Verdacht auf Kölsch-KartellFreispruch für Brauereien Früh, Gaffel und Zunft
Düsseldorf – Das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) hat heute sein Urteil über den Verdacht eines Bierkartells gesprochen. Mehrere Kölner Brauereien standen im Verdacht, ihre Preise mit großen Pilsbrauereien abgesprochen zu haben. An dem Verfahren waren als sogenannte Nebenbetroffene die Brauereien der Marken Früh und Gaffel in Köln sowie Erzquell in Wiehl-Bielstein (Zunft Kölsch) beteiligt. Der Senat habe die beteiligten Personen „vom Vorwurf illegaler Preisabsprachen freigesprochen“, teilte ein Gerichtssprecher am Mittwoch mit. Das Bundeskartellamt hatte gegen die drei Brauereien Bußgelder von mehr als 8 Millionen Euro verhängt. Dagegen waren sie vor das OLG gezogen.
Erinnerungen zu vage
„Der Senat konnte die angeblichen Bierpreisabsprachen der NRW-Brauereien nicht feststellen. Daran glaubten sich lediglich zwei der insgesamt 14 Zeugen zu erinnern. Dabei war die Erinnerung des einen Zeugen zu vage, um eine Verurteilung wegen illegalen Verhaltens zu tragen“, heißt es von dem Düsseldorfer Gerichtssprecher. Die Aussage des anderen Zeugen war nach Auffassung des Senats insgesamt „chaotisch, von bizarren Verwechslungen geprägt und zum Teil falsch, so dass der Zeuge später seine Angaben korrigierte. Bei einem der Betroffenen konnte zudem nicht einmal festgestellt werden, ob er überhaupt an der Ausschusssitzung teilgenommen hat", so der Sprecher weiter. Gegen das Urteil kann die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof eingelegt werden.
Nun jubelt als erste die Kölner Brauerei Früh: „Kein Kartell zwischen Pilsbrauern und Kölschherstellern – Oberlandesgericht Düsseldorf spricht wie erwartet die Kölsch Brauer von den Vorwürfen frei".
„Alle Vorwürfe ausgeräumt"
Mit der heutigen Urteilsverkündigung seien alle vom Kartellamt „zu Unrecht“ erhobenen Vorwürfe ausgeräumt, heißt es von Früh. „Das Kartellamt hatte über Jahre in den Medien und auch vor Gericht gestützt auf einseitige Zeugenaussagen behauptet, führende nationale Pilsbrauer hätten sich bei der Preisfestsetzung mit den deutlich kleineren Kölner Herstellern abgestimmt. Im Gegenzug wurden diesen Zeugen für Ihre „Geständnisse“ erhebliche finanzielle Vorteile eingeräumt, teilweise in Millionenhöhe", teilte Früh am Mittwoch-Mittag mit.
„Wir sind froh, dass nun das Oberlandesgericht Düsseldorf diese unzulängliche Vorgehensweise durch umfangreiche Zeugenvernehmungen herausgearbeitet und durch eine entsprechende Urteilsfindung gewürdigt hat“, sagte Alexander Rolff – persönlich haftender Gesellschafter von Früh. „Wir haben im fraglichen Zeitraum 2007 gar keine Preise erhöht, mussten aber trotzdem über Jahre hinweg viel Energie und Geld aufwenden, um die ungerechten Vorwürfe zu entkräften. Wir sind jetzt sehr erleichtert und hoffen, dass bei unseren verunsicherten Kunden und Verbrauchern von alldem nichts mehr zurückbleibt.“
Gaffel-Chef Becker lobt Aufarbeitung
Auch Gaffel-Chef Heinrich Becker zeigte sich nach Verlassen des Gerichtssaales zufrieden. „Das ist eine Erleichterung für mich persönlich und natürlich für unser Unternehmen. Gut, dass nach 13 Jahren Unruhe nun endlich Klarheit herrscht“, sagte Becker dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. Das Verfahren mit vielen Anwalts- und Gerichtsterminen sei in den vergangenen Jahren eine große Belastung gewesen. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht habe die Vorwürfe sehr gut aufgearbeitet, sagte Becker weiter.
„Es war absolut richtig, in die Berufung zu gehen. Denn die Strafe vom Kartellamt betrug 900.000 Euro, die sind nun vom Tisch“, sagt Axel Haas geschäftsführender Gesellschafter der Erzquell Brauerei, zu der die Marke Zunftkölsch gehört. „Ich habe immer gesagt, dass ich das, was uns vorgeworfen wird, nicht erlebt habe. Darüber hinaus habe ich immer erklärt, dass ich nicht an Preisabsprachen teilgenommen habe", sagt Haas.
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Wegen Vorwürfen aus dem Jahr 2006 wurde das Verfahren im Verlaufe der Hauptverhandlung eingestellt. Im Kern ging es noch um die Frage, ob die betroffenen Brauereien im Rahmen einer Sitzung des Wettbewerbsausschusses des Brauereiverbandes NRW Anfang September 2007 kartellrechtswidrige Preisabsprachen getroffen haben. Die Frage, ob andere (Groß-)Brauereien in einem eigenen Kartellkreis illegale Preisabsprachen getroffen haben, war nicht Gegenstand des Verfahrens. Dieser als Carlsberg-Verfahren bekannte Fall wurde abgetrennt und separat behandelt.