AboAbonnieren

Gemeinsamer Appell an das LandKöln und Düsseldorf wollen Alkoholverbot an Hotspots

Lesezeit 3 Minuten
Polizei Ordnungsamt Brüsseler Pl

Polizisten am Brüsseler Platz

Köln – Nach den Messern könnte bald auch der Alkohol aus Teilen der Innenstadt verbannt werden. Die Stadtspitze jedenfalls richtet nun einen deutlichen Appell an die Landesregierung, zumindest zu bestimmten Uhrzeiten den Verkauf und das Trinken von Alkohol auf der Straße verbieten zu dürfen. „Nur so kann ein lebenswerter öffentlicher Raum für alle erhalten werden“, sagte Stadtdirektorin Andrea Blome. Die derzeitige Rechtslage sei „dazu nicht ausreichend“. Sie freue sich über die „angestoßene Diskussion“ und hoffe, dass das Land „in dieser Richtung tätig“ werde. Die Stadt Düsseldorf mit Oberbürgermeister Stephan Keller – Blomes Vorgänger in Köln – hat den gleichen Appell an die Staatskanzlei gerichtet.

Konkret geht es aller Voraussicht nach darum, an Party-Hotspots in der Innenstadt – etwa im Zülpicher Viertel oder auf den Ringen – abends und am Wochenende zum Beispiel Bier, Wein oder Schnaps nicht mehr außerhalb von Kneipen, Clubs und Restaurants trinken zu dürfen. Außerdem könnte Kiosken und Supermärkten der Verkauf untersagt werden. Die Stadt begründet das damit, dass sich durch die corona-bedingten Schließungen von Gastro-Betrieben das Feiern in den vergangenen fast zwei Jahren nach draußen verlagert habe – mit der „negativen Begleiterscheinung“ des „übermäßigen Alkoholkonsums im öffentlichen Raum“, wie die Stadt mitteilte.

Alkohol draußen nur noch in Restaurants und Kneipen?

Nun müssten aber die „legitimen Interessen der Anwohner und der ortsansässigen gastronomischen Betriebe verstärkt in den Blick“ genommen „und vor allem die öffentliche Sicherheit und Ordnung“ gewährleistet werden, hieß es weiter. Die Stadt bringt die Entwicklung von Feier-Hotspots unter freiem Himmel auch in Zusammenhang mit „Belästigungen, Sachbeschädigungen, Verschmutzungen, Unfällen oder gar Gewaltdelikten“. Der „zentrale Anknüpfungspunkt“ sei daher, den nach eigener Einschätzung „übermäßigen Alkoholkonsum im öffentlichen Raum in der Nacht zu erschweren und im besten Fall zu verhindern“. Ähnlich argumentierte Düsseldorfs OB Keller, der für eine Alkohol-Bannmeile am dortigen Altstadtufer plädiert. Kontrolliert werden könnte das Verbot aber nur durch „fliegende Kontrollen“, also nicht durch Schleusen an Eingängen zu den Zonen. Wer sich nicht an das Verbot haltet, müsste ein Bußgeld zahlen.

Das könnte Sie auch interessieren:

Beide Stadtspitzen reagieren damit auf eine in Teilen ausgeuferte Feier-Szene während der Corona-Zeit an einigen Hotspots. Die Verlagerung des Feierns ins Freie hatte besonders im Sommer für einige Einsätze von Polizei und Ordnungsämtern gesorgt – inklusive Räumungen von überfüllten Plätzen. Immer wieder wurden dabei auch Einsatzkräfte attackiert. Neben großen Menschenansammlungen waren auch zuletzt immer wieder Gewaltdelikte an den neuralgischen Orten ein Problem. Die Rathäuser und Polizeipräsidien aus Köln und Düsseldorf erwirkten daher beim NRW-Innenministerium temporäre Waffenverbotszonen für Teile der Innenstädte, die seit Ende Dezember dort gelten.

Hohe juristische Hürden für Alkoholverbot

Auch für die Alkohol-Bannmeilen müsste das Land aber eine klare rechtliche Grundlage schaffen. Diese war zum Beispiel während der Corona-Lockdowns gegeben, weshalb unter anderem zum Karnevalsauftakt im vorvergangenen Jahr ein Alkoholverbot im gesamten Stadtgebiet und im vergangenen Sommer ein solches für den Bereich am Aachener Weiher galt. Begründen konnte die Stadt das aber jeweils mit der Pandemie-Bekämpfung. Die nun angedachte Maßnahme soll aber auch langfristig gelten und wäre damit wohl mit noch höheren juristischen Hürden verbunden.

Klagen gegen Alkoholverbote waren zuletzt deutschlandweit in mehreren Städten und Kommunen erfolgreich. Unter anderem wurde ein Alkoholverbot in Teilen der Duisburger Innenstadt im Mai 2018 gerichtlich gekippt. Eine abstrakte Gefahr für die öffentliche Sicherheit durch Alkoholkonsum sei nicht belegt, urteilten die Richter damals.