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Heimatverein Alfter schlug AlarmSorge um den Jakob-Wahlen-Park

Lesezeit 5 Minuten
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Stolz ist der Alfterer Heimatverein auf sein Kleinod, das von der Bevölkerung sehr geschätzt wird. 

Alfter – Die Diskussionen in den sozialen Netzwerken schlugen hohe Wellen, auch bei der lokalen Politik war die Verunsicherung groß: Muss der Jakob-Wahlen-Park oberhalb Alfters in seiner jetzigen Form mit Spiel- und Grillplatz und als Naherholungsgebiet aufgegeben werden, wenn der „Landschaftsplan 3 Alfter“ greift und weitere Gebiete in der Gemeinde zum Landschaftsschutzgebiet erklärt werden?

Viele Tauend Besucher jedes Jahr

Der Park ist im Eigentum des Heimatvereins. Deren Vorsitzender Georg Melchior befürchtet Schlimmstes, wie er gegenüber dieser Zeitung erklärte: „Die meisten Maßnahmen führen dazu, dass der Park nicht mehr so genutzt werden kann wie den vergangenen Jahren: als Spielplatz und Erholungsstätte.“ Bis zu 20 000 Gäste kämen jedes Jahr in den Park.

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Der weitere Betrieb des Parks ist offenbar nicht in Gefahr. 

„Ohne Park hat der Heimatverein dann fast keine weiteren Aufgaben mehr. Nur um ein paar Bänke aufzustellen und instand zu halten braucht es den Verein nicht mehr“, so Melchior. Auf Anfrage der Bonner Rundschau an den Rhein-Sieg Kreis konnte Pressesprecher Antonius Nolden beruhigen: „Die Nutzung des Jakob-Wahlen-Parks soll nicht beschränkt werden. Das würde sich auch im neuen Landschaftsplan nicht grundsätzlich ändern.“

Wie Nolden erläuterte, befinde sich der gesamte Park schon seit langem im Landschaftsschutzgebiet. Der Spielplatz dort sei auch weiterhin als Landschaftsschutzgebiet geplant. Der größere Teil des Areals, der mitten im Wald sei und auch den forstrechtlichen Bestimmungen unterliege, soll nach ersten Überlegungen ein geschützter Landschaftsbestandteil werden. Das liege daran, dass dort ein sehr alter Laubwald stocke, den das Amt für Umwelt- und Naturschutz des Kreises gerne so erhalten möchte. Und nur in einem geschützten Landschaftsbestandteil und in einem Naturschutzgebiet seien Vorgaben bezüglich der Forstwirtschaft möglich, damit beispielsweise Laubbäume erhalten bleiben und dort keine Exoten gepflanzt werden. Maßnahmen der Verkehrssicherung blieben unberührt.

Im Umweltausschuss, der am Donnerstagabend tagte, wurde deutlich, dass auch Landwirte oder Waldbesitzer Sorge hätten, nicht mehr wie gewohnt ihre Flächen bewirtschaften zu dürfen. Unklar war auch, wie es mit dem Bestandsschutz anderer Parks oder Naherholungsflächen aussehe.

Kreis sieht keinen Anlass zur Befürchtung

„Wir werden uns die Situation vor Ort genau anschauen, auch zusammen mit der Gemeindeverwaltung und sicher eine Lösung finden, auch was die geplanten Instandsetzungsmaßnahmen angeht,“ erklärte Nolden. „Wir schätzen die Arbeit der Vereine und das Ehrenamt sehr. Es besteht keinerlei Anlass zu befürchten, der Landschaftsplan würde zu einer Einstellung jeglicher Aktivitäten dort und zur Aufgabe des Heimatvereins führen.“

Claudia Gerhardi, Fachbereichsleiterin regionale und nachhaltige Entwicklung, wies in dem Gremium wiederholt darauf hin, dass sich die Aufstellung des Landschaftsplanes erst im Anfangsstadium befände. Zwar lege der Kreis am Ende fest, welche Gebiete unter Schutz gestellt werden, zuvor haben aber sowohl die Gemeinde Alfter, die Politik, die Träger öffentlicher Belange und natürlich auch alle Bürger mehrfach Gelegenheit sich zu äußern. Aktuell wird von Siegburg die erste frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit vorbereitet.

