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Revision gescheitertKölner Fotograf, der seine Kindermodels missbrauchte, droht noch härtere Strafe

Lesezeit 2 Minuten
Der beschuldigte Kinderfotograf mit Verteidigerin Denise Gerull beim damaligen Prozessauftakt im Kölner Landgericht

Der beschuldigte Kinderfotograf mit Verteidigerin Denise Gerull beim damaligen Prozessauftakt im Kölner Landgericht

Der Kinderfotograf hatte sich vergeblich gegen eine Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs gewehrt.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein erstes Hafturteil gegen einen früher weltweit erfolgreichen Kinderfotografen aus Köln bestätigt. Nach den damaligen Feststellungen des Kölner Landgerichts hatte sich der heute 56-Jährige an mehreren männlichen Kindermodels sexuell vergangen. Zu den bereits geurteilten vier Jahren und zehn Monaten Gefängnis droht noch ein hoher Strafzuschlag.

Köln: Jungen im Disney-Resort in Florida missbraucht

Der Fotograf hatte für „New York Times“, die „Vogue“, aber auch renommierte deutsche Zeitungen und Magazine fotografiert und dafür zahlreiche minderjährige Models rekrutiert. Persönlichen Zugang zu seinen späteren Opfern soll der Fotograf dann laut Schilderungen im ersten Prozess erhalten haben, indem er sich den Müttern der Jungen annäherte, teilweise Beziehungen zu diesen eingegangen war.

Der erste von vier nun rechtskräftig gewordenen Fällen spielte sich laut Gericht im Jahr 1999 ab. In den Osterferien sei der Mann mit seinem Patenjungen, der als Foto-Model für ihn tätig war, ins Disney-Ressort nach Florida (USA) geflogen. In einem Wasserpark habe er den Jungen im Schwimmbecken durch die Luft geworfen und wieder aufgefangen. Das habe der Fotograf zum Missbrauch genutzt.

Köln: Landgericht mit Freispruch in weiteren Fällen

Das heute erwachsene Opfer hatte laut Gericht kein Trauma davongetragen, so habe der Mann es im Zeugenstand geschildert. Der Geschädigte werfe seinen Eltern aber immer noch vor, ihn als Kind nicht geschützt zu haben: „Die haben ihren Job nicht erfüllt.“ Er mache sich Vorwürfe, Taten an weiteren Opfern nicht verhindert zu haben. Seine eigenen Kinder gebe er nie in fremde Obhut.

Das Landgericht hatte den Fotografen in weiteren Fällen freigesprochen. Laut Anklage der Staatsanwaltschaft, die zehneinhalb Jahre Haft gefordert haben soll, soll der Fotograf drei weitere Jungen missbraucht haben, doch das Landgericht sah die Vorwürfe als zu unkonkret in Bezug auf Ort und Zeit an. Das hieße aber nicht, sagte der Richter damals, dass die Jungen im Zeugenstand gelogen hätten.

Kölner Kinderfotografen droht viel höhere Haftstrafe

Der BGH hatte die Freisprüche bereits aufgehoben. Dass die Taten sich nicht in einer für eine Verurteilung genügenden Weise konkretisieren ließen, sei nicht rechtsfehlerfrei begründet. Vielmehr habe das Landgericht „überspannte Anforderungen an den Nachweis konkreter Taten gestellt“. Bei einer neuen Verhandlung droht dem Fotografen also eine noch viel höhere Strafe.

„Die Freisprüche waren richtig und berechtigt und wir gehen davon aus, dass diese in einer neuen Verhandlung auch bestätigt werden“, hatte Verteidiger Ulrich Sommer auf Nachfrage des „Kölner Stadt-Anzeiger“ bereits erklärt. Sommer hatte die Aussagen der Kindermodels im Verfahren als nicht brauchbar bezeichnet. Die Jungen seien beeinflusst worden, etwa von deren Müttern.