Das Landgericht Köln hatte den Jugendlichen zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt.
Sicherungsverwahrung drohtVergewaltigung in der TH Köln – 17-Jähriger wehrt sich gegen hartes Urteil
Das Strafverfahren gegen einen 17-Jährigen um die Vergewaltigung einer Frau auf einer Damentoilette der Technischen Hochschule in der Südstadt geht weiter. Wie der „Kölner Stadt-Anzeiger“ aus Justizkreisen erfuhr, hat der Beschuldigte über seine Verteidigerin fristgerecht Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt. Er wehrt sich damit gegen ein hartes Urteil des Landgerichts.
Kölner Landgericht: Haft und mögliche Sicherungsverwahrung
Zu siebeneinhalb Jahren Gefängnis hatte die Strafkammer um den Vorsitzenden Richter Helge Eiselt den Jugendlichen verurteilt, zudem soll die Verhängung von Sicherungsverwahrung geprüft werden. Der junge Angeklagte käme demnach womöglich nie wieder auf freien Fuß. Allerdings nur, wenn das Urteil rechtskräftig würde. Das sollen die obersten Richter in Karlsruhe nun zunächst prüfen.
Die vollendete Vergewaltigung in einem Fall, ein weiteres versuchtes Sexualdelikt mit gefährlicher Körperverletzung, einen Raub, Beleidigung und mehrere Diebstahlstaten hatte das Landgericht als erwiesen angesehen, woraus sich durch den 17-Jährigen auch eine Gefährlichkeit für die Allgemeinheit ergeben könne. Ein psychiatrischer Gutachter hatte den Prozess verfolgt.
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Köln: Vergewaltigung auf Damentoilette der TH
Im Zentrum des Verfahrens stand der Vorwurf der Vergewaltigung. Laut Urteil soll der Jugendliche am 18. Dezember eine Damentoilette im Obergeschoss der TH Köln am Ubierring aufgesucht, dort eine Frau überrascht und überwältigt haben. Die Geschädigte wurde laut Richter gewürgt, sie selbst und Familienangehörige mit dem Tode bedroht, dann habe der Angeklagte noch das Handy geraubt.
Nach der Flucht aus der Hochschule soll der Beschuldigte einige Stunden später eine Passantin in Lindenthal angegriffen haben. Das Gericht sah Schläge mit einem Teleskopschlagstock gegen den Kopf der Frau als erwiesen an. Auch sie soll mit dem Tod bedroht worden sein, das Opfer übergab Bargeld und Handy an den Räuber. Ein sexuell motivierter Übergriff wurde hier nicht festgestellt.
Köln: Auch Angriff auf Joggerin angeklagt
Laut Urteil habe der Angeklagte bereits am 6. Dezember in Lindenthal eine Joggerin überfallen. Er habe die Frau von hinten angegriffen, mit einer echt aussehenden Softair-Pistole bedroht und in einen dunklen Durchgang geführt. Das Opfer hatte sich heftig gewehrt und losreißen können, so wohl eine Vergewaltigung verhindert, sodass hier ein versuchtes Sexualdelikt im Raum stand.
Im Prozess soll sich der Jugendliche dem Vernehmen nach auf Erinnerungslücken berufen haben. Dem Opfer aus der TH Köln blieb eine detailreiche Aussage im Zeugenstand daher nicht erspart. Zur Festnahme des 17-Jährigen war es gekommen, nachdem dieser einen Rentner in der KVB-Linie 7 bedroht haben soll – nachdem dieser ihn aufgefordert habe, die Füße vom Sitz zu nehmen.