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„Völlig absurd“Kölner Wirte und Wirtinnen empört über Blumenkübel-Regel der Stadt

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Salento (1)

Wie viel Grün ist in der Außengastro erlaubt?   

Köln – Kölner Wirtinnen und Wirte verstehen die Welt nicht mehr. Dass sie ihre Außengastronomie-Flächen bereits in der Vergangenheit nicht nach Herzenslust dekorieren durften, sondern das Aufstellen von Pflanzen bei der Stadt Köln beantragen werden muss, war ihnen nicht neu. Doch nun sorgt ein Passus in einer amtlichen Mitteilung für Kopfschütteln und breite Empörung.

Auf Seite zwei des Merkblattes „für die Beantragung einer Außengastronomie im öffentlichen Straßenland“ ist unter anderem zu lesen: „Das Aufstellen von Werbeschildern, Blumenkübeln… etc. kann nicht gestattet werden. Eventuelle Ausnahmeregelungen auf Grund stadtplanerischer Aspekte sind mit der Genehmigungsbehörde abzusprechen.“

Die IG Gastro hält das für „vollkommen absurd“, wie es Vorstandsmitglied Till Riekenbrauk auf Anfrage des Kölner Stadt-Anzeigers formuliert. „Wie kann es sein, dass eine Stadt wie Köln einerseits Fördergelder für Begrünung vergibt und auf der anderen Seite Blumenkübel kategorisch verbietet?“ Das sei doch überhaupt nicht nachvollziehbar „und auch nicht zeitgemäß“.

„Jetzt wird nach allen Regeln der Kunst durchkontrolliert"

Riekenbrauk, der in der Südstadt das Brauhaus Johann Schäfer mit betreibt, hatte selber dieser Tage Besuch vom Ordnungsdienst, der bei ihm Anstoß an einer größeren Pflanze genommen hatte. Da das Gewächs auf Rollen stand, war der Gastronom davon ausgegangen, „dass man das als temporäre Deko so lassen darf“. Er wurde eines Besseren belehrt. Riekenbrauk berichtet, dass es bei der Stadt zwar grundsätzlich Ansprechpartner gebe, die man in Sachen Bepflanzung anrufen könne. „Doch wenn man die Blumenhotline wählt, bekommt man gesagt, dass man sich an die Gaststättenabteilung wenden solle. Und dort werde dann auf besagtes Merkblatt verwiesen.“

Dekoration nach eigenem Gusto ist nicht gestattet

Dass sich aktuell auch in den sozialen Netzwerken großer Unmut breit macht, liegt daran, dass die Stadt offenbar jetzt verstärkt damit begonnen hat, die Einhaltung der Vorschrift zu überprüfen. „Während der Corona-Zeit wurden wir ja noch ziemlich unter Welpenschutz genommen, und es wurde nicht alles verfolgt. Aber jetzt wird nach allen Regeln der Kunst durchkontrolliert.“ Das sei mehr als ärgerlich, so der Gastronom.

„Völlig zu unrecht und völlig bescheuert"

Er sei zwar nicht persönlich betroffen, „weil wir selber keine Außengastronomie haben“, aber auch der Betreiber der Kölschbar findet es „krass, wie gerade mit Gastronomie umgegangen wird“. Nach den zwei Corona-Jahren, „die uns extrem gebeutelt haben, wird uns ein Stein nach dem nächsten in den Weg gelegt“, klagt er. Die Kontrollen seien viel heftiger geworden, die Ansprachen ebenfalls. „Alle, die Außengastro haben, werden gerade richtig durch die Mangel genommen – völlig zu unrecht und völlig bescheuert. Das wird noch ein ganz schlimmer Sommer für alle, die außen was machen wollen!“

Ein anderer Kölner Wirt, der sich kürzlich gegenüber dieser Zeitung über Willkür und Schikane seitens des Ordnungsamtes beklagt hatte, erneuert seine Kritik. Er habe bereits letztes Jahr „total Stress“ wegen seiner Pflanzendeko gehabt. Mit dem Verweis darauf, dass es „eine Gefahrenstelle für blinde Menschen“ wäre, habe das Ordnungsamt dort, wo eigentlich Außengastronomie auf der Straße zugelassen sei, schon 2021 Dekoration untersagt, bestätigt auch Gastronom Christoph Paul.

„Wann das sein wird, steht noch nicht fest“

„Seit Jahren haben wir alle Probleme wegen Blumen“, betont Gastronom und IG-Gastro-Vorstand Daniel Rabe, dessen Post auf Facebook inzwischen hundertfach geteilt und kommentiert wurde. Verständnis für das Handeln der Stadt ist da kaum zu finden, eher Sätze wie: „Keine andere Stadt wird so vernachlässigt wie Köln.“

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Die Auskunft, die die Stadt Köln auf Nachfrage des „Kölner Stadt-Anzeiger" erteilt hat, dürfte den Zorn hiesiger Wirte und Wirtinnen kaum mildern: „Blumenkübel sind genehmigungspflichtig“, diese Regelung sei nicht neu, teilte das Presseamt mit. „Bisher sind nur solche Kübel genehmigungsfähig, die der Absicherung der Verkehrsteilnehmer*innen dienen. In Zukunft, mit Inkrafttreten der Regeln des neuen Gestaltungshandbuches, könnten sich Änderungen ergeben, etwa dass Blumenkübel auch zu Dekorationszwecken genehmigt werden dürften. Wann dies sein wird, steht derzeit noch nicht fest."

Im Übrigen verweist das Merkblatt der Stadt nicht nur darauf, dass das Aufstellen von Blumenkübeln draußen nicht gestattet ist. Auch das Aufstellen von Stehtischen ist „nur nach Absprache mit der Genehmigungsbehörde zulässig". Fest Einbauten sind draußen ebenfalls verboten; es dürfen lediglich mobile Tische und Stühle platziert werden.