Immer mehr Arbeitnehmer werden nicht nach Tarif bezahlt. Das macht im Vergleich einen Unterschied von mehreren hundert Euro monatlich. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will deshalb ein neues Gesetz auf den Weg bringen.
Unterschied von mehreren hundert EuroImmer weniger Arbeitnehmer werden nach Tarif bezahlt
Rund 604 Euro mehr erhalten Vollzeitbeschäftigte mit Tarifvertrag im Vergleich zu Kolleginnen und Kollegen, die nicht nach Tarif bezahlt werden. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung hervor. Die Linksfraktion wollte in einer Kleinen Anfrage wissen, wie sich die durchschnittlichen Tarifverdienste im Vergleich zu nicht tariflichen Verdiensten und die Tarifbindung in Deutschland in den vergangenen Jahren entwickelt haben.
Nach Angaben der Bundesregierung verdient ein nach Tarif bezahlter Arbeitnehmer im Durchschnitt brutto rund 4.351 Euro im Monat. Beschäftigte ohne Tarifvertrag erhalten dagegen lediglich 3.747 Euro. Das heißt, der Tarifbeschäftigte erhält 604 Euro (16,1 Prozent) monatlich mehr. Damit ist die Kluft zwischen den Beteiligten in den vergangenen Jahren immer größer geworden. Im Jahr 2007 lag die Differenz der monatlichen Brutto-Einkommen bei gerade einmal 256 Euro (8,6 Prozent).
Fast jeder zweite Beschäftigte wird nicht tariflich bezahlt
Auch die Zahl der nicht tariflich bezahlten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist in den vergangenen Jahren gestiegen. Waren 2007 noch 38,5 Prozent aller Vollzeitbeschäftigten ohne Tarifvertrag, sind es im vergangenen Jahr schon 48 Prozent gewesen. Damit wird nahezu jeder Zweite in Deutschland nicht nach Tarif bezahlt.
In Nordrhein-Westfalen liegt der Wert mit 42 Prozent etwas unter dem bundesweiten Durchschnitt. Mit 50,2 Prozent werden knapp mehr als die Hälfte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in NRW nach Branchentarif bezahlt. Weitere 7,8 Prozent erhalten einen Haustarif. Allerdings ist ein ähnlicher Abwärtstrend wie in Gesamtdeutschland zu beobachten. 2007 besaßen noch circa 58 Prozent der Beschäftigten in NRW einen gültigen Tarifvertrag. In Bremen ist die Zahl der Beschäftigten ohne Tarifvertrag mit 40,7 Prozent am niedrigsten, in Mecklenburg-Vorpommern ist sie mit 58,9 Prozent am höchsten.
Mit einem Wert von 74,7 Prozent waren im vergangenen Jahr drei Viertel aller Betriebe in Deutschland nicht tarifgebunden. Für Pascal Meiser, Gewerkschaftspolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion der Linken und Mitautor der Anfrage, ein verantwortungsloses Verhalten der Betriebe: „Immer mehr Unternehmen entziehen sich durch Tarifflucht ihrer sozialen Verantwortung und verschaffen sich so schmutzige Wettbewerbsvorteile gegenüber denjenigen Konkurrenten, die nach Tarif zahlen. Das ist eine gefährliche Entwicklung, die den sozialen Frieden in unserem Land ernsthaft gefährdet.“
Dem stimmt auch die Arbeitgeberseite zu. So sagt zum Beispiel Max Breick, stellvertretender Hauptgeschäftsführer von Metall NRW, über die Bedeutung einer Tarifbindung: „Die Vereinbarung von Tarifverträgen zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften ist ein hohes Gut. Sie sorgen für betrieblichen Frieden und verschaffen den Unternehmen verlässliche Kalkulations- und Planungssicherheit.“ Allerdings nehme er auch wahr, dass die Ansprüche vieler Betriebe „immer individueller werden“. Vor allem neu gegründete Unternehmen von einer Verbandsmitgliedschaft zu überzeugen, falle zunehmend schwerer. „Und zur Wahrheit gehört natürlich auch: Empfinden unsere Mitglieder die Regelungen des Flächentarifs als ein zu enges Korsett und Entgeltabschlüsse als zu hoch, droht deren Ausscheiden aus der Tarifbindung“, sagt Breick.
Jährliche Befragung von repräsentativen Unternehmen
Im Vergleich zwischen West- und Ostdeutschland sind ebenfalls deutliche Unterschiede erkennbar. So werden im Westen rund 54 Prozent aller Beschäftigten nach Tarif bezahlt. Im Osten sind es lediglich 45 Prozent. Darüber hinaus schließen in den neuen Bundesländern rund 82 Prozent aller Betriebe keine Tarifverträge mit ihren Angestellten ab. Im Westen sind es 72,8 Prozent.
Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass die 27,2 Prozent der Unternehmen in Westdeutschland, die ihre Mitarbeiter nach Tarif bezahlen, mehr als die Hälfte (54 Prozent) aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen. Somit ist gerade einmal ein Viertel aller Unternehmen im Westen tarifgebunden und für mehr als die Hälfte aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verantwortlich. An dieser Stelle muss allerdings gesagt werden, dass aus den erhobenen Daten nicht hervorgeht, wie groß ein Betrieb ist. Unter den 72,8 Prozent aller Unternehmen, die ihre Beschäftigten nicht nach Tarif bezahlen, können demnach auch Betriebe mit lediglich einem sozialversicherungspflichtigem Angestellten sein.
Die Daten wurden im Rahmen des IAB-Betriebspanels erhoben. Dabei handelt es sich um eine jährliche Befragung von rund 16.000 repräsentativen Betrieben unter Leitung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit. Die Ergebnisse werden auf die Gesamtheit der Betriebe mit mindestens einem sozialversicherungspflichtigem Beschäftigten hochgerechnet. Die Darstellung des Anteils der Beschäftigten in tarifgebundenen Betrieben erfolgt analog.
Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat bereits zu Beginn dieses Jahres angekündigt, „mehr Leistungsgerechtigkeit“ schaffen zu wollen. Dazu soll ein neues Tariftreuegesetz auf den Weg gebracht werden. SPD, Grüne und FDP haben dazu im Koalitionsvertrag vereinbart, Aufträge seitens des Bundes sollen nur noch an Firmen vergeben werden, die sich an Tarifverträge der jeweiligen Branche halten. Als Vorbild dient das Saarland. Dort ist 2021 ein solches Tariftreuegesetz in Kraft getreten.
Linken-Politiker Meiser fordert vor allem eine Stärkung der Gewerkschaften: „Dazu muss die Erleichterung der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen und ein Verbot von sogenannten Ohne-Tarif-Mitgliedschaften in Arbeitgeberverbänden gehören, mit der sich immer mehr Arbeitgeber der Bindung an Tarifverträge entledigen.“
Aus Arbeitgebersicht begrüße man das Bekenntnis des Ministers zu einer starken Sozialpartnerschaft, allerdings werde diese nicht durch eine neue Regulierung gestärkt, sie werde im Gegenteil dadurch sogar erdrückt. „Wir lehnen daher die Einführung eines Tariftreuegesetzes ab, wonach öffentliche Aufträge nur noch an tarifgebundene Betriebe vergeben werden“, sagt Max Breick von Metall NRW. Dadurch werde ein „Bürokratiemonster“ geschaffen, welches bereits in den Jahren von 2010 bis 2017 „nachweislich für überflüssige Kosten und erheblichen Mehraufwand bei Betrieben und öffentlicher Hand gesorgt“ habe. „Die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben bewusst entschieden, dass sich die Politik aus der Regelung der Arbeitsbedingungen heraushalten soll. Daran darf nicht gerüttelt werden“, sagt Breick.