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Neue BGH-EntscheidungJunge Models missbraucht? Kölner Kinderfotograf droht deutlich härtere Strafe

Lesezeit 2 Minuten
Der beschuldigte Kinderfotograf mit Verteidigerin Denise Gerull beim damaligen Prozessauftakt im Kölner Landgericht

Der beschuldigte Kinderfotograf mit Verteidigerin Denise Gerull beim damaligen Prozessauftakt im Kölner Landgericht

Die Staatsanwaltschaft hat erfolgreich Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt. 

Einem früher international tätigen Kölner Kinderfotografen (56) droht wegen des Vorwurfs des sexuellen Missbrauchs seiner jungen Models eine weitaus höhere Gefängnisstrafe, als bisher verhängt wurde. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob die am 28. September 2022 vor dem Landgericht Köln ergangenen Teilfreisprüche gänzlich auf. Es kommt daher zum neuen Prozess in Köln, vor einem neuen Richter.

Köln: Landgericht sah Vorwürfe als zu unkonkret an

Der damalige Richter Peter Sommer und seine Kammer hatten den Angeklagten wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern ab dem Jahr 1999 zu vier Jahren und zehn Monaten Gefängnis verurteilt. „Nach den Feststellungen des Landgerichts nahm der Angeklagte in einer Vielzahl von Fällen sexuelle Handlungen an und mit präpubertären männlichen Kindern vor“, so der BGH.

Allerdings war es auch zu Freisprüchen in weiteren Fällen gekommen. Laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft, die zehneinhalb Jahre Haft gefordert haben soll, soll der Fotograf drei weitere Jungen missbraucht haben, doch das Landgericht sah die Vorwürfe als zu unkonkret in Bezug auf Ort und Zeit an. Das hieße aber nicht, sagte der Richter damals, dass die Jungen im Zeugenstand gelogen hätten.

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BGH: Kölner Gericht habe „überspannte Anforderungen“ gestellt

Einer der Nebenkläger, mittlerweile ein erwachsener Mann, hatte nach dem Freispruch im ihn betreffenden Fall aufgelöst den Gerichtssaal verlassen und auf dem Flur des Justizgebäudes frustriert ein Loch in eine Gipswand getreten. Nach den Ausführungen des Bundesgerichtshofs könnte das mutmaßliche Opfer des Kinderfotografen nun doch noch späte juristische Gerechtigkeit erfahren.

Der BGH hat das Urteil des Landgerichts nach Revision der Staatsanwaltschaft wegen „sachlich-rechtlicher Fehler in der Beweiswürdigung“ aufgehoben. Dass die Taten sich nicht in einer für eine Verurteilung genügenden Weise konkretisieren ließen, sei nicht rechtsfehlerfrei begründet. Vielmehr habe das Landgericht eine „überspannte Anforderungen an den Nachweis konkreter Taten gestellt“.

Verteidiger hält Freisprüche für „richtig und berechtigt“

Über seine Verteidiger hatte der Fotograf ebenfalls Revision eingelegt. Hierüber ist noch kein Ergebnis bekannt. „Die Freisprüche waren richtig und berechtigt und wir gehen davon aus, dass diese in einer neuen Verhandlung auch bestätigt werden“, sagt Verteidiger Ulrich Sommer auf Nachfrage des „Kölner Stadt-Anzeiger“. Sommer hatte damals auch in den übrigen Fällen Freisprüche gefordert.

Die Anklageschrift hatte dem Fotografen zur Last gelegt, Jungen in seiner Kölner Wohnung und auch bei Urlaubsreisen, etwa auf den Malediven oder Gran Canaria, missbraucht zu haben. Verteidiger Sommer hatte deren Aussagen im Verfahren als nicht brauchbar bezeichnet. Die Jungen seien beeinflusst worden, etwa von den Müttern, teilweise ehemalige Lebenspartnerinnen des Beschuldigten.