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„Erheblicher Personalabbau“Diese lukrativen Abfindungen zahlte Bayer seinen Leuten zuletzt

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Bayerkreuz Leverkusen. Foto: Ralf Krieger

Bayer will kräftig Kosten sparen – und streicht etliche Stellen. (Symbolbild)

Bayer will seinen Mitarbeitenden wie bei früheren Stellenstreichungen Aufhebungsverträge anbieten. So könnten sie aussehen.

Bayer hat am Mittwochabend einen „erheblichen Personalabbau“ angekündigt. Er wird auch die Konzernzentrale in Leverkusen hart treffen, dessen Umfang lässt sich laut Unternehmen aber noch nicht beziffern. Einen kleinen Einblick gibt das Unternehmen allerdings in das Vorgehen beim Streichen von Jobs: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen nach Lebensalter gestaffelte Aufhebungsverträge erhalten – „wie bei früheren Restrukturierungsmaßnahmen“, schreibt der Leverkusener Konzern.

Dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ lagen 2019 Schreiben vor, in denen Aufhebungsverträge skizziert wurden. Damals baute das Dax-Unternehmen weltweit 12.000 Jobs ab, 4500 davon in Deutschland. Bayers Angestellte bekamen äußerst lukrative Angebote. So sahen sie aus:

Vorzeitiger Ruhestand ab 57 Jahren

So gab es Modelle für flexible Aufhebungsverträge sowohl für Beschäftigte im rentennahen Alter als auch für jüngere Mitarbeitende. Angestellte, die 57 Jahre und älter waren, konnten damals vorzeitig in den Ruhestand gehen – und sollten dabei maximal 7,2 Prozent Abschlag von der gesetzlichen Rente verkraften müssen. Dafür musste das späteste Verrentungsdatum allerdings 24 Monate vor Erreichen des Anspruchs auf die Regelaltersrente liegen – je nach Geburtsjahr wird dieses Datum im Alter von 65 bis 67 Jahren erreicht. Der Vertrag lief maximal über sechs Jahre.

Die Bezüge bis zum 60. Lebensjahr waren dabei vom letzten Bruttogehalt abhängig. Ab dem 60. Lebensjahr war die für jeden Mitarbeiter unterschiedliche zu erwartende Rentenzahlung der Rentenversicherung und der Bayer-Pensionskasse die Grundlage für die Bezüge, die Mitarbeiter erhalten sollten, die die Möglichkeit zur Frühverrentung in Anspruch nahmen.

Schwerbehinderte Bayer-Mitarbeiter konnten bereits ab dem 56. Lebensjahr in den vorzeitigen Ruhestand gehen.

Hohe Abfindungen unter 57 Jahren möglich

Mitarbeiter, die jünger als 57 Jahre alt waren, aber trotzdem schon eine lange Betriebszugehörigkeit hatten, konnten im Rahmen des Stellenabbaus 2019 hohe Abfindungen erhalten. Es galt: Das letzte Bruttogehalt (inklusive eines Zwölftels des Weihnachtsgeldes und eines Zwölftels des Urlaubsgeldes) wurde mit der Anzahl vollendeter Dienstjahre multipliziert. Der Betrag wurde sogar noch mit 1,8 multipliziert, wenn Mitarbeiter das Abfindungsangebot besonders schnell annahmen.

So kamen Bayer-Beschäftigte damals auf eine lukrative Abfindungshöhe von maximal 63 Monatsgehältern, mindestens wurden jedoch drei Bruttolöhne gezahlt. Beschäftigte im Schichtbetrieb bekamen Schichtzulagen, auch für Kinder, Lebenspartner oder Schwerbehinderungen gab es vor fünf Jahren weitere Zuschläge.

Bayer verspricht marktgerechte Konditionen

Die Konditionen der neuerlichen Angebote seien aktuell noch nicht fertig ausgearbeitet, sagte ein Bayer-Sprecher dem „Kölner Stadt-Anzeiger“: „Bis Ende des Monats sollen entsprechende Vereinbarungen unterzeichnet werden.“ In der Mitteilung von Mittwochabend wird Barbara Gansewendt, die die Interessen der Leitenden Angestellten vertritt, zitiert, es werde „eine attraktive Abfindung zu marktgerechten Konditionen“ geben.

Nach Informationen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ könnten die angebotenen Abfindungen mit Blick auf die schlechtere finanzielle Lage des Bayer-Konzerns diesmal allerdings etwas niedriger ausfallen als 2019.

Kündigung frühestens zum 31. Dezember 2026

Der jetzt verkündete Abbau zahlreicher Arbeitsplätze geht derweil einher mit einer Beschäftigungssicherung bis Ende 2026. Das heißt: Betriebsbedingte Kündigungen kann es frühestens zum 31. Dezember 2026 geben. Das gilt auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren Arbeitsplätze schon früher gestrichen werden. Selbst wenn sie sich entscheiden, Abfindungsangebote auszuschlagen, erhalten sie bis Ende des übernächsten Jahres ihr volles Gehalt.

Angestellte, die von den Stellenstreichungen betroffen sind, erhalten vom Unternehmen eine sechsmonatige Bedenkzeit. Sie sollen in dieser Phase von Bayer unterstützt werden, einen anderen Job zu finden und sich gegebenenfalls für die Arbeit in anderen Unternehmen zu qualifizieren.