ParkgebührenNoch wird das Parken für Anwohner in Bergisch Gladbach nicht teurer
Bergisch Gladbach – Brühl und Bergisch Gladbach haben manches gemeinsam. Beide fangen mit dem Buchstaben „B“ an. In beiden Orten gibt es zwei Schlösser, Augustusburg und Falkenlust in Brühl, Bensberg und Lerbach in Bergisch Gladbach. In beiden Orten gibt es Ratsmehrheiten, die sich für die Verkehrswende einsetzen (Grüne, SPD und FDP beziehungsweise Grüne und SPD). In Brühl soll die Innenstadt weitgehend autofrei werden und alle öffentlichen Parkplätze perspektivisch wegfallen. In Gladbach werden Radwege, Umweltspuren und Radstreifen ausgebaut.
Natürlich gibt es auch Unterscheide zwischen Brühl und Bergisch Gladbach. Zum Beispiel dieser: In der linksrheinischen Stadt gibt es das Anwohnerparken und es gibt ausgewiesene Zonen für das Anwohnerparken. In Bergisch Gladbach gibt es Park-Ausnahmegenehmigungen für Anwohnende, keine Parkzonen für Anwohner. Und in Brühl soll das Anwohnerparken deutlich teurer werden als bislang.
Neues Modell
30,70 Euro als Verwaltungsgebühr kassierte die Stadtverwaltung bislang als Jahrespauschale, eine einheitliche Gebühr auf NRW-Ebene, umgerechnet acht Cent am Tag. Eine im Februar vom Land beschlossene Änderung der Zuständigkeitsordnung löst diese Fessel: Ab sofort sind Kommunen für die Gebühren beim Anwohnerparken selbst zuständig, sie können alles neu kalkulieren. Das macht Brühl, und in der kommenden Woche soll der Rat die ab 2023 geltenden Vierfachpreise beschließen, nach exakter Kalkulation mit Herstellungskosten, 50-jähriger Abschreibung und Unterhaltungsaufwand.
Der Anstieg diene auch der Gleichbehandlung, weil ja Bauträger, Eigentümer oder Mieter in der Regel viel Geld für die Schaffung von Parkplätzen investierten. Da passe der Parkplatz für „fast umsonst“ nicht.
Keine Pläne
In Bergisch Gladbach ist es bislang ruhig an der Gebührenschraube für Anwohnenden-Parkplätze. Und es spricht nach den Aussagen von Stadtsprecher Martin Rölen manches dafür, dass dies so bleibt. In der bergischen Kreisstadt gebe es nur einige wenige Fälle, in denen Anwohner ohne eigenen Parkplatz am Wohnhaus oder an der Wohnung eine Art Sonderparkausweis erhalten, „Park-Ausnahmegenehmigung für Anwohnende“ genannt. Diese Ausnahmegenehmigung befreit von der Pflicht zur Bedienung des Parkscheinautomaten im engen Bereich der Wohnadresse.
Überschaubare Zahl
Es handele sich nur um sehr überschaubare Zahl von in Frage kommenden Straßen (Laurentiusstraße) und die Gladbacher Regelung sei „auf keinen Fall ein Anwohnerparkausweis wie in Brühl“, betont der Sprecher. Bergisch Gladbach und Brühl seien da nicht vergleichbar. In Gladbach gebe es auch keine Zonen, in denen Anwohner mit Parkausweis ihr Gefährt abstellen können. Und es sei auch nicht geplant, solche Zonen einzurichten.
Bei den Kosten sieht es allerdings überraschend ähnlich aus. Die Gladbacher Verwaltungsleute berechnen für ihre Ausnahmegenehmigung 144 Euro im Jahr. Das ist so ziemlich genau die Summe, die die Brühler ab 2023 für ihr Anwohnerparken berechnen wollen.
Parken im Blick
Dass sich das Parken in Bergisch Gladbach übrigens nicht verteuert, könnte übrigens ein Trugschluss sein. Im Februar vertagte die Ampel einen entsprechenden Antrag der Linken-Basisgruppe GL mit Hinweis auf die Pandemie. Ungünstig sei dies gerade, meinte Jörg Krell (FDP). Zu gegebener Zeit werde die Ampel zum Thema Parkgebühren einen eigenen Beschlussvorschlag vorlegen.
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Denkidee der Linken sind für die Innenstadt-Parkzone 1 zwei Euro je Stunde (bislang 1,50) und 1,40 Euro für die übrigen Gebiete (Zone 2, bislang 1 Euro je Stunde), der grundsätzliche Wegfall der Brötchentaste (15 Minuten frei), die Abschaffung des kostenfreien Parkens an den Adventssamstagen plus Einführung eines kostenfreien ÖPNVs an diesen vier Tagen. Diese Veränderungen würden dann alle Autofahrer betreffen, nicht nur Anwohner.