erhebt schwere Vorwürfe und spricht vom Verdacht der Untreue, der Vorteilsgewährung und der Vorteilsannahme gegen den Präsidenten, die im Dezember 2023 verantwortliche Geschäftsführung und den Vorstand der Kammer Köln.

Anlass sind laut Bffk Details zu einem Weihnachtsessen der Handwerkskammer am 15. Dezember 2023 in Räumlichkeiten des Kölner Zoos, an dem aktive und ehemaligen Ehrenamtsträger, Mitglieder der Geschäftsführung und Angehörige – 29 Personen – teilgenommen haben. Die Kosten für das Treffen, das auch aus Pflichtbeiträgen der Mitglieder bezahlt worden sein soll – lag laut Recherchen des Bffk bei 5176 Euro.

Die Strafanzeige begründen die Kammerkritiker damit, dass „die enormen Kosten schon nach den Regeln öffentlichen Rechts übertrieben hoch sind“. Zudem soll es sogar einen Beschluss der Vollversammlung der HWK Köln aus dem Jahr 2023 geben, wonach maximal 100 Euro bei Einladungen und Bewirtungen pro Person als angemessen gelten. „Die Tatsache, dass sich die HWK Köln für die Veranstaltung zwei Rechnungen ausstellen ließ, begründet den Verdacht, dass hier vorsätzlich gehandelt und vertuscht wurde“, sagt Bffk-Chef Kai Boeddinghaus.

Vorwurf von Untreue und Vorteilsannahme

Aus Sicht des Bffk seien damit die Tatbestände von Untreue, Vorteilsgewährung und Vorteilsannahme erfüllt. Ob dies tatsächlich der Fall ist, müssen nach der Stellung der Anzeige durch die Bffk die Strafverfolgungsbehörden bewerten. „Der Kölner Kammerpräsident muss die Bodenhaftung und das Gespür für Anstand und Compliance über die langen Jahre seiner auch finanziell erheblich lukrativen ehrenamtlichen Ämterhäufung völlig verloren haben“, so Boeddinghaus.

Er fordert ein hartes Durchgreifen der Rechtsaufsicht, also des NRW-Wirtschaftsministerium gegenüber der HWK sowie den Rücktritt von Präsident Wollseifer. Die Handwerkskammer bestätigte das betreffende Weihnachtsessen, weist die Vorwürfe aber zurück. Im Dezember 2023 habe eine Jahresabschlussveranstaltung mit insgesamt 29 Personen stattgefunden, sagte ein Sprecher dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. Das Treffen habe dem Austausch innerhalb des Ehrenamtes und der besseren Vernetzung von Ehren- und Hauptamt gedient.

„Außerdem soll damit der erhebliche private Zeitaufwand wertgeschätzt werden, den die Vorstandsmitglieder bei ihrem ehrenamtlichen Einsatz mit Unterstützung ihrer Partner für die Handwerkskammer investieren. Daher haben an dem gemeinsamen Essen amtierende und ehemalige Vorstandsmitglieder, teilweise mit Partner/in, und die Geschäftsführung teilgenommen. Die Kosten für das Essen beliefen sich auf 2941Euro. Zusätzlich sind Raum- und Nebenkosten in Höhe von 2235 Euro angefallen. Die Rechnungen wurden vollständig von der Handwerkskammer beglichen“, so das Statement des Sprechers der Kölner Handwerkskammer.

Der Vorstand hat schon vor einiger Zeit entscheiden, diese Location künftig nicht mehr zu wählen
Sprecher der Handwerkskammer Köln

„Der Vorstand hat schon vor einiger Zeit entschieden, diese Location künftig nicht mehr zu wählen und sich künftig für das Jahresabschlusstreffen preiswerter zu orientieren. Im Übrigen haben in den letzten drei Jahren zuvor keine Jahresabschlussveranstaltungen des Vorstands stattgefunden. Die letzte war im Jahr 2019“, so der Sprecher.

Die Vollversammlung habe am 12. Juni.2023 einen Verhaltenskodex für Vorstand und Geschäftsführung beschlossen. Diese Compliance-Regeln sind auf der Homepage der Kammer veröffentlicht. Der Verhaltenskodex thematisiere unter Punkt 8 „Geschenke und Einladungen“. Dabei gehe es um die Vermeidung von Bestechungen und die Beeinflussung dienstlicher Entscheidungen. In diesem Zusammenhang würden Einladungen und Bewirtungen im Wert von bis zu 100 Euro pro Person als angemessen bezeichnet.

„Damit sind erkennbar aber keine eigenen, internen Veranstaltungen gemeint, denn dabei gibt es keine Zuwendungen von externer Seite und keine Beeinflussung dienstlicher Entscheidungen von außen. Außerdem können Hauptgeschäftsführer und Ehrenamt nach diesem Verhaltenskodex im Einzelfall die Wertgrenze überschreiten“, so der Sprecher weiter.

Die vom bffk gestellte Strafanzeige wegen des Verdachts der Untreue, Vorteilsgewährung und der Vorteilsannahme habe der Handwerkskammer zu Köln bis zum Wochenende noch nicht vorgelegen. Der Sprecher der Handwerkskammer bittet um Verständnis, sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht über das Statement hinaus äußern zu wollen. Für Hans Peter Wollseifer gilt die Unschuldsvermutung.