HandwerkskammerGericht weist Schadenersatzforderung gegen Ex-Chef zurück

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Ortwin Weltrich war bis 2019 Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Köln.

Niederlage für die Handwerkskammer Köln: Das Oberlandesgericht weist die Klage gegen Ortwin Weltrich zurück.

Vor fünf Jahren schlug die Nachricht in Kölner Medien ein wie eine Bombe. Hauptgeschäftsführer Ortwin Weltrich und sein Stellvertreter Peter Panzer unterzeichneten Aufhebungsverträge und verließen die Handwerkskammer Köln. Hintergrund war ein Streit um interne Abrechnungen rund um die Bildungs- und Beratungs-GmbH (BuB), eine Tochtergesellschaft der Kammer für Entwicklungszusammenarbeit.

Die Kammer aber scheiterte endgültig mit einer Klage auf Schadenersatz im hohen sechsstelligen Bereich plus Zinsen, wie diese Woche bekannt wurde. Vertreter der Klägerseite war der Kölner Rechtsanwalt und frühere Bundestagsabgeordnete Rolf Bietmann. Gegen ein erstes Urteil des Landgerichts war von der Kammer Berufung eingelegt worden. Am Dienstag bestätigte ein Sprecher der Kammer den Ausgang des Urteils. „Das Oberlandesgericht Köln hat mit Urteil vom ­­­21. Dezember 2023 die Berufung der Handwerkskammer zu Köln gegen das klageabweisende Urteil des Landgerichts Köln vom 10. März 2022 zurückgewiesen“, sagte ein Sprecher dem „Kölner Stadt-Anzeiger“.

Streit, ob Schaden entstanden ist

Wie kam es genauer zu dem Ausscheiden? Vorausgegangen war eine kammerinterne Auseinandersetzung zu Abrechnungsverfahren von Entwicklungshilfeprojekten durch die kammereigene GmbH. Am Ende traten Weltrich und sein Stellvertreter zurück. Weltrich betonte seinerzeit, dass der Kammer keinerlei Schaden durch das jahrelang praktizierte Abrechnungsverfahren entstanden sei. Danach sollte nur der Vertrauensverlust beim Kammer-Präsidenten maßgeblich für den einvernehmlichen Aufhebungsvertrag gewesen sein. Dennoch hat die Kammer später Weltrich, seinen Stellvertreter und die Managerversicherung, die mangels Schadens jegliche Zahlung abgelehnt hatte, auf einen Betrag über mehr als 700.000 Euro verklagt, wie ein Insider berichtet. 

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Das Landgericht Köln hat die Klage gegen Weltrich und die anderen Beklagten als nicht schlüssig zurückgewiesen, da es weder einen Schaden für die Kammer noch ein Verschulden der Verantwortlichen geben würde. Weltrich ist seit Oktober 2023 stellvertretender Vorsitzender der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) Köln der CDU. Beruflich ist er heute für die Rechtsanwaltskanzlei Schumacher & Partner aus Düsseldorf tätig.

Die Kammer kritisiert das Urteil: „Die Handwerkskammer bedauert die unterschiedlichen gerichtlichen Bewertungen im Strafverfahren und im Zivilverfahren. Aus prozessrechtlichen Gründen hat die Kammer das Urteil des OLG jedoch akzeptiert und keine Rechtsmittel eingelegt. Dadurch werden unnötige Kosten vermieden und das Engagement der Kammer im Bereich von Hilfsprojekten nicht durch ein langjähriges Verfahren belastet“, sagte der Sprecher der Handwerkskammer. Zur Höhe der Prozesskosten wollte sich der Sprecher nicht äußern.

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