Köln – Die Lehrerinnen und Lehrer sollen in Zukunft Geld bezahlen, wenn sie ihr Auto auf einem Schulparkplatz abstellen wollen. Das Rechnungsprüfungsamt hat die Schulverwaltung um eine Prüfung gebeten. Ein Pilotversuch aus dem Jahr 2012 an der Gesamtschule Stresemannstraße in Porz war gescheitert.
Lehrkräfte gegen Zahlen der Gebühren
Die meisten Lehrkräfte lehnten das Zahlen einer Parkgebühr damals ab. Sie verzichteten auf den ihnen zugewiesen Parkplatz und wichen stattdessen auf umliegende, kostenfreie Parkplätze aus. Die Stadt will die Einführung der Parkraumbewirtschaftung an Schulen deshalb zunächst auf die Innenstadt fokussiert.
500 Parkplätze in der Innenstadt betroffen
Eine Anfrage im Bürgeramt Innenstadt aus dem vergangenen Jahr ergab nach Angaben der Verwaltung, dass sich im Innenstadtbereich 500 Parkplätze an Schulen bewirtschaften lassen würden. Kostenlose Parkplätze für Schwerbehinderte seien dabei bereits berücksichtigt worden, so die Stadt.
Die Abfrage habe auch gezeigt, dass für Schulgrundstücke im Innenstadtbereich bereits in den überwiegenden Fällen bauliche Zufahrtsbeschränkungen existieren – dazu zählen Schranken und Klappbügel). Die Einführung von kostenpflichtigen Parkplätzen wäre somit in den überwiegenden Fällen ohne weitere bauliche Veränderungen möglich.
Gespräche mit der KVB
Um den Lehrerinnen und Lehrern bei Einführung der Parkraumbewirtschaftung eine Kompensation anbieten zu können, prüft die Stadt parallel, der gesamten Kölner Lehrerschaft ein Jobticket anzubieten, das den Konditionen für die Mitarbeitenden der Stadtverwaltung entsprechen soll. Die Besonderheit liege darin, dass die Stadt nicht die Arbeitgeberfunktion für die Kölner Lehrer hat – diese liegt beim Land NRW , genauer bei Bezirksregierung Köln.
„Die Stadt Köln würde somit als Dienstleister tätig werden müssen“, teilt die Verwaltung mit. Das bedeute konkret, dass entsprechende Personalkapazitäten bereitgestellt werden müssen. Erste Sondierungsgespräche mit den Kölner Verkehrs-Betrieben (KVB) hat es nach Angaben der Stadt bereits gegeben.
Beschluss noch im Frühjahr
Nach Einschätzung der Verwaltung haben die Lehrerinnen und Lehrer grundsätzlich kein Anrecht auf einen Stellplatz. Die Flächen der Parkplätze befinden sich im Sondervermögen der städtischen Gebäudewirtschaft und können laut Stadt prinzipiell durch andere Dienststellen weitervermietet werden.
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Schulverwaltung, Gebäudewirtschaft, Personalverwaltung und Verkehrsverwaltung haben sich Anfang Februar bereits zu dem Thema getroffen und über das weitere Vorgehen beraten. Vor allem Steuerfragen seien noch zu klären. Eine Beschlussvorlage soll den Politikern im Stadtrat noch in diesem Frühjahr vorgelegt werden.