Auf Wunsch der Ausschussmitglieder stellen alle Fraktionen bis Ende September einen Fragenkatalog auf, den die Gemeinde dem Kreis vorlegen wird. In der Sitzung des Umweltausschusses am 9. Dezember wird sich ein Vertreter der Kreisverwaltung den Fragen der Politiker stellen.

Klares Statement der Politik

Klar wurde im Ausschuss die fraktionsübergreifende Solidarität für die Arbeit des Heimatvereins und den Erhalt des Jakob-Wahlen-Parks: „Dies sollten wir explizit in unserer Stellungnahme an den Kreis aufnehmen“, forderte Bolko Graf Schweinitz (Freie Wähler). Jan Duensing (CDU) äußerte die „dringende Bitte“, sensibel hinzusehen und auch die Interessen der Landwirte, die sich in ihrer Existenz bedroht fühlten, zu berücksichtigen. Benedikt Malitte (Grüne) erklärte: „Der Park muss bleiben. Der Heimatverein macht großartige Arbeit.“

Natürlich ging es im Umweltausschuss nicht nur um den Wahlen-Park. Auch weitere Gebiete sind von dem geplanten Landschaftsplan betroffen. So schlägt die Gemeinde beispielsweise vor, den Grünzug im Gewerbegebiet Alfter-Nord bis hin zur Gemeindegrenze in den Geltungsbereich des Landschaftsplanes aufzunehmen oder eine Eichenreihe rund um den Alfterer Sportplatz. Bestimmte Flächen, die von Seiten des Kreises vorgeschlagen wurden, möchten die Gemeinde und die Politik nicht unter die Landschaftsschutzregeln stellen, um beispielsweise den Bau von Regenrückhaltebecken oder von Spielplätzen (am Neubaugebiet Buschkauler Feld Witterschlick, Danielspfad-Süd zwischen Witterschlick und Volmershoven-Heidgen) ebenso wenig zu gefährden wie die Erweiterung des Sportplatzes in Alfter. Eine Mehrheit fand der Antrag der Freien Wähler, prüfen zu lassen, ob weitere Waldflächen in den Landschaftsschutz aufgenommen werden können.

Bürger können sich beteiligen

Laut dem Bundesnaturschutzgesetz müssen die Kreise als Träger der Landschaftsplanung Landschaftspläne aufstellen. Für die Gemeinde Alfter ist demnach der Rhein-Sieg-Kreis zuständig, den sogenannten „Landschaftsplan Nr. 3 Alfter“ aufzustellen. Ökologisch wertvolle oder gefährdete Flächen in den Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebieten zwischen Kottenforst und Ville gilt es, zu bewerten und gegebenenfalls unter Schutz zu stellen.

Alte Baumbestände, Feuchtwälder, Kleingewässer oder Bachtäler sollen geschützt und erhalten werden. Freizeitaktivitäten sollen gelenkt und die Nutzung landwirtschaftlicher Böden überprüft werden. Die Kommunen können gegenüber dem Kreis Stellungnahmen einreichen, die dann in den Auswertungsprozess einfließen.

Bürgerbeteiligung

Alle Bürger haben mehrere Möglichkeiten, sich über die Planungen zu informieren oder sich dazu zu äußern. Der Entwurf ist einsehbar unter www.rhein-siekreis.de/bekanntmachungen, vor Ort im Kreishaus beim Amt für Umwelt- und Naturschutz nach telefonischer Absprache unter (0 22 41) 13 34 40 oder im Rathaus Alfter und im Portal „Beteiligung NRW“. Bis einschließlich 2. September können Bedenken und Anregungen eingereicht werden.

Eine Bürgerinformationsveranstaltung findet an diesem Montag um 18 Uhr Rathaus Alfter statt. Zudem gibt es am Donnerstag, 25. August, von 14 Uhr bis 17.30 Uhr eine Sprechstunde im Alfterer Rathaus.