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Rhein-EnergieUmstrittene Gasumlage trifft nun auch Kölner Energie-Kunden

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Rhein-Energie Konzernzentrale

Köln – Die umstrittene Gasumlage trifft nun auch Kölner Energie-Kunden. Der größte Versorger der Stadt, die Rhein-Energie wird die neu eingeführte Gasspeicherumlage und Gasbeschaffungsumlage an ihre Kunden weitergeben. Die erste genannte Umlage beträgt 0,063 Cent brutto, je Kilowattstunde, die zweite 2,588 Cent brutto je Kilowattstunde. Das teilte das mehrheitlich im Besitz der Stadt Köln befindliche Unternehmen am Montag mit.

Die Gasspeicherumlage wird zum ersten Mal erhoben und resultiert aus dem Energiewirtschaftsgesetz, in dem (ebenfalls erstmalig) Füllstands-Vorgaben für die deutschen Gasspeicher gemacht werden. Die Gasspeicherbetreiber können nicht mehr auf günstige Einkaufspreise warten und auch hoffen. Die höheren Kosten soll die Gasspeicherumlage auffangen.

Bilanzierungsumlage wird ebenfalls erhöht

Bei der Gasbeschaffungsumlage erfolgt ein Ausgleich der höheren Gasbeschaffungspreise über Gaslieferanten, die diese Kosten an ihre Kunden weitergeben können. Die Umlage ist für alle Gas-Lieferanten (gerechnet in Cent pro Kilowattstunde) gleich hoch.

Außerdem wurde die bereits bestehende Bilanzierungsumlage deutlich erhöht, auf 0,61 Cent brutto. Die Bilanzierungsumlage soll ab dem 1. Oktober dem Gasnetzbetreiber Trading Hub Europe (THE) den kurzfristigen Zukauf von Gas erleichtern. Denn erhöht sich der Gasbedarf, muss das Unternehmen den Druck im Netz aufrechterhalten und schnell Gas zukaufen. Da dies aktuell sehr teuer ist, sollen diese Kosten durch die Bilanzierungsumlage ausgeglichen werden.

Gesenkter Mehwertsteuersatz von sieben Prozent

Für alle drei Umlagen ist laut Rhein-Energie bereits der gesenkte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent angegeben. Die von der Bundesregierung zum 1. Oktober geplante Senkung der Mehrwertsteuer auf sieben Prozent für Erdgas werde die Rhein-Energie direkt an die Kunden weitergeben. Die RheinEnergie erhebt die Umlagen ab dem 1. November bei ihren Privat- und Gewerbekunden in Verträgen ohne feste Laufzeit.

Als Beispiel: Grundversorgung, dort beträgt der Arbeitspreis ab dem 1. November brutto inklusive Umlagen und gesenkter Mehrwertsteuer 19,72 Cent pro Kilowattstunde, (vorher waren es 18,30 Cent inklusive 19 Prozent Mehrwertsteuer). Für die Versorgung einer Wohnung mit einem Jahresbedarf von 10 000 Kilowattstunden Erdgas entstehen in der Grundversorgung ab dem 1. November monatliche Gesamtkosten inklusive Umlagen und gesenkter Mehrwertsteuer in Höhe von rund 197 Euro.

In einer größeren Wohnung oder einem kleinen Eigenheim zahlt man bei einem Jahresverbrauch von 15 000 Kilowattstunden rund 288 Euro pro Monat. Personen mit Eigenheim zahlen künftig bei einem Bedarf von 20 000 Kilowattstunden im Jahr monatlich 380 Euro.

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An Kunden mit einem Festpreisvertrag gibt die Rhein-Energie ab dem 1. November vertragsgemäß lediglich die beiden neu eingeführten Umlagen weiter. Dies führt laut dem Versorger zu folgenden monatlichen Mehrkosten jeweils zum aktuell laufenden Vertrag: Bei 10 000 Kilowattstunden Jahresverbrauch betragen sie 22,10 Euro; bei 15 000 Kilowattstunden/Jahr sind es 33,14 Euro, und auf 20 000 Kilowattstunden/Jahr entfallen 44,19 Euro im Monat mehr.

Die Rhein-Energie rät ihren Kunden, die Abschlagsbeträge auf die Jahresabrechnung entsprechend zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen, das lässt sich relativ unkompliziert über den Online-Service erledigen. Der Versorger kann die Abschläge prophylaktisch nicht erhöhen, obwohl die Energiepreise drastisch gestiegen sind.