Urteil gesprochenJugendliche erpressen Kölner Politiker mit Nacktfotos
Köln – Die freizügige Herausgabe eines Fotos seines Geschlechtsteils hatte für einen Kölner Kommunalpolitiker peinliche Konsequenzen: Er wurde zum Erpressungsopfer von einem jugendlichen Trio. Am Dienstag wurde vor dem Jugendschöffengericht gegen zwei junge Männer und eine junge Frau verhandelt.
Der Politiker war nicht erschienen und ließ sich von einer Anwältin als Nebenkläger vertreten. Doch der Prozess begann schleppend. Ein Schöffe erklärte sich „wegen der Brisanz des Verfahrens“ für befangen. Immerhin kenne er den Nebenkläger seit Jahrzehnten als Parteikollegen und Duzfreund hieß es zur Begründung.
Politiker half 20-Jährigem mit Geld aus
Ein Ersatz-Schöffe musste her, doch erneut wurde unterbrochen: diesmal bestand die Anwältin des Politikers auf Ausschluss der Öffentlichkeit. Denn durch die Diskussion schutzwürdiger Interessen ihres Mandanten vor aller Augen würde der Politiker „ein zweites Mal zum Opfer“.
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Hinter verschlossenen Türen begann der Prozess schließlich mit knapp zweistündiger Verzögerung. Laut Anklage kannte der Politiker den Haupttäter aus dem Fußballverein. Man kannte sich so gut, dass der Politiker dem 20-Jährigen mit einigen hundert Euro aushalf, als dieser einmal klamm war. Bei der Rückzahlung gab es dann Probleme. Laut Akten soll der Politiker daraufhin nach Nacktaufnahmen des jungen Mannes gefragt haben.
Der schickte die Fotos bereitwillig - allerdings waren es fremde Bilder aus dem Internet. Und forderte im Gegenzug Nacktaufnahmen vom Politiker. Der reagierte auch prompt auf die Aufforderung und machte sich damit wenn auch nicht straf- aber immerhin erpressbar.
Mann drohte Nacktfotos in Wahlkreis zu verbreiten
Beim ersten Mal zahlte er noch tausend Euro - hinterlegte das Geld vereinbarungsgemäß am Zaun eines Kindergartens. Der Erpresser hatte gedroht, den Politiker in seinem Wahlkreis mit den Fotos zu kompromittieren. Weil danach nicht Ruhe war und weitere Geldforderungen eintrafen, ging der Politiker zur Polizei und zeigte den Erpresser an.
„Das war keine Bagatelle wie Schwarzfahren, sondern hohe kriminelle Energie“ verweigerte der Ankläger eine von der Verteidigung angeregte Verfahrenseinstellung. Während die beiden Männer (21) der Justiz durch Betrug und Körperverletzungsdelikte bekannt waren, lebte die alleinerziehende Mutter (22) bis zur Tat in geordneten Verhältnissen.
Erwartungsgemäß gab es am Ende - wie im Jugendrecht üblich - für alle drei Verwarnungen und die Auflage, Sozialstunden in unterschiedlicher Höhe (zwischen 50 und 120 Stunden) zu leisten. Milde Strafen deshalb, weil sie rückhaltlos alles gestanden hatten und die Tat bereits 2 Jahre her ist. „Es war eine Gelegenheit, die man ausschlachten wollte“, hieß es im Urteil. Besonders verwerflich sei, dass das Trio mit der drastischen Bedrohung den Nebenkläger in Angst und Schrecken versetzt und bewusst mit der sozialen Rolle des Politikers gespielt habe.