Nach der Vergewaltigung einer Frau in den Räumen der TH Köln kommt der beschuldigte Jugendliche womöglich nie mehr auf freien Fuß.
Vergewaltigung an TH KölnHartes Urteil gegen 17-Jährigen gefallen – Sicherungsverwahrung droht
Mit einem harten Schuldspruch endete am Freitag vor dem Landgericht der Strafprozess gegen einen 17-jährigen Kölner, dem unter anderem die Vergewaltigung einer Frau in den Toilettenräumen der TH Köln am Ubierring vorgeworfen worden war. Der Jugendliche muss siebeneinhalb Jahre ins Gefängnis, Höchststrafe wären zehn Jahre Haft gewesen. Zudem soll am Ende der Haftzeit die Sicherungsverwahrung geprüft werden. Der Beschuldigte kommt also womöglich nie wieder frei.
Köln: Jugendlicher offenbar als sehr gefährlich eingestuft
Die Urteilsverkündung war für Freitag um 11.30 Uhr in Saal 7 des Justizgebäudes angesetzt und nicht öffentlich. Auch die Presse durfte nicht anwesend sein. Alle Verhandlungstage unter dem Aktenzeichen 103 KLs 11/24 fanden seit Prozessauftakt am 6. Juni hinter verschlossenen Türen statt. Das ist Standard bei Prozessen gegen Minderjährige, laut NRW-Justiz zum Schutz der Persönlichkeit, „um ihre künftige Entwicklung nicht durch schädliche öffentliche Stigmatisierung zu gefährden“.
Die vollendete Vergewaltigung in einem Fall, ein weiteres versuchtes Sexualdelikt mit gefährlicher Körperverletzung, ein Raubgeschehen, Beleidigung und mehrere Diebstahlstaten sahen der Vorsitzende Richter Helge Eiselt und seine Strafkammer am Ende des Verfahrens als erwiesen an. Ein psychiatrischer Gutachter hatte den Prozess verfolgt und den Beschuldigten offenbar als sehr gefährlich eingestuft. Der Vorbehalt der Sicherungsverwahrung ist in Jugendsachen extrem selten.
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Köln: Frau auf Damentoilette der TH Köln vergewaltigt
Als Hauptvorwurf im Verfahren galt das Verbrechen, das sich am 18. Dezember in den Räumen der Technischen Hochschule in der Südstadt ereignet hatte. Morgens gegen 10.20 Uhr hatte der Täter das Hochschulgebäude betreten, nach den Feststellungen des Gerichts eine Damentoilette im Obergeschoss aufgesucht, dort eine Frau überrascht und überwältigt. Die Geschädigte wurde laut Urteil gewürgt und mit dem Tode bedroht, dann habe der Angeklagte noch deren Handy geraubt.
Ob es sich bei dem Opfer um eine Studentin oder eine Mitarbeiterin der Hochschule handelte, wurde nicht öffentlich bekannt. Die Leitung der Technischen Hochschule Köln hatte sich in einer internen Mitteilung an die Studierenden gewandt und ihr Entsetzen zum Ausdruck gebracht. Man werde alles dafür tun, dass sich ein solches Geschehen an der Hochschule nicht wiederhole, hieß es. Zum Tatzeitpunkt war die Hochschule frei zugänglich, es gab etwa keine Security an der Eingangstür.
Landgericht Köln spricht von weiteren Angriffe auf Frauen
Nachdem der Täter nach der Vergewaltigung unerkannt aus der Hochschule flüchten konnte, hat er laut Landgericht einige Stunden später eine Passantin in Lindenthal angegriffen. Das Gericht sah Schläge mit einem Teleskopschlagstock gegen den Kopf der Frau als erwiesen an, auch soll sie ebenfalls mit dem Tod bedroht worden sein. Sie übergab Bargeld und Handy an den Räuber, der flüchtete. Ein möglicher sexuell motivierter Übergriff wurde in diesem Fall nicht festgestellt.
Zur Festnahme des 17-Jährigen war es am nächsten Tag nach einem Vorfall in der Straßenbahnlinie 7 gekommen. Laut Urteil hatte der Jugendliche in der Bahn seine Füße auf den Sitz gelegt, worauf ihn ein älterer Herr zurechtgewiesen habe. Der Angeklagte habe daraufhin Beleidigungen und abermals Todesdrohungen ausgestoßen, sich dann Quarzhandschuhe angezogen und wieder einen Schlagstock gezückt. Er werde ihn abstechen, soll der Jugendliche unter anderem zu dem Rentner gesagt haben.
Köln: Jugendlicher soll sich auf Erinnerungslücken berufen haben
Nach der Verhaftung konnten die Ermittler dem Jugendlichen ein weiteres Verbrechen zuordnen. Wie das Landgericht feststellte, habe der Angeklagte bereits am 6. Dezember in Lindenthal eine Joggerin überfallen. Er habe die Frau von hinten angegriffen, mit einer echt aussehenden Softair-Pistole bedroht und in einen dunklen Durchgang geführt, um sie zu vergewaltigen. Das Opfer hatte sich heftig gewehrt und losreißen können, sodass hier ein versuchtes Sexualdelikt im Raum stand.
Abgeurteilt wurden im Verfahren auch mehrere Diebstähle. Etwa im Modehaus „Peek & Cloppenburg“ auf der Schildergasse habe der Jugendliche eine Jacke im Wert von 300 Euro gestohlen. Das Landgericht fasste einen neuen Haftbefehl gegen den Jugendlichen, der sich im Verfahren auf Erinnerungslücken berufen haben soll. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der Beschuldigte kann über seine Verteidiger Funda Bicakoglu und Jan Heeg noch Revision zum Bundesgerichtshof einlegen.