Der Verkauf der TV-Rechte ist die wichtigste Aufgabe der Deutschen Fußball Liga. Jetzt hat sie erste Details der Ausschreibung bekannt gegeben.
Vergabe der Bundesliga-TV-RechteNach Kartellamt-Prüfung droht der „Sportschau“ das Aus
Der ARD-„Sportschau“ droht nach der Prüfung der Bundesliga-Ausschreibung durch das Bundeskartellamt das Aus. Die Behörde hat das vorgelegte Modell der Deutschen Fußball Liga mit einer möglichen späteren Zusammenfassung der 1. Liga am Samstag grundsätzlich akzeptiert. Die DFL geht nach Aussage von Geschäftsführer Steffen Merkel davon aus, dass es keine Änderungen mehr gibt. „Sonst säßen wir heute nicht hier“, sagte Merkel am Dienstag bei einer Medienrunde in Hamburg.
„Nach seiner vorläufigen Auffassung kann das Bundeskartellamt die Umsetzung des Modells in der ihm vorgelegten Form tolerieren und hat dies der DFL mitgeteilt“, hieß es in einer Mitteilung der Behörde ebenfalls vom Dienstag. Vor dem endgültigen Okay erhalten am Verfahren beteiligte Unternehmen „nun die Gelegenheit, zu der vorläufigen Bewertung des Bundeskartellamtes Stellung zu nehmen“. Die Rechtevergabe der Fußball-Bundesliga für die Spielzeiten 2025/26 bis 2028/29 soll spätestens vor dem EM-Beginn im Juli beendet sein.
Zweite Variante möglich
Mit dem grundsätzlich von der Behörde akzeptierten Modell ist der Wegfall der Zusammenfassung der Bundesliga im Free-TV am Samstag ab 18.30 Uhr möglich, wie sie derzeit von der ARD-„Sportschau“ angeboten wird. Bei dieser Variante wären die Höhepunkte im frei zugänglichen Fernsehen erst von 19.15 Uhr an zu sehen. Es gibt aber auch eine zweite Variante: Bei dieser bliebe es bei einer Zusammenfassung um 18.30 Uhr, wie die Behörde und die DFL bekannt gaben.
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Die ARD wollte sich bisher zu der Idee einer Verschiebung der Zusammenfassung auf 19.15 Uhr nicht öffentlich äußern. Dass der Sender, bei dem es seit der Saison 2003/04 wieder die Höhepunkte der Liga in der „Sportschau“ zu sehen gibt, bei der Ausschreibung auf ein Paket mit späteren Highlight-Rechten bieten würde, gilt allerdings als ausgeschlossen.
Zweite wichtige Änderung der DFL
Zweite wesentliche Änderung der Ausschreibung der Bundesliga-Rechte ist die Abschaffung der sogenannten „No-Single-Buyer-Rule“. Diese Regelung besagt, dass nicht ein einzelner Pay-TV-Anbieter alle Live-Rechte kaufen darf, sondern mindestens zwei beteiligt sein müssen. Bis 2025 teilen sich Sky und DAZN diese Rechte. Bei der für April geplanten Auktion der Rechte könnte nun ein einzelner Sender alle Pay-TV-Rechte erwerben. Es droht also ein Monopol.
Es gibt aber auch andere Möglichkeiten. Denn in der Ausschreibung stehen vier verschiedene Pakete für das Pay-TV. Es könnte also auch sein, dass die Fans ab 2025 noch mehr Abonnements benötigen, um Live-Spiele der 1. Bundesliga im TV zu sehen.
„Wir begrüßen das als DFL“, sagte Merkel zum Ende der „No-Single-Buyer-Rule“. „Es bedeutet, dass einer alles kaufen kann“, sagte der Geschäftsführer. Es bedeute aber nicht zwingend, „dass einer alles kaufen wird“. Die Idee dahinter: Der Konkurrenzdruck soll mit dieser neuen Regelung erhöht werden. Für den Fall, dass es doch zwei Pay-TV-Anbieter werden, heißt das laut Merkel, „dass diese beiden Sender untereinander viel enger kooperieren dürfen, als sie es bislang tun dürfen“.
Neues Modell umfasst Einzelspiele am Freitag und Samstag
Bei dem von Merkel vorgestellten Modell ist zudem neu, dass eines der ausgeschriebenen Pakete die Rechte zur Übertragung aller Bundesliga-Einzelspiele am Freitag und am Samstag umfasst. Zuvor waren die Spiele am Freitag und am Sonntag in einem Paket gebündelt, das derzeit DAZN hält. Die Spiele am Sonntag sind laut Merkel in einem einzelnen Paket zu erwerben, ebenso das Samstagsspiel um 18.30 Uhr.
Zu den finanziellen Erwartungen der Ausschreibung machte Merkel keine detaillierten Angaben. Die TV-Rechte sind die mit Abstand wichtigsten Einnahmequelle der Fußball-Bundesliga. Derzeit nimmt die Liga durchschnittlich rund 1,1 Milliarden Euro pro Saison ein. Mehr als 80 Prozent davon zahlen die Pay-TV-Anbieter Sky und DAZN.
Das Bundeskartellamt ist entscheidend, weil es die Zustimmung für die bisher praktizierte Zentralvermarktung durch den Ligaverband erteilen muss. Derzeit können sich Medien-Unternehmen bei der DFL registrieren lassen. Sie erhalten dann Zeitplan, Verfahrensregeln, Fristen und Kriterien für die Zulassung. Später sollen den zugelassenen Unternehmen die eigentlichen Ausschreibungsunterlagen übersendet werden. (dpa)