Feuerwerksverbot an SilvesterBund erhöht Hilfen für Hersteller – Weco verlangt mehr
Berlin – Der Bund erhöht nach dem Verkaufsverbot von Silvesterfeuerwerk Hilfen für Hersteller. Im Rahmen der Überbrückungshilfe IV gibt es eine Sonderregelung für Unternehmen der pyrotechnischen Industrie, die von einem Verkaufsverbot betroffen sind. Das teilte das Bundeswirtschaftsministerium am Donnerstag in Berlin mit.
Die Sonderregelung orientiere sich eng an der vom vergangenen Jahr. Konkret können Firmen, deren Produkte unmittelbar vom Verkaufsverbot betroffen sind und die einen Umsatzeinbruch von mindestens 80 Prozent gegenüber Dezember 2019 erlitten haben, Lager- und Transportkosten erstattet bekommen - und zwar für die Monate Dezember 2021 bis März 2022. Dazu kommen weitere Förderungen. Die Sonderregelung richte sich an Hersteller, Importeure und Großhändler von Feuerwerk, nicht aber an Unternehmen des Einzelhandels.
Unternehmen der Branche fordern mehr
Die Überbrückungshilfe IV läuft von Januar bis März 2022, der Bund hatte dieses zentrale Kriseninstrument verlängert. Unternehmen der Branche hatten mehr staatliche Hilfen gefordert. „Wir erwarten seitens der Politik eine Kompensation des Umsatzausfalls“, hatte Thomas Schreiber, Inhaber und Geschäftsführer von Weco, Europas größtem Feuerwerk-Hersteller mit Sitz in Eitorf in Nordrhein-Westfalen, der „Welt am Sonntag“ gesagt.
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Eine solche Kompensation des Umsatzausfalls ist vom Bund aber nicht geplant. Im vergangenen Jahr war dies der Fall bei den November- und Dezemberhilfen für Firmen, die wegen Schließungsverordnungen der Länder den Geschäftsbetrieb einstellen mussten. Die Höhe einer Kostenpauschale betrug bis zu 75 Prozent des jeweiligen Vergleichsumsatzes im Vorjahr. (dpa)