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„Missachtung von Verbraucherrecht“Verbraucherzentrale geht gegen Amazon-Streamingdienst Prime Video vor

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ARCHIV - 07.03.2022, Baden-Württemberg, Rottweil: Die Amazon Prime Video-Anwendung ist auf dem Display eines iPhone SE zu sehen. (Archivbild)

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) will rechtlich gegen den Streamingdienst vorgehen. (Archivbild)

Amazon Prime fragt die Kunden: Werbeeinblendungen oder 2,99 Euro Mehrkosten für werbefreie Inhalte. Aber darf der US-Konzern das überhaupt?

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) will rechtlich gegen den Amazon-Streamingdienst Prime Video vorgehen, weil dieser seine Kundschaft vor die Alternative stellt, künftig Werbung beim Streamen zu sehen oder für knapp drei Euro mehr pro Monat weiterhin werbefrei zu streamen. Das kündigten die Verbraucherschützer am Freitag in Berlin an. Zuvor hatte das „Handelsblatt“ darüber berichtet.

Amazon kündigte an Filme und Serien in „in begrenztem Umfang“ mit Werbung anzubieten

Zuvor hatte Amazon angekündigt, ab dem 5. Februar „in begrenztem Umfang“ Filme und Serien mit Werbung anzubieten. Aus Sicht der Verbraucherschützer ist das nicht ausreichend, damit die Änderung wirksam werden kann.

Der Anbieter müsse sich die Zustimmung seiner Nutzerinnen und Nutzer einholen, da es sich nach Einschätzung des Verbands um eine wesentliche Vertragsänderung handelt. Der Verband hat die Amazon Digital Germany GmbH zunächst abgemahnt und wird nun gegen das einseitige Vorgehen klagen.

Verbandschefin Ramona Pop: Das ist eine Missachtung von Verbraucherrecht

„Amazon darf seine Prime-Video-Kund:innen nicht einfach vor vollendete Tatsachen stellen“, sagte Verbandschefin Ramona Pop. „Das ist eine Missachtung von Verbraucherrecht.“ Nutzerinnen und Nutzer müssten zustimmen, wenn sie wie in diesem Fall von erheblichen Vertragsänderungen betroffen seien.

Mit der Klage geht der Verband gegen die einseitige Änderung des Anbieters vor. Prime-Video-User haben nach Ansicht des VZBV weiterhin Anspruch auf die werbefreie Option für den bisher vertraglich vereinbarten Betrag. (dpa)