Teils ab 10.000 EuroBei diesen Banken müssen Privatkunden bald Negativzinsen zahlen
Köln – Es galt lange als absolutes Tabuthema für Banken und Sparkassen, Negativzinsen von ihren Privatkunden zu verlangen. Im Zuge der anhaltenden Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) und der zunehmenden Schwierigkeiten der Banken, das Geld ihrer Kunden gewinnbringend anzulegen, gehen aber immer mehr Institute dazu über.
Denn die Geldhäuser müssen in der Eurozone für Liquiditätsüberschüsse, die sie bei der EZB parken, selber Strafzinsen zahlen. 2018 waren das für deutsche Institute etwa 2,4 Milliarden Euro.
Auch die Kreissparkasse Köln (KSK) will nun ab dem kommenden Jahr Verwahrgeld von privaten Kunden verlangen. Bislang galt dies, wie auch bei den meisten anderen Banken, nur für Kommunen oder Unternehmen, die ihr Geld parken.
Verwahrgeld ab 250 000 Euro
Für private Anleger, die über ein Guthaben von mehr als 250 000 Euro auf ihrem Girokonto oder Tagesgeldkonto verfügen, soll über eine Vereinbarung für die Berechnung eines Verwahrentgelts in Höhe von 0,5 Prozent gesprochen werden, sagte ein Sprecher der Kreissparkasse. Er verweist darauf, dass die KSK derzeit ein überproportionales Einlagenwachstum verzeichne.
„Im Wettbewerb werden mit zunehmender Dynamik Verwahrentgelte für Privatkunden eingeführt. Diese Marktgegebenheiten haben uns veranlasst, mit unseren Kunden über ein Verwahrentgelt zu sprechen“, so der Sprecher. In dem Beratungsgespräch würden auch alternative Vermögensanlagen aufgezeigt, bei denen kein Verwahrentgelt anfällt. Der Freibetrag von 250 000 Euro gelte für Bestandskunden. Für Neukunden greift die Regelung ab einem Vermögen von 100 000 Euro.
Nach Angaben der KSK seien nur rund 3000 Kunden von den Plänen betroffen. Für die restlichen 99 Prozent ändere sich nichts. Man werde ab jetzt das Gespräch mit den entsprechenden Anlegern suchen.
Bei anderen Banken ist dies bereits geschehen. So sind etwa Deutsche Bank, die Tochter Postbank sowie die Commerzbank bereits zu Negativzinsen übergegangen. Auch Sparkassen und Volksbanken der Region haben die Praxis vor allem bei Neukunden etabliert.
Normalsparer bleiben ausgenommen
Die Sparkasse Köln- Bonn etwa nimmt Verwahrgeld von vermögenden Privatkunden, wenn diese auf Anlagemöglichkeiten verzichten, ab einer Summe von derzeit bis zu 500 000 EUR für Bestandskunden und bis zu 100 000 EUR für Neukunden. „Für mehr als 99 Prozent der Privatkunden-Konten ist bei der Sparkasse Köln-Bonn kein Verwahrentgelt zu bezahlen. Normalsparer bleiben also weiterhin ausgenommen“, sagt ein Sprecher auf Anfrage.
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Bei anderen Instituten müssen Kunden aber schon ab einem deutlich niedrigeren Vermögen Strafzinsen zahlen.
So wurden Kunden der Volksbank Rhein-Erft Köln mit Sitz in Hürth jüngst von ihrem Kreditinstitut angeschrieben. Ab 1. Januar sollen 0,5 Prozent Strafzinsen erhoben werden. Das gilt nach Aussage von Kunden für Tagesgeldkonten ab 50 000 Euro, beim Girokonto ab 10 000 Euro. Für Sparbücher, die nicht mit Negativzinsen belegt werden dürfen, bittet die Bank um eine Umwandlung in ein Tagesgeldkonto. Die Bank war gestern Abend nicht mehr für eine Stellungnahme zu erreichen.