AboAbonnieren

Außengastro in KölnWirte zufrieden mit Beschlüssen der Stadt – Streitthemen um Tischfarben vertagt

Lesezeit 3 Minuten
Gut gefüllte Außengastro am Heumarkt bei frühlingshaften Temperaturen.

Wenn das Wetter schön ist, füllt sich die Außengastronomie umgehend in Köln. Foto: Martina Goyert

Die Stadt stellte vergangene Woche vor, welche Regeln bereits für die Außengastro beschlossen wurden. Das sagt die IG Gastro.

An den Blumenkübeln hatte sich vor zwei Jahren ein Streit in der Stadt entfacht: Ein Passus in einer amtlichen Mitteilung hatte das Aufstellen von Blumenkübel in der Außengastronomie untersagt. Dies trieb so manch einen Wirt zur Verzweiflung. Seitdem ist viel passiert. Die Blumenkübel sind nicht verboten, sie sind jedoch weiterhin „genehmigungspflichtig und können nicht einfach so aufgestellt werden“, wie eine Stadtsprecherin präzisiert.

Seit anderthalb Jahren sprechen Vertreter verschiedener Interessensgruppen aus Gastronomie, Fußgänger- und Behindertenvertreter sowie die Verwaltung in regelmäßigem Turnus miteinander, um sich auf verbindliche Regeln für die Außengastro zu einigen. Ein Moratorium des Stadtrates im Sommer 2022 führte zudem dazu, dass Gestaltungsfragen bei Kontrollgängen von Ordnungsbeamten in Kneipen und Restaurants keine Rolle spielen – so lange kein Regelwerk dazu besteht, das die Stadt aber in der zweiten Jahreshälfte erarbeiten möchte.

Ab 2025 soll ein Codex zur Gestaltung gelten

Ab dem 1. Januar 2025 soll es dann gelten. In einer Präsentation der Stadt informierte vergangene Woche Baudezernent Markus Greitemann über den aktuellen Stand der Konsultationen. Das Ergebnis war überschaubar.

Man konnte sich auf zwei Grundregeln einigen, die nun dem Rat vorgelegt werden. Darin ist festgelegt, dass Gehwege auf einer Breite von mindestens 1,50 Meter hindernisfrei für Fußgänger frei bleiben müssen. Das galt zwar auch schon bisher, aber es sei auch schon mal ein Auge zugedrückt worden. Außerdem einigte man sich darauf, dass die Außengastronomie „je nach Straßentypologie“ zur Fahrbahnseite hin oder an der Fassade aufgebaut werden kann. Bestenfalls solle das in einer Straße einheitlich sein.

Allerdings könne auf sehr langen Straßen wie der Aachener Straße abschnittsweise variiert werden. Diese Entscheidung kommt bei den Wirten gut an. „Das ist für uns die Ideallösung, weil es praxisnah ist und man sich individuell die Situation vor Ort anschaut“, sagt Till Riekenbrauk von der IG Gastro.

Ansonsten äußert sich der Wirt nicht überschwänglich über die Ergebnisse. Man sei aber doch recht zufrieden. „Die Restgehwegbreite war für uns ein Top-Thema. Dass zusätzlich zu den festgelegten 1,50 Meter noch eine Abstandsfläche von 20 cm eingeplant wird, ist ein guter Kompromiss. Auch dass das Konzept ,Sitzen statt Parken‘ verlängert werden soll, ist gut", so der Wirt.

IG Gastro: Strittige Themen vertagt

Dass die Entscheidung zu ganz strittigen Themen wie Wind- und Wetterschutzbauten sowie Regeln zu Tischen, Farben oder sonstigen Gestaltungselementen vertagt worden sei, komme den Wirten nur entgegen. „Jeder Gastronom macht es so, wie er das am ästhetischsten empfindet. Gestaltung liegt im Auge des Betrachters, wenn man es überregulieren würde, besteht die Gefahr, einen Einheitsbrei zu haben.“

In der Tat sieht das geplante Umsetzungskonzept der Stadt mehr einen Codex statt konkreter Regeln vor. Eine Stadtsprecherin sagt, dass „dieser Codex beschreiben wird, welche Kriterien für qualitätsvolle Außengastronomie anzuwenden sind“.

Derweil konzentrierten „sich die Kontrollen von bereits genehmigten Außengastronomieflächen auf sicherheitsrelevante Aspekte wie die Restgehwegbreite, Sichtbehinderungen im Bereich von Ampelanlagen oder Verkehrsschildern durch aufgestellte Pflanzen oder Schirme, die Einhaltung der genehmigten Flächengröße und der Sperrzeit sowie Sicherheitsabstände zur Fahrbahn.